Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I) Erkl. des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft (MB):
1) BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. §123 Abs. 1 Nr. 1-10 und Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzen übe Owikeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
2) BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv §124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen;
3) BI/MB erklärt, dass:
a) die gewerberechtl. Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss. nicht selbst erfüllt;
b) Mitarbeitern/Erfüllungshilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen o. gewährt hat;
c) bei Fragen/weiterem Erklärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen o. Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversicherung, HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird;
d) über eine gültige Haftpflichtvers. vefügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem. Höhe versichert sind o. er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt:
– Personenschden mind. 5 Mio. EUR,
– Sach- u. Vermögensschäden sowie Umweltschäden bis mind. 2 Mio. EUR. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der o. g. Deckungssummen ausreicht.
e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- o. Handelsregister verpfl. ist o. er darin eingetragen ist. Angabe von Nr/Register u. Bezeichung mit Ort;
f) der AG unverzügl. informiert u. ggf. aktualisierte Eigenerklär. sowie ggf. Nachweise abgegeben werden, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o. nach Angebotsabg) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss. für eine Zuschlagserteilung ergeben:
– für BI/MB Angabe von vollst. Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst. Namen d. Ansprechp. für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Fax, E-Mail),
– bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzl. Angabe Rechtsform der BG (derzeit u. ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn. Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp. für alle Fragen der VSt zur BG o. deren Mitgl. (Einzelperson) mit Tel/Fax/E-Mail. II. Sofern BI/MB in der Vergangenheit Verstöße gg. Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignet Maßn. zur Selbstreinigung iSd. § 125 GWB getroffen hat, so hat BI/MB die Nachweise zusammen mit dem Angebot einzureichen,
– diese Anforderungen gelten entspr. für NU/ein verbundenes NU, der/das wesentl. Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtserklärung mit enstpr. Angaben auf der Frombl. in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit) Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl. Wertung),
– Einverständn. mit Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez. Daten für das Vergabeverf., erf. Einwilligung von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden,
– Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfirst vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angef. werden. Reicht BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl. gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber idR VGV berechtigt III. vgl. Ziff. III 1.2) und 1.3).