Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland. Daher soll die Grünlandkartierung in den Jahren 2020 und 2021 in den folgenden drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt erfolgen:
— Kartierjahr 2020: Landkreis Vulkaneifel,
— Kartierjahr 2021: Landkreise Westerwaldkreis und Mainz-Bingen sowie kreisfreie Stadt Neustadt a. d. W. .
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT,
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2020 und 2021
LfU_13_20/2019
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland. Daher soll die...”
Kurze Beschreibung
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland. Daher soll die Grünlandkartierung in den Jahren 2020 und 2021 in den folgenden drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt erfolgen:
— Kartierjahr 2020: Landkreis Vulkaneifel,
— Kartierjahr 2021: Landkreise Westerwaldkreis und Mainz-Bingen sowie kreisfreie Stadt Neustadt a. d. W. .
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT,
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: DAU, Nord-West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Vor Ort im...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Vor Ort im Suchraum.
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z. B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6.10.2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT,
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Nord-West mit einem Suchraum von 6 231 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— optionale fachliche Begleitung von...”
Beschreibung der Optionen
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen pro Kartierjahr...”
Zusätzliche Informationen
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: DAU, Süd-West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Süd-West mit einem Suchraum von 6335 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von...”
Beschreibung der Optionen
— Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
— Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: DAU, Nord-Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Nord-Ost mit einem Suchraum von 4566 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: DAU, Süd-Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Süd-Ost mit einem Suchraum von 4463 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: DAU, Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Süd mit einem Suchraum von 5011 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: WW, Nord-West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Nord-West mit einem Suchraum von 4834 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: WW, Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Nord mit einem Suchraum von 6993 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: WW, Nord-Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Nord-Ost mit einem Suchraum von 6145 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: WW, Süd-West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Süd-West mit einem Suchraum von 5867 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: WW, Süd-Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Süd-Ost mit einem Suchraum von 5479 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: MZB, gesamt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet MZB, gesamt mit einem Suchraum von 4514 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: NW, gesamt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet NW, gesamt mit einem Suchraum von 750 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er über eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 13) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus seinem Unternehmen aus den letzten 5 Jahren nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn mindesten vor 6 Monaten geschlossen wurde, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen in der Biotopkartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben:
— Kartierung von Biotopen
— Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
— Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen
— Weitere botanische oder vegetationskundliche Erhebungen
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Mit den eingereichten Referenzen müssen jedoch insgesamt mindestens 2 der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein, wobei es sich bei mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung handelt.
Unter Grünlandkartierung wird die Erfassung von dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern verstanden. Von der Grünlandkartierung ausgeschlossen sind:
— Kartierungen von Wäldern
— Kartierung von Kleingehölzen
— Kartierungen von Mooren
— Kartierungen von Gewässern
— Kartierungen von Gesteinsbiotopen
— Kartierungen von Ackerflächen
— Kartierungen von Hochstaudenfluren
— Kartierungen von Siedlungsbereichen oder Verkehrs- und Wirtschaftswegen
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss.
2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen (Projektleiter, Mitarbeiter) einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen:
— Biologie
— Landespflege oder Landschaftsplanung
— Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie
— Biogeographie oder Geographie
— Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie
— Naturschutz
— Umweltwissenschaften
— Forstwissenschaften
3. die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten in Projekten erworben worden sein.
a) Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und/oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, gesestzlich geschützte Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon mindestens eine (1) Grünlandkartierung (vgl. Definition Grünlandkartierung unter Punkt 1)
b) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten
c) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen
Der Projektleiter kann, muss jedoch nicht zwingend an der direkten Ausführung des Screenings, der Kartierung bzw. der digitalen Datenerfassung beteiligt sein. Er fungiert als Koordinator für die seitens des Auftragnehmers einzusetzenden Mitarbeiter und sorgt aufgrund der langjährigen Berufserfahrung für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten.
4. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Fortführung der Angaben zu „Angaben der Eignungskriterien“ aufgrund der Zeichenbegrenzung im betreffenden Feld:
Die Aufgabenbereiche Screening, Kartierung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Fortführung der Angaben zu „Angaben der Eignungskriterien“ aufgrund der Zeichenbegrenzung im betreffenden Feld:
Die Aufgabenbereiche Screening, Kartierung und digitale Datenerfassung (s. Anlage 2 „Leistungsbeschreibung“ Kapitel 2.3) können von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Für die Personen gelten nur die Anforderungen aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Beim Screening die nachfolgenden Kriterien a), b) und c), bei der Kartierung das nachfolgende Kriterium a) und bei der digitalen Datenerfassung die nachfolgenden Kriterien b) und c).
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und/ oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, ges. gesch Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon mindestens eine Grünlandkartierung (vgl. Definition Grünlandkartierung unter Punkt 1).
Als gleichwertige Erfahrung wird betrachtet, wenn die zur Leistungserbringung eingesetzte Person mindestens 3 Projekte eigenständig durchgeführt hat. Damit ein Projekt anerkannt wird, müssen mindestens 4 der folgenden Inhalte zentraler Bestandteil der Arbeit gewesen sein:
— Bestimmung von Gräsern,
— Bestimmung von Kräutern,
— Häufigkeitsschätzungen von Pflanzenarten,
— Ansprache von Grünland (Vegetationsaufnahme, Kartierung) Bewertung von Grünland,
— Zuordnung von Grünlandbeständen zu Einheiten (z. B. Biotoptypen, Nutzungstypen, Nutzungsintensitäten).
b) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten;
c) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen.
Die Eignung zu 1) ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Die Eignung zu 2) und 3) ist mittels der Anlage 11a darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 4) mittels der Anlage 11b darzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-18
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle und...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Mitte des Jahres 2021
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die...”
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 8.11.2019; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt und Rabattgewährungen im Anschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYHVS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 203-494387 (2019-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland. Daher soll die...”
Kurze Beschreibung
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland. Daher soll die Grünlandkartierung in den Jahren 2020 und 2021 in den folgenden 3 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt erfolgen:
— Kartierjahr 2020: Landkreis Vulkaneifel,
— Kartierjahr 2021: Landkreise Westerwaldkreis und Mainz-Bingen sowie kreisfreie Stadt Neustadt a. d. W.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT,
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Vor Ort im...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Vor Ort im Suchraum.
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z. B. Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (= §30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6.10.2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im Kern aus:
— der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter FFH-LRT,
— sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Nord-West mit einem Suchraum von 6231 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Wertungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— optionale fachliche Begleitung von...”
Beschreibung der Optionen
— optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt (Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
— Sitz des Auftragnehmers
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
— Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 203-494387
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Visenda GmbH
Postort: Heckenmünster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bernkastel-Wittlich🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Büro Lukas GbR
Postort: Bad Gandersheim
Region: Northeim🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 8-12
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt