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Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftsschule Friedrichsort
Steenbarg 10
24159 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“– Akustikdecke GK Rechtecklochung 610 m,
– Akustikdecke GK Streulochung ca. 675 m,
– Akustikdecke + Unterdecke F30 ca. 130 m,
– Akustikdecke + Unterdecke...”
Beschreibung der Beschaffung
– Akustikdecke GK Rechtecklochung 610 m,
– Akustikdecke GK Streulochung ca. 675 m,
– Akustikdecke + Unterdecke F30 ca. 130 m,
– Akustikdecke + Unterdecke F90 ca. 215 m,
– Metallständerwand F30 ca. 620 m,
– Metallständerwand F90 ca. 320 m,
– Beplankung Außenwand ca. 65 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-16 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-18
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-18
10:30 📅
“Frist zur Einreichung von Bewerberfragen: spätestens bis 5.7.2019.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYD2” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Ergänzende Angaben (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Energetische Sanierung IGF Friedrichsort,
5.BA; Trockenbauarbeiten.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 109-264300
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-18 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2019-07-25 📅
Zeit: 11:45
Quelle: OJS 2019/S 137-336728 (2019-07-15)