Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A:
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt „VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung“ (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen, abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die
Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. – Haftpflicht – der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden.
Nachweise/Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer.
— Das Formularblatt „VHB 233 -Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom Auftragnehmer
Auszufüllende Dokumente“ beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen.
— Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/Erklärungen zu übergeben:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des Bevollmächtigten Vertreters und
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung.
Dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit Uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Vertragsbedingungen der Stadt Essen.