Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg und Wittkoppenberg für einen Zeitraum ab dem 1.1.2020 bzw. ab dem Tag der Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2023 auf Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die in der Anlage („Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung“) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums (Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Trinkwasserverband Verden
Postanschrift: Weserstr. 9 a
Postort: Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herrn Frank Kurtz
Telefon: +49 423176826📞
E-Mail: info@tv-verden.de📧
Fax: +49 423176855 📠
Region: Verden🏙️
URL: www.tv-verden.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D437516419🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg, Wittkoppenberg”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg und...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg und Wittkoppenberg für einen Zeitraum ab dem 1.1.2020 bzw. ab dem Tag der Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2023 auf Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die in der Anlage („Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung“) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums (Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Verden🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Grundwasserschutzberatung wird durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Grundwasserschutzberatung wird durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der Niedersächsichen Wasserentnahmegebühr gefördert und voll finanziert. Die Vorgaben des dem Auftraggeber noch zu erteilenden Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebs für Küsten- und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verlängerungsoption des Auftraggebers bis maximal zum 31.12.2024, welche durch einseitige Erklärung des Auftraggebers ausgeübt werden kann.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Zur Verhandlung werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über die geforderte Fachkunde und Leistungsfähig verfügen und die keinem der in §§ 123, 124...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Verhandlung werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über die geforderte Fachkunde und Leistungsfähig verfügen und die keinem der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe unterliegen. Die Eignung der Bewerber wird anhand der Angaben des einzureichenden Teilnahmeantrags geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben des Teilnahmeantrags bei den Bewerbern anzufordern. Sofern mehr Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber eingehen als Bewerber zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, so findet eine Auswahlentscheidung durch den Auftraggeber statt. Hierfür bewertet der Auftraggeber die nach Ziff. III.1.2) erklärten Umsätze mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die gem. Ziff. III.1.2) anzugebenden Referenzprojekte, die mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbar sind und das gem. Ziff. III.1.3) zu benenndende Projektteam unter besonderer Berücksichtigung des Projektverantwortlichen. Für jede Kategorie vergibt der Auftraggeber 10 Punkte an den Bewerber, der in dieser Kategorie anhand der benannten Angaben erwarten lässt, die Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Die übrigen Bewerber erhalten Abschläge in der Bepunktung, die ihren Angaben im Vergleich zum bestbewerteten Bewerber entsprechen. Die einzelnen Kategorien gehen in folgender Wichtung in die Auswahlentscheidung ein:
— 40 % Bewertung der angegebenen Referenzen,
— 40 % Bewertung des Projektteams unter besonderer Berücksichtigung des Projektverantwortlichen,
— 20 % Bewertung des Umsatzes mit vergleichbaren Aufgaben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung des Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB;
2) Eigenerklärung zum Eintrag in das Handelsregister.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4) Eigenerklärung des Unternehmens über erbrachte oder noch andauernde und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen der letzten 3 Kalenderjahre (2017-2019) unter Nennung des (öffentlichen oder privaten) Auftraggebers, eines Ansprechpartners des Auftragswertes und des Auftragszeitraums;
5) Eigenerklärung über das bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.
“Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 4 ist die Nennung von mind. 3 Referenzen, deren Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr beträgt/betrug.
Mindestvoraussetzung...”
Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 4 ist die Nennung von mind. 3 Referenzen, deren Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr beträgt/betrug.
Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 5 ist eine Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personen-, Vermögens- und sonstige Schäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Eigenerklärung des Unternehmens über das vorgesehene Projektteam bestehend aus dem Projektverantwortlichen und den übrigen Mitgliedern des Projektteams...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Eigenerklärung des Unternehmens über das vorgesehene Projektteam bestehend aus dem Projektverantwortlichen und den übrigen Mitgliedern des Projektteams unter Darlegung des jeweiligen Lebenslaufs;
7) Eigenerklärung über die durschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 6 ist, dass der Projektverantwortliche die notwendige Beratungskompetenz durch einen (Fach-)Hochschulabschluss in den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 6 ist, dass der Projektverantwortliche die notwendige Beratungskompetenz durch einen (Fach-)Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften oder Agrarökologie bzw. Geologie, Landespflege oder Geografie jeweils mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Gewässerschutzberatung nachgewiesen hat. Jedes Mitglied des Projektteams muss die deutsche Sprache fließend beherrschen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: s. Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-18
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2077 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der...”
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2077 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen.
Der Autraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 205-500804 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-20) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 205-500804
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg, Wittkoppenberg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingus Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH
Postanschrift: Hubertusstraße 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 248-616932 (2019-12-20)