Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9

DB Netz AG (Bukr 16)

Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärksten belasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5-8.9. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken.
Die Ergebnisse aus den Untersuchungen soll anschließend ausgewertet und in einem Gutachten bzw. in einem 3D-Modell zusammengestellt werden. Zusätzlich soll die fach- und ökologische Bauüberwachung im Zuge der Erkundungsmaßnahmen erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-27 Auftragsbekanntmachung
2020-04-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-02-04 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-06-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-02-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-02-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-04-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-09-04 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Referenznummer: 19FEI40109
Kurze Beschreibung:
Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärksten belasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5-8.9. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen soll anschließend ausgewertet und in einem Gutachten bzw. in einem 3D-Modell zusammengestellt werden. Zusätzlich soll die fach- und ökologische Bauüberwachung im Zuge der Erkundungsmaßnahmen erfolgen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: christian.volenter@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 71120921245 📞
Fax: +49 71120923690 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=c5Mxt8iU%252bX0%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-01 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 124-304109
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 226-517142
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 6.8.2019 – 7.00. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: christian.volenter@deutschebahn.com. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärksten belasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5-8.9. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken.
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Die Ergebnisse aus den Untersuchungen soll anschließend ausgewertet und in einem Gutachten bzw. in einem 3D-Modell zusammengestellt werden. Zusätzlich soll die fach- und ökologische Bauüberwachung im Zuge der Erkundungsmaßnahmen erfolgen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Losumfang Gutachten BIM und geotechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Option: 1.7.2021 bis 31.12.2035
Labor- und Felduntersuchungen, Baubegleitender Baugrundgutachter, Baugrundgutachten Stufe 2
Beschreibung der Optionen:
Option: 1.6.2021 bis 16.11.2038
Labor- und Felduntersuchungen, Baubegleitender Baugrundgutachter, Baugrundgutachten Stufe 2
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DE-TM-0094-M
Bezeichnung des Loses: Umwelttechnische Bauüberwachung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losumfang Umwelttechnische Bauüberwachung. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachung Bahn
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Losumfang Bauüberwachung Bahn. Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise in Übereinstimmung mit § 51 Abs. 2 SektVO vor.
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— Anlage 1: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister oder eines vergleichbaren Registers eines Mitgliedstaates der EU,
— Anlage 3: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§122 bis 124 GWB zu übermitteln,
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— Anlage 4: Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass eine eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
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— Anlage 5: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Die Nichteinreichung der nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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— Anlage 6: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls Berufsgruppen gegliedert,
— Anlage 7: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
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— Anlage 8: Los 1: Nachweis durch die Befüllung der Bekanntmachung anhängenden Anlagen 19FEI39265_Anlage 1 Teilnahmewettbewerb-Eignungskriterien. Dabei ist die Exceltabelle und das PDF zwingend zu beachten. Beide Anlagen Excel und PDF: 19FEI39265_Anlage 1 Teilnahmewettbewerb-Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmewettbewerb nebst den Anlagen 1 bis 10 abzugeben,
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— Anlage 9: Los 3: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB), Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) zuletzt veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter 2018/S 127-290381 am 5.7.2018,
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— Anlage 10: Los 2: Nachweis einer EBA-zertifizierten umweltfachlichen Bauüberwacher mit Schwerpunkt Naturschutz.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Volenter, Christian
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=c5Mxt8iU%252bX0%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SW – Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
Postanschrift: Presselstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Stuttgart 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 6.8.2019 – 7.00. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an:
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christian.volenter@deutschebahn.com. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 124-304109 (2019-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärksten belasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5 — 8.9. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen soll anschließend ausgewertet und in einem Gutachten bzw. in einem 3D-Modell zusammengestellt werden. Zusätzlich soll die fach- und ökologische Bauüberwachung im Zuge der Erkundungsmaßnahmen erfolgen.
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Gesamtwert des Auftrags: 3351784.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 083-197668
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 124-304109
ABl. S-Ausgabe: 83

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärksten belasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5 — 8.9. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken.
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Bezeichnung des Loses: Gutachterleistung
Beschreibung der Optionen: Option: 1.06.2021 bis 16.11.2038
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Name: GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH
Postanschrift: Darwinstraße 13
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Name: Holzhäuser Ingenieur Consult GmbH
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Str. 2
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Name: BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft MBH
Postanschrift: Lübecker Str. 1
Postort: Hamburg
Land: Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3351784.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 083-197668 (2020-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 19FEI42628
Kurze Beschreibung: BüW Bahn für das Bohrprogramm ABS Karlsruhe-Basel StA 8B PfA 8.5-8.9.
Gesamtwert des Auftrags: 219 300 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 099-238393
ABl. S-Ausgabe: 99

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Postort: Berin
Postleitzahl: 10829
Gesamtwert des Auftrags: 219 300 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 099-238393 (2020-05-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gesamtwert des Auftrags: 3351784.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor Heuss Allee 7
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal 🌏
E-Mail: juergen.pfeifer@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386267 📞
Fax: +49 7219386279 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-09 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 027-067610
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 083-197668
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 19FEI40109 Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Kurze Beschreibung:
Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärkstenbelasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5-8.9.Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken.
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Auftragsvergabe
Name: INGE GuD-HIC-BBI
Postort: Frankfurt
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
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Der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 027-067610 (2021-02-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Kontakt
E-Mail: spezialisten-kleinleistungsteam@deutschebahn.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-308208
ABl. S-Ausgabe: 117

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-14 📅
Name: BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft mbH
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Quelle: OJS 2021/S 117-308208 (2021-06-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383919
ABl. S-Ausgabe: 144
Quelle: OJS 2021/S 144-383919 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383922

Auftragsvergabe
Name: BBI geo- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft mbH
Quelle: OJS 2021/S 144-383922 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383923
Quelle: OJS 2021/S 144-383923 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3351784.55 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383924
Quelle: OJS 2021/S 144-383924 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383927
Quelle: OJS 2021/S 144-383927 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383928

Auftragsvergabe
Name: BBI GEO- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft mbH
Quelle: OJS 2021/S 144-383928 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383932
Quelle: OJS 2021/S 144-383932 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Fax: +49 69260913071 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 041-120051
ABl. S-Ausgabe: 41

Auftragsvergabe
Name: Bbi geo- und umwelttechnik ingenieur-gesellschaft mbh
Quelle: OJS 2023/S 041-120051 (2023-02-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 041-120462
Quelle: OJS 2023/S 041-120462 (2023-02-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 074-220995
ABl. S-Ausgabe: 74
Quelle: OJS 2023/S 074-220995 (2023-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-541801
ABl. S-Ausgabe: 173
Quelle: OJS 2023/S 173-541801 (2023-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachten BIM und geotechnische Begleitung Karlsruhe-Basel PfA 8.5-8.9
Referenznummer: 19FEI40109
Kurze Beschreibung:
Die Strecke Karlsruhe–Basel ist Teil des europäischen Korridors Rhein-Alpen und eine der am stärksten belasteten Strecken in Deutschland. Geplant ist der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn (Rtb) zwischen Riegel und Müllheim auf bis zu 200 km/h. Bestandteil des Ausbaues sind die hierfür erforderlichen Erkundungsmaßnahmen im Streckenabschnitt (StA) 8B mit den Planfeststellungsabschnitten (PfA) 8.5 - 8.9. Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf ca. 45 km entlang der Bestandsstrecke der Rheintalbahn, sowohl auf bahneigenen wie auch auf öffentlichen/privaten Grundstücken. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen soll anschließend ausgewertet und in einem Gutachten bzw. in einem 3D-Modell zusammengestellt werden. Zusätzlich soll die fach- und ökologische Bauüberwachung im Zuge der Erkundungsmaßnahmen erfolgen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit 📦
Beschreibung
Interne Kennung: c46b65ab-2d6e-4bb9-a5c6-47b5c036b5df
Titel: Gutachterleistung
Beschreibung der Beschaffung: Gutachterleistung
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Postleitzahl: 76137
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - GuD Consult GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2019600136 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GuD Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 3fe44809-5ebb-4cc0-b493-1c1f41817021
Postanschrift: Dudenstraße 78
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: mariobobka
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Fax: +49 3078908989 📠

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-sw-a
E-Mail: christian.volenter@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 71120921245 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 wurden zuletzt mit Beantragung der artenschutzrechtlichen Genehmigung (zu Punkt 3.3.3 der Anlage 1.1 des HV) im Sommer 2023 durch Verschiebungen von Erkundungsstandorten aktualisierte Aufschlusslagepläne sowie -listen zur Verfügung gestellt. Im Januar 2024 wurde der AN im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung aufgefordert, die Aufschlusslagepläne aller PfA (45 Stück) nach den seit November 2023 erfolgten Begehungen zu aktualisieren. Ursächlich ist unter anderem die Forderung der Wasserbehörden verlegte Aufschlussstandorte anzuzeigen. Im Verlauf des Projektfortschrittes wurden zahlreiche Aufschlüsse in ihrer Lage angepasst. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Fauna, Flora, Besitzverhältnisse, Planer wünsche. Mit Einreichung der Anträge zu den wasserrechtlichen Genehmigungen sowie dem artenschutzrechtlichen Antrag (März bis August 2023) wurden die Planunterlagen aktualisiert und übergeben sowie zu November 2023 die Position 3.3.3 (vorbereitende Maßnahmen des AN) des Vertrages 19FEI40109 abgeschlossen. Zwischen Oktober und Dezember 2023 gab es in jedem PfA Begehungen mit der ARGE BG, GuD, MIC und zum Teil der DB. Hier wurden die Standorte und Zuwegungen der Aufschlussbohrungen nach Zugänglichkeit, technischen Aspekten des Erkundungsvorganges, geotechnischen Aspekten sowie durch MIC artenschutzrechtlich betrachtet und notwendige Verschiebungen festgelegt. Diese wurden in den Aufschlusstabellen vermerkt, jedoch nicht in die Planunterlagen eingetragen. Eine laufende Aktualisierung und Übergabe von Planunterlagen ist vertraglich nicht vorgesehen und sehr aufwendig. Nunmehr wird AGseits sowie von Behörden eine Aktualisierung der Planunterlagen zum derzeitigen Stand hinsichtlich der Verschiebungen der Bohrpunkte gefordert. Die Erweiterungen und Anpassungen der Antragsunterlagen sind in diesem Umfang nicht Bestandteil des bestehenden Vertrags zwischen AN und AG und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Bei den nunmehr zu erfolgenden Bearbeitungen von verschiedenen Daten-Formaten handelt es sich um zusätzliche Leistungen, wie auch die angezeigte zusätzliche Überarbeitung von Lageplänen im Rahmen der Ausführung der Erkundung oder Anforderung von Behörden, Einlesen von zusätzlichen Informationen, usw.. Es sind keine Leistungen im Rahmen der Fach-BÜ oder der Gutachtenerstellung
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Quelle: OJS 2024/S 097-295059 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 wurden zuletzt mit Beantragung der artenschutzrechtlichen Genehmigung (zu Punkt 3.3.3 der Anlage 1.1 des HV) im Sommer 2023 durch Verschiebungen von Erkundungsstandorten aktualisierte Aufschlusslagepläne sowie -listen zur Verfügung gestellt. Im Januar 2024 wurde der AN im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung aufgefordert, die Aufschlusslagepläne aller PfA (45 Stück) nach den seit November 2023 erfolgten Begehungen zu aktualisieren. Ursächlich ist unter anderem die Forderung der Wasserbehörden verlegte Aufschlussstandorte anzuzeigen. Im Verlauf des Projektfortschrittes wurden zahlreiche Aufschlüsse in ihrer Lage angepasst. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Fauna, Flora, Besitzverhältnisse, Planer wünsche. Mit Einreichung der Anträge zu den wasserrechtlichen Genehmigungen sowie dem artenschutzrechtlichen Antrag (März bis August 2023) wurden die Planunterlagen aktualisiert und übergeben sowie zu November 2023 die Position 3.3.3 (vorbereitende Maßnahmen des AN) des Vertrages 19FEI40109 abgeschlossen. Zwischen Oktober und Dezember 2023 gab es in jedem PfA Begehungen mit der ARGE BG, GuD, MIC und zum Teil der DB. Hier wurden die Standorte und Zuwegungen der Aufschlussbohrungen nach Zugänglichkeit, technischen Aspekten des Erkundungsvorganges, geotechnischen Aspekten sowie durch MIC artenschutzrechtlich betrachtet und notwendige Verschiebungen festgelegt. Diese wurden in den Aufschlusstabellen vermerkt, jedoch nicht in die Planunterlagen eingetragen. Eine laufende Aktualisierung und Übergabe von Planunterlagen ist vertraglich nicht vorgesehen und sehr aufwendig. Nunmehr wird AG Seitz sowie von Behörden eine Aktualisierung der Planunterlagen zum derzeitigen Stand hinsichtlich der Verschiebungen der Bohrpunkte gefordert. Die Erweiterungen und Anpassungen der Antragsunterlagen sind in diesem Umfang nicht Bestandteil des bestehenden Vertrags zwischen AN und AG und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Bei den nunmehr zu erfolgenden Bearbeitungen von verschiedenen Daten-Formaten handelt es sich um zusätzliche Leistungen, wie auch die angezeigte zusätzliche Überarbeitung von Lageplänen im Rahmen der Ausführung der Erkundung oder Anforderung von Behörden, Einlesen von zusätzlichen Informationen, usw.. Es sind keine Leistungen im Rahmen der Fach-BÜ oder der Gutachtenerstellung
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Quelle: OJS 2024/S 097-295472 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohr arbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 wurden zuletzt mit Beantragung der artenschutzrechtlichen Genehmigung (zu Punkt 3.3.3 der Anlage 1.1 des HV) im Sommer 2023 durch Verschiebungen von Erkundungsstandorten aktualisierte Aufschlusslagepläne sowie -listen zur Verfügung gestellt. Im Januar 2024 wurde der AN im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung aufgefordert, die Aufschlusslagepläne aller PfA (45 Stück) nach den seit November 2023 erfolgten Begehungen zu aktualisieren. Ursächlich ist unter anderem die Forderung der Wasserbehörden verlegte Aufschlussstandorte anzuzeigen. Im Verlauf des Projektfortschrittes wurden zahlreiche Aufschlüsse in ihrer Lage angepasst. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Fauna, Flora, Besitzverhältnisse, Planer wünsche. Mit Einreichung der Anträge zu den wasserrechtlichen Genehmigungen sowie dem artenschutzrechtlichen Antrag (März bis August 2023) wurden die Planunterlagen aktualisiert und übergeben sowie zu November 2023 die Position 3.3.3 (vorbereitende Maßnahmen des AN) des Vertrages 19FEI40109 abgeschlossen. Zwischen Oktober und Dezember 2023 gab es in jedem PfA Begehungen mit der ARGE BG, GuD, MIC und zum Teil der DB. Hier wurden die Standorte und Zuwegungen der Aufschlussbohrungen nach Zugänglichkeit, technischen Aspekten des Erkundungsvorganges, geotechnischen Aspekten sowie durch MIC artenschutzrechtlich betrachtet und notwendige Verschiebungen festgelegt. Diese wurden in den Aufschlusstabellen vermerkt, jedoch nicht in die Planunterlagen eingetragen. Eine laufende Aktualisierung und Übergabe von Planunterlagen ist vertraglich nicht vorgesehen und sehr aufwendig. Nunmehr wird AGseits sowie von Behörden eine Aktualisierung der Planunterlagen zum derzeitigen Stand hinsichtlich der Verschiebungen der Bohrpunkte gefordert. Die Erweiterungen und Anpassungen der Antragsunterlagen sind in diesem Umfang nicht Bestandteil des bestehenden Vertrags zwischen AN und AG und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Bei den nunmehr zu erfolgenden Bearbeitungen von verschiedenen Daten-Formaten handelt es sich um zusätzliche Leistungen, wie auch die angezeigte zusätzliche Überarbeitung von Lageplänen im Rahmen der Ausführung der Erkundung oder Anforderung von Behörden, Einlesen von zusätzlichen Informationen, usw.. Es sind keine Leistungen im Rahmen der Fach-BÜ oder der Gutachtenerstellung
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Quelle: OJS 2024/S 097-295490 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 wurden zuletzt mit Beantragung der artenschutzrechtlichen Genehmigung (zu Punkt 3.3.3 der Anlage 1.1 des HV) im Sommer 2023 durch Verschiebungen von Erkundungsstandorten aktualisierte Aufschlusslagepläne sowie -listen zur Verfügung gestellt. Im Januar 2024 wurde der AN im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung aufgefordert, die Aufschlusslagepläne aller PfA (45 Stück) nach den seit November 2023 erfolgten Begehungen zu aktualisieren. Ursächlich ist unter anderem die Forderung der Wasserbehörden verlegte Aufschlussstandorte anzuzeigen. Im Verlauf des Projektfortschrittes wurden zahlreiche Aufschlüsse in ihrer Lage angepasst. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Fauna, Flora, Besitzverhältnisse, Planer wünsche. Mit Einreichung der Anträge zu den wasserrechtlichen Genehmigungen sowie dem artenschutzrechtlichen Antrag (März bis August 2023) wurden die Planunterlagen aktualisiert und übergeben sowie zu November 2023 die Position 3.3.3 (vorbereitende Maßnahmen des AN) des Vertrages 19FEI40109 abgeschlossen. Zwischen Oktober und Dezember 2023 gab es in jedem PfA Begehungen mit der ARGE BG, GuD, MIC und zum Teil der DB. Hier wurden die Standorte und Zuwegungen der Aufschlussbohrungen nach Zugänglichkeit, technischen Aspekten des Erkundungsvorganges, geotechnischen Aspekten sowie durch MIC artenschutzrechtlich betrachtet und notwendige Verschiebungen festgelegt. Diese wurden in den Aufschlusstabellen vermerkt, jedoch nicht in die Planunterlagen eingetragen. Eine laufende Aktualisierung und Übergabe von Planunterlagen ist vertraglich nicht vorgesehen und sehr aufwendig. Nunmehr wird AG Seitz sowie von Behörden eine Aktualisierung der Planunterlagen zum derzeitigen Stand hinsichtlich der Verschiebungen der Bohrpunkte gefordert. Die Erweiterungen und Anpassungen der Antragsunterlagen sind in diesem Umfang nicht Bestandteil des bestehenden Vertrags zwischen AN und AG und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Bei den nunmehr zu erfolgenden Bearbeitungen von verschiedenen Daten-Formaten handelt es sich um zusätzliche Leistungen, wie auch die angezeigte zusätzliche Überarbeitung von Lageplänen im Rahmen der Ausführung der Erkundung oder Anforderung von Behörden, Einlesen von zusätzlichen Informationen, usw.. Es sind keine Leistungen im Rahmen der Fach-BÜ oder der Gutachtenerstellung
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Quelle: OJS 2024/S 097-297283 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Anpassungen der Aufschlusspläne müssen getätigt werden um die erforderlichen Genehmigungen für die Bohrarbeiten zu bekommen. Die Anträge sind durch das AN erstellt und sind Teil des Vertrages, die Überarbeitung der Anträge aufgrund der Nachforderung seitens Behörden können nicht getrennt vergeben werden. Die Leistungen sind nötig um das Bohrprogram rechtzeitig zu starten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Gesichtspunkten wären durch einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 wurden zuletzt mit Beantragung der artenschutzrechtlichen Genehmigung (zu Punkt 3.3.3 der Anlage 1.1 des HV) im Sommer 2023 durch Verschiebungen von Erkundungsstandorten aktualisierte Aufschlusslagepläne sowie -listen zur Verfügung gestellt. Im Januar 2024 wurde der AN im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung aufgefordert, die Aufschlusslagepläne aller PfA (45 Stück) nach den seit November 2023 erfolgten Begehungen zu aktualisieren. Ursächlich ist unter anderem die Forderung der Wasserbehörden verlegte Aufschlussstandorte anzuzeigen. Im Verlauf des Projektfortschrittes wurden zahlreiche Aufschlüsse in ihrer Lage angepasst. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Fauna, Flora, Besitzverhältnisse, Planer wünsche. Mit Einreichung der Anträge zu den wasserrechtlichen Genehmigungen sowie dem artenschutzrechtlichen Antrag (März bis August 2023) wurden die Planunterlagen aktualisiert und übergeben sowie zu November 2023 die Position 3.3.3 (vorbereitende Maßnahmen des AN) des Vertrages 19FEI40109 abgeschlossen. Zwischen Oktober und Dezember 2023 gab es in jedem PfA Begehungen mit der ARGE BG, GuD, MIC und zum Teil der DB. Hier wurden die Standorte und Zuwegungen der Aufschlussbohrungen nach Zugänglichkeit, technischen Aspekten des Erkundungsvorganges, geotechnischen Aspekten sowie durch MIC artenschutzrechtlich betrachtet und notwendige Verschiebungen festgelegt. Diese wurden in den Aufschlusstabellen vermerkt, jedoch nicht in die Planunterlagen eingetragen. Eine laufende Aktualisierung und Übergabe von Planunterlagen ist vertraglich nicht vorgesehen und sehr aufwendig. Nunmehr wird AG Seitz sowie von Behörden eine Aktualisierung der Planunterlagen zum derzeitigen Stand hinsichtlich der Verschiebungen der Bohrpunkte gefordert. Die Erweiterungen und Anpassungen der Antragsunterlagen sind in diesem Umfang nicht Bestandteil des bestehenden Vertrags zwischen AN und AG und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar. Bei den nunmehr zu erfolgenden Bearbeitungen von verschiedenen Daten-Formaten handelt es sich um zusätzliche Leistungen, wie auch die angezeigte zusätzliche Überarbeitung von Lageplänen im Rahmen der Ausführung der Erkundung oder Anforderung von Behörden, Einlesen von zusätzlichen Informationen, usw.. Es sind keine Leistungen im Rahmen der Fach-BÜ oder der Gutachtenerstellung
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Quelle: OJS 2024/S 097-297500 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-29+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan zusätzliche Kosten in der Fachbauüberwachung, welche mit der MA10_Rev.01 angezeigt wurden. Im Vorlauf der Erkundung arbeiten der Phase 2 ergaben sich zahlreiche zusätzliche Aufgaben, welche nicht mit der Position 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN und Position 3.3.5 Aufgaben des AN als Fachbauüberwachung geregelt sind. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Diese Leistungen sind nicht durch den HV abgedeckt.
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Quelle: OJS 2024/S 104-318919 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundungsarbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundungsarbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeitplanung/ dem Bauzeitenplan zusätzliche Kosten in der Fachbauüberwachung, welche mit der MA10_Rev.01 angezeigt wurden. Im Vorlauf der Erkundungsarbeiten der Phase 2 ergaben sich zahlreiche zusätzliche Aufgaben, welche nicht mit der Position 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN und Position 3.3.5 Aufgaben des AN als Fachbauüberwachung geregelt sind. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohrarbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Diese Leistungen sind nicht durch den HV abgedeckt.
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Quelle: OJS 2024/S 104-319007 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan zusätzliche Kosten in der Fachbauüberwachung, welche mit der MA10_Rev.01 angezeigt wurden. Im Vorlauf der Erkundung arbeiten der Phase 2 ergaben sich zahlreiche zusätzliche Aufgaben, welche nicht mit der Position 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN und Position 3.3.5 Aufgaben des AN als Fachbauüberwachung geregelt sind. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Diese Leistungen sind nicht durch den HV abgedeckt.
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Quelle: OJS 2024/S 104-319219 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundungsarbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundungsarbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeitplanung/ dem Bauzeitenplan zusätzliche Kosten in der Fachbauüberwachung, welche mit der MA10_Rev.01 angezeigt wurden. Im Vorlauf der Erkundungsarbeiten der Phase 2 ergaben sich zahlreiche zusätzliche Aufgaben, welche nicht mit der Position 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN und Position 3.3.5 Aufgaben des AN als Fachbauüberwachung geregelt sind. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohrarbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Diese Leistungen sind nicht durch den HV abgedeckt.
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Quelle: OJS 2024/S 104-319900 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1 Blatt 15/23, Punkt 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN steht: „Erstellen, Anpassen, Finalisieren sowie Einreichen der benötigten Unterlage für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung (inkl. ggf. Ausnahmeantrag) für die Bohr- und Erkundungsarbeiten, in Abstimmung mit dem AG. Die Behördengebühren für die Genehmigungen sind einzukalkulieren.“Die Erstellung und Übergabe des Wasserrechtsantrages für PFA 8.5 beim zuständigen LRA Emmendingen erfolgte durch GuD am 13.06.2023. Hiermit waren die vertraglichen Leistungen abgeschlossen. Die Änderungen basieren auf die neuen erweiterten Anforderungen des LRA Emmendingen, welche für die Genehmigung aufzunehmen und einzuarbeiten waren. Dabei handelte es sich insbesondere um Überarbeitungen, Erweiterungen und Anpassung von Lageplänen, welche vom LRA Emmendingen nachträglich gefodert wurden. Es war vorher nicht abzusehen oder bekannt, dass das LRA Emmendingen diese Anforderungen ste
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Wasserrechtsantrages bei der zuständigen Behörde. Die nachträglich von der Behörde gestellten Anforderungen für die Genehmigung dieses Antrages ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
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Quelle: OJS 2024/S 104-320492 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Ein Wechsel des Arbeitnehmers aus technischer Sicht ist in diesem Fall nicht möglich, da die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die in den Positionen 1) bis 3) beschrieben sind, eine spezifische Expertise und Kenntnisse erfordern, die nicht einfach durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt werden können. Die Positionen erfordern Kenntnisse in Geologie, Geotechnik, CAD-Software und möglicherweise Umweltwissenschaften. Ein AN, der diese spezifischen Fachkenntnisse und Erfahrungen nicht hat, wird Schwierigkeiten haben, die Aufgaben erfolgreich auszuführen. Der aktuelle AN hat bereits Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des Projekts gesammelt. Ein Wechsel würde bedeuten, dass ein neuer AN Zeit benötigt, um sich in die Arbeit einzuarbeiten, was zu Verzögerungen und möglicherweise zu Qualitätsproblemen führen könnte. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit, Koordination und Organisation. Ein AN, der bereits mit den Details des Projekts vertraut ist, ist besser in der Lage
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan zusätzliche Kosten in der Fachbauüberwachung, welche mit der MA10_Rev.01 angezeigt wurden. Im Vorlauf der Erkundung arbeiten der Phase 2 ergaben sich zahlreiche zusätzliche Aufgaben, welche nicht mit der Position 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN und Position 3.3.5 Aufgaben des AN als Fachbauüberwachung geregelt sind. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Diese Leistungen sind nicht durch den HV abgedeckt.
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Quelle: OJS 2024/S 104-321005 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-06)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-06+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan Mehrmengen in der Fachbauüberwachung. Die Mengenänderung ergab sich durch die Fortschritte der Planung in Lph 2 (wie Anzahl der neu zu errichtenden Bauwerke, Auswahl der Tunnelvorzugsvariante, Anzahl der benötigten Rückhaltebecken etc.) die zu dem Zeitpunkt der Vergabe noch nicht bekannt waren. Zudem wird die Erkundung mit bis zu sieben gleichzeitig laufenden Bohrteams für die Ausführung der Kernbohrungen angestrebt, was den Personaleinsatz vor Ort erhöht. Die Anzahl des Bohrtrupps, die gleichzeitig eingesetzt werden müssen wurde nach Verfügbarkeiten der Sperrpausen ermittelt. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation lagen noch keine Erfahrungen der Erkundungsphase 1 vor. Es erhöhen sich massiv die zu betreuenden Aufschluss arbeiten sowie die zu sichtenden Bodenproben bzw. die Bohrkernaufnahme inkl. Festlegung der Bodenproben für Laborversuche, sodass man für einen Zeitraum von 10 Monaten von einem Einsatz von 2 Mitarbeitern vor Ort ausgeht. Zudem werden die Arbeiten in mehreren PFA parallel ausgeführt, sodass sich auch hier der Koordinierungsaufwand erhöht. Die zu erbringenden Leistungen sind zusätzliche Leistungen und nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 153-474785 (2024-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan Mehrmengen in der Fachbauüberwachung. Die Mengenänderung ergab sich durch die Fortschritte der Planung in Lph 2 (wie Anzahl der neu zu errichtenden Bauwerke, Auswahl der Tunnelvorzugsvariante, Anzahl der benötigten Rückhaltebecken etc.) die zu dem Zeitpunkt der Vergabe noch nicht bekannt waren. Zudem wird die Erkundung mit bis zu sieben gleichzeitig laufenden Bohrteams für die Ausführung der Kernbohrungen angestrebt, was den Personaleinsatz vor Ort erhöht. Die Anzahl des Bohrtrupps, die gleichzeitig eingesetzt werden müssen wurde nach Verfügbarkeiten der Sperrpausen ermittelt. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation lagen noch keine Erfahrungen der Erkundungsphase 1 vor. Es erhöhen sich massiv die zu betreuenden Aufschluss arbeiten sowie die zu sichtenden Bodenproben bzw. die Bohrkernaufnahme inkl. Festlegung der Bodenproben für Laborversuche, sodass man für einen Zeitraum von 10 Monaten von einem Einsatz von 2 Mitarbeitern vor Ort ausgeht. Zudem werden die Arbeiten in mehreren PFA parallel ausgeführt, sodass sich auch hier der Koordinierungsaufwand erhöht. Die zu erbringenden Leistungen sind zusätzliche Leistungen und nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 153-475031 (2024-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan Mehrmengen in der Fachbauüberwachung. Die Mengenänderung ergab sich durch die Fortschritte der Planung in Lph 2 (wie Anzahl der neu zu errichtenden Bauwerke, Auswahl der Tunnelvorzugsvariante, Anzahl der benötigten Rückhaltebecken etc.) die zu dem Zeitpunkt der Vergabe noch nicht bekannt waren. Zudem wird die Erkundung mit bis zu sieben gleichzeitig laufenden Bohrteams für die Ausführung der Kernbohrungen angestrebt, was den Personaleinsatz vor Ort erhöht. Die Anzahl des Bohrtrupps, die gleichzeitig eingesetzt werden müssen wurde nach Verfügbarkeiten der Sperrpausen ermittelt. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation lagen noch keine Erfahrungen der Erkundungsphase 1 vor. Es erhöhen sich massiv die zu betreuenden Aufschluss arbeiten sowie die zu sichtenden Bodenproben bzw. die Bohrkernaufnahme inkl. Festlegung der Bodenproben für Laborversuche, sodass man für einen Zeitraum von 10 Monaten von einem Einsatz von 2 Mitarbeitern vor Ort ausgeht. Zudem werden die Arbeiten in mehreren PFA parallel ausgeführt, sodass sich auch hier der Koordinierungsaufwand erhöht. Die zu erbringenden Leistungen sind zusätzliche Leistungen und nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 153-476238 (2024-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan Mehrmengen in der Fachbauüberwachung. Die Mengenänderung ergab sich durch die Fortschritte der Planung in Lph 2 (wie Anzahl der neu zu errichtenden Bauwerke, Auswahl der Tunnelvorzugsvariante, Anzahl der benötigten Rückhaltebecken etc.) die zu dem Zeitpunkt der Vergabe noch nicht bekannt waren. Zudem wird die Erkundung mit bis zu sieben gleichzeitig laufenden Bohrteams für die Ausführung der Kernbohrungen angestrebt, was den Personaleinsatz vor Ort erhöht. Die Anzahl des Bohrtrupps, die gleichzeitig eingesetzt werden müssen wurde nach Verfügbarkeiten der Sperrpausen ermittelt. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation lagen noch keine Erfahrungen der Erkundungsphase 1 vor. Es erhöhen sich massiv die zu betreuenden Aufschluss arbeiten sowie die zu sichtenden Bodenproben bzw. die Bohrkernaufnahme inkl. Festlegung der Bodenproben für Laborversuche, sodass man für einen Zeitraum von 10 Monaten von einem Einsatz von 2 Mitarbeitern vor Ort ausgeht. Zudem werden die Arbeiten in mehreren PFA parallel ausgeführt, sodass sich auch hier der Koordinierungsaufwand erhöht. Die zu erbringenden Leistungen sind zusätzliche Leistungen und nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 153-476340 (2024-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundung arbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundung arbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeit Planung/ dem Bauzeitenplan Mehrmengen in der Fachbauüberwachung. Die Mengenänderung ergab sich durch die Fortschritte der Planung in Lph 2 (wie Anzahl der neu zu errichtenden Bauwerke, Auswahl der Tunnelvorzugsvariante, Anzahl der benötigten Rückhaltebecken etc.) die zu dem Zeitpunkt der Vergabe noch nicht bekannt waren. Zudem wird die Erkundung mit bis zu sieben gleichzeitig laufenden Bohrteams für die Ausführung der Kernbohrungen angestrebt, was den Personaleinsatz vor Ort erhöht. Die Anzahl des Bohrtrupps, die gleichzeitig eingesetzt werden müssen wurde nach Verfügbarkeiten der Sperrpausen ermittelt. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohr arbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation lagen noch keine Erfahrungen der Erkundungsphase 1 vor. Es erhöhen sich massiv die zu betreuenden Aufschluss arbeiten sowie die zu sichtenden Bodenproben bzw. die Bohrkernaufnahme inkl. Festlegung der Bodenproben für Laborversuche, sodass man für einen Zeitraum von 10 Monaten von einem Einsatz von 2 Mitarbeitern vor Ort ausgeht. Zudem werden die Arbeiten in mehreren PFA parallel ausgeführt, sodass sich auch hier der Koordinierungsaufwand erhöht. Die zu erbringenden Leistungen sind zusätzliche Leistungen und nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
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Quelle: OJS 2024/S 153-476522 (2024-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT09-89, 88, 87, 86, 85 Die zu beauftragenden zusätzlichen Leistungen sind für die rechtzeitige Ausführung der Bohr arbeiten essenziell. Hierfür bedarf es ausgeprägter Kenntnisse sowohl der zu erarbeitenden Grundlagen, also auch Kenntnisse über die betreffenden Flächen selbst. Der bisherig beauftragte AN ist mit der Erstellung der benötigten Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung für die Bohr- und Erkundung arbeiten beauftragt. Hierfür ist eine weitreichende Koordination der Einflüsse auf die Maßnahmen und deren Beurteilung durch den AN zu gewährleisten. Das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen zu beachtenden Faktoren wären durch eine Neuvergabe an einen neuen AN nicht mehr sichergestellt, da weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen bestehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT09-89, 88, 87, 86, 85 Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1 Blatt 15/23, Punkt 3.3.3 Vorbereitende Maßnahmen des AN ist das Erstellen, Anpassen, Finalisieren sowie Einreichen der benötigten Unterlage für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung (inkl. ggf. Ausnahmeantrag) für die Bohr- und Erkundung arbeiten, in Abstimmung mit dem AG, vereinbart. Im Zuge der Ausführung ergaben sich Verschiebungen, Streichungen von Aufschlüssen infolge von Eidechsengeschehen, Bodenbrütern usw., was zu Verzögerungen und auch Ausfällen in der Ausführung führte. Es musste bei jeder Änderung zunächst mit der zuständigen Behörde gesprochen werden, was zu erheblichen zeitlichen Verschiebungen, z.B. Ausführung außerhalb der Brutzeit und Ähnlichem führte. Um gleich kritische Aufschlusspunkte und deren zeitliche Ausführung festzulegen und bereits in den Bauzeitenplan einarbeiten zu können sowie bereits vorab der Bohrpunktübergaben im Feld kritische Punkte aus einem geschützten Bestandteil heraus zu verschieben, wurde im Vorfeld der Antragstellung mit dem AG abgestimmt, den Antrag tiefreichender zu gestalten, Vorabbegehungen und Vorab-Abstimmungen mit den Behörden auszuführen. Die dann von den Umweltbehörden geforderten Angaben im Antrag, waren entsprechend umzusetzen (z.B. zusätzliche Datenabfragen). Damit Erkundung arbeiten nicht erst mit Zeitverzögerung stattfinden können, sind vor allem Vorab-Begehungen u.a. zur naturschutzfachlichen Beurteilung, Bewertung und Freigabe der Bohrpunkte sehr sinnvoll, und führen durch eine vorgenommene Priorisierung und zeitliche Einordnung zu einem korrekten Bauzeitenplan. Des Weiteren gehen die Leistungen zur Erlangung der wasserrechtlichen Genehmigung im Nachgang der Gestellung der Anträge, wie beispielsweise viele direkte Abstimmungen mit Behörden und Betroffenen sowie die Erstellung und Übergabe der Planunterlagen in differenten Formaten, deutlich über die normale Antragsstellung hinaus und sind so nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Die Begebenheiten der Bohrpunkte waren zum Zeitpunkt der Vergabe nicht bekannt und wurden erst im Zuge der vertieften Planung und vor Ort finalisiert. Diese vorausschauende Bearbeitung und Vor-Abstimmung mit den Umweltbehörden sowie ein AG-Seitz gewünschter Projektvorstellungstermin mit allen Umweltbehörden betroffener Landkreise sind zusätzliche Leistungen, die kein Bestandteil des Hauptvertrages darstellen.
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Quelle: OJS 2024/S 160-494144 (2024-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-28)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 48 440 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 15-85, 15-86, 15-87, 15-88, 15-89 Der Auftragnehmer schuldet unter anderem als werkvertraglichen Erfolg die erfolgreiche Erstellung und Durchsetzung der Bohrarbeiten und Gutachten der Erkundungsphase. Die nachträgliche Bewertung und Abgleich der Vorplanungshefte ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 15-85, 15-86, 15-87, 15-88, 15-89 Gemäß Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3 hatte die INGE für die geplante Maßnahme in Stufe 2 das notwendige Erkundungsprogramm für alle entlang der Strecke befindlichen Bauwerke, welche ertüchtigt bzw. für welche ein Ersatzneubau geplant sind, aufzustellen. Im Rahmen der Planung des Bohrprogramms wurden die Bohrpunkte zunächst auf Erfahrungsbasis festgelegt, um eine fundierte und praktikable Ausgangsbasis zu schaffen. Im Laufe des Projekts sind jedoch neue Erkenntnisse hinzugekommen, die eine erneute Bewertung erforderlich machen. Insbesondere mussten Belange Dritter berücksichtigt werden, darunter wasserrechtliche Genehmigungen sowie verschiedene Umweltaspekte, die einen Einfluss auf die Ausführung des Bohrprogramms und Verschiebungen einiger Bohrpunkte hatten. Ein Abgleich der neuen Erkenntnisse mit dem bereits finalisierten Vorplanungsheft, welches das Bohrprogramm und die festgelegte Vorzugsvariante beinhaltet, ist nun notwendig. Dieser Abgleich soll sicherstellen, dass die aktuellen Anforderungen und Erkenntnisse in die Planungen integriert werden und eventuelle Anpassungen vorgenommen werden müssen. Trotz sorgfältiger Planung und umfassender Berücksichtigung bekannter Parameter konnten einige dieser Aspekte nicht im Voraus vorhergesehen werden, weshalb nun eine nachträgliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung erforderlich ist.
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Quelle: OJS 2024/S 233-729483 (2024-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 228 288 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-29+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 16-85 Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 16-85 Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundungsarbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundungsarbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeitplanung / dem Bauzeitenplan Mehrmengen in der Fachbauüberwachung. Die Mengenänderung ergab sich durch die Fortschritte der Planung in Lph 2 (wie Anzahl der neu zu errichtenden Bauwerke, Auswahl der Tunnelvorzugsvariante, Anzahl der benötigten Rückhaltebecken etc.) die zu dem Zeitpunkt der Vergabe noch nicht bekannt waren. Zudem wird die Erkundung mit bis zu sieben gleichzeitig laufenden Bohrteams für die Ausführung der Kernbohrungen angestrebt, was den Personaleinsatz vor Ort erhöht. Die Anzahl des Bohrtrupps, die gleichzeitig eingesetzt werden müssen wurde nach Verfügbarkeiten der Sperrpausen ermittelt. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohrarbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation lagen noch keine Erfahrungen der Erkundungsphase 1 vor. In der Baubesprechung vom 10.07.2024 wurden seitens der ARGE Baugrund die nunmehr avisierten Fertigstellungstermine der Erkundungsarbeiten mit dem 31.03.2025 benannt und mit der DB kommuniziert worden. Die Vorgehensweise wird durch die umfangreichen Erfahrungen aus vorherigen Fachbauüberwachungen begründet. Die vorliegenden Labor- und Gutachtenergebnisse stellen sicher, dass fundierte und zuverlässige Daten zur Verfügung stehen, um die Qualität und Sicherheit der Bauprojekte zu gewährleisten. Diese fundierten Erkenntnisse ermöglichen eine präzise und proaktive Fachbauüberwachung, die potenzielle Risiken frühzeitig erkennt und entsprechende Maßnahmen gezielt umsetzen kann. Die Verzögerungen resultieren aus einer Vielzahl von Anforderungen und Vorgaben, die von zuständigen Behörden festgelegt wurden. Dazu zählen umwelt- und naturschutzrechtliche Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Projekte im Einklang mit den geltenden Schutzvorgaben für Natur und Umwelt. Zusätzlich fehlten die erforderlichen Betretungsgenehmigungen für bestimmte Grundstücke oder Flächen, was ebenfalls zu Verzögerungen geführt hat. Insgesamt spiegeln diese Verzögerungen das komplexe Zusammenspiel von gesetzlichen Anforderungen und der Notwendigkeit, individuelle Genehmigungen zu erhalten, wider.
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Quelle: OJS 2024/S 234-734729 (2024-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 228 288 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-02+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 16-86, 16-87, 16-88, 16-89 Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 16-86, 16-87, 16-88, 16-89 Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1, Punkt 3.3.5 sind die Aufgaben als Fachbauüberwachung der Aufschluss und Erkundungsarbeiten für die Phase 2 gelistet. Nach Abschluss der Phase 1 und Planung sowie Ausschreibung der Erkundungsarbeiten für die Phase 2 ergeben sich aufgrund der erhöhten Anzahl der notwendigen Aufschlüsse sowie der mittlerweile vorliegenden Zeitplanung/ dem Bauzeitenplan Mehrmengen in der Fachbauüberwachung. Die Mengenänderung ergab sich durch die Fortschritte der Planung in Lph 2 (wie Anzahl der neu zu errichtenden Bauwerke, Auswahl der Tunnelvorzugsvariante, Anzahl der benötigten Rückhaltebecken etc.) die zu dem Zeitpunkt der Vergabe nocht nicht bekannt waren. Zudem wird die Erkundung mit bis zu sieben gleichzeitig laufenden Bohrteams für die Ausführung der Kernbohrungen angestrebt, was den Personaleinsatz vor Ort erhöht. Die Anzahl des Bohrtrupps, die gleichzeitig eingesetzt werden müssen wurde nach Verfügbarkeiten der Sperrpausen ermittelt. Die örtliche Vorbereitung, Abwicklung, Lenkung der Bohrarbeiten steigt neben der hohen Aufschlusspunktanzahl zusätzlich durch die erforderlichen Abstimmungen und Anfragen hinsichtlich der wasser- und naturschutzrechtlichen Seite im Feld. Die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden sind durch Phase 1 sensibilisiert und stellen erhöhte Koordinations- und Abstimmungsanforderungen an die Phase 2, welche in Mitarbeit der Fach-BÜ durch die Umwelt-BÜ zu erfolgen hat. Die eigentliche Einhaltung der Auflagen der noch ausstehenden Genehmigungen erfolgen je nach Arbeitsbereich durch den AG, die Fach-BÜ und der Umwelt-BÜ. Zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation lagen noch keine Erfahrungen der Erkundungsphase 1 vor. In der Baubesprechung vom 10.07.2024 wurden seitens der ARGE Baugrund die nunmehr avisierten Fertigstellungstermine der Erkundungsarbeiten mit dem 31.03.2025 benannt und mit der DB kommuniziert worden. Die Vorgehensweise wird durch die umfangreichen Erfahrungen aus vorherigen Fachbauüberwachungen begründet. Die vorliegenden Labor- und Gutachtenergebnisse stellen sicher, dass fundierte und zuverlässige Daten zur Verfügung stehen, um die Qualität und Sicherheit der Bauprojekte zu gewährleisten. Diese fundierten Erkenntnisse ermöglichen eine präzise und proaktive Fachbauüberwachung, die potenzielle Risiken frühzeitig erkennt und entsprechende Maßnahmen gezielt umsetzen kann. Die Verzögerungen resultieren aus einer Vielzahl von Anforderungen und Vorgaben, die von zuständigen Behörden festgelegt wurden. Dazu zählen umwelt- und naturschutzrechtliche Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass Projekte im Einklang mit den geltenden Schutzvorgaben für Natur und Umwelt. Zusätzlich fehlten die erforderlichen Betretungsgenehmigungen für bestimmte Grundstücke oder Flächen, was ebenfalls zu Verzögerungen geführt hat. Insgesamt spiegeln diese Verzögerungen das komplexe Zusammenspiel von gesetzlichen Anforderungen und der Notwendigkeit, individuelle Genehmigungen zu erhalten, wider.
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Quelle: OJS 2024/S 235-737069 (2024-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-03)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 41 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 17-85 Der Auftragnehmer schuldet unter anderem als werkvertraglichen Erfolg die erfolgreiche Erstellung und Durchsetzung eines Abhilfebescheids bei der zuständigen Behörde. Die nachträglich von der Behörde gestellten Anforderungen dieses Antrages ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 17-85 IDas Interesse der DB InfraGO AG liegt vorrangig darin, mittels der Erkundungsbohrungen eine hinreichend zuverlässige Bewertung der Gründungssituation vornehmen zu können. Dies ist notwendig, um die Planung des PfA 8.5 der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel, ein Projekt des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, weiter betreiben zu können. Mit einem Abhilfebescheid vom 02.09.2024 des LRA Emmendingen wurde ein Sachverständiger für die bevorstehende Bohrbegleitung gefordert. Für die Bohrbegleitung ist ein öffentlich vereidigter Sachverständiger oder ein Sachverständiger mit nachweislich vergleichbaren fundierten Fachkenntnissen im Bereich der Bohrbegleitung bzw. des Gewässerschutzes zu beauftragen. Dies ist notwendig, da die o.g. Gefahren für die Trinkwasserversorgung, wenn auch in geringem Maße weiterbestehen und somit sichergestellt werden kann, dass die Arbeiten von fachlich geeigneten Sachverständigen begleitet werden und eine gegenseitige Abdichtung der Grundwasserstockwerke sicher und dauerhaft erfolgt. Damit auch die UWB Kenntnis vom anstehenden Untergrund erhält und gegebenenfalls notwendige Anordnungen treffen kann, sind die Ergebnisse der Bohrungen nach deren Durchführung der UWB unverzüglich zuzustellen. Es wird ein von GuD geeigneter Sachverständiger für die genannte Bohrbegleitung gestellt. Diese beinhaltet die komplette Begleitung, Überwachung und Dokumentation der ausführenden Bohrungen. Die zu erbringende Leistung ist von der wasserrechtlichen Behörde und das Landratsamt Emmendingen in einem Abhilfebescheid formuliert und gefordert worden. Es ist eine zusätzliche und dauerhafte Überwachung und Leistung die nicht Bestandteil des Hauptvertrages ist. Da der Abhilfebescheid samt Einwänden zeitlich nach der Vergabe erfolgt ist, liegen für uns unvorhersehbare Umstände trotz Sorgfaltsprüfung vor.
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Quelle: OJS 2024/S 236-740079 (2024-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 410918.40 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-14+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 19 Verlängerung BÜW Rahmensondierung: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-243571 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 82 320 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA18-86: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-243593 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 410918.40 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA19-87: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-243809 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 82 320 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA18-87: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-244857 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 82 320 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA18-85: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-244956 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 410918.40 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA19-88: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-245410 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 82 320 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA18-88: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-245443 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 410918.40 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA19-86: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-245832 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 82 320 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
MKA18-89: Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-245957 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 410918.40 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA19-85: Die vertraglich festgelegten vorbereitenden Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 des Vertrags Nr. 19FEI40109 umfassten die Erstellung, Anpassung, Finalisierung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung der Bohr- und Erkundungsarbeiten. Diese Aufgaben waren in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, wobei die anfallenden Behördengebühren berücksichtigt werden mussten. Die INGE GuD HIC BBI übernahm die Erstellung und Übergabe der entsprechenden Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise im Juni 2023, womit die vertraglichen Verpflichtungen zu diesem Punkt erfüllt wurden. Im Rahmen des Aufschlussprogramms müssen 29 Bohrungen, erneut durchgeführt werden, weil die benötigte Bohrtiefe an den bisherigen Bohrpunkten u.a. aufgrund von vorgefundenem Gestein nicht erreicht werden konnte. Ergänzend dazu sieht das im Nachtrag 15 erstellte Nacherkundungsprogramm über 110 weitere Bohrungen vor, um zusätzliche geologische Informationen zu gewinnen. Zur Festlegung der Bohrstandorte wird eine gemeinsame Begehung der vorgesehenen Aufschlussstellen mit allen Beteiligten durchgeführt. Dabei werden die Standorte überprüft und gegebenenfalls angepasst, um optimale Bedingungen für die Bohrungen zu gewährleisten. Für die Durchführung der Bohrungen werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt. Dies umfasst sowohl die Anzeige der Bohrungen als auch die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die rund 140 Bohrungen, bestehend aus dem Aufschlussprogramm und der Nacherkundung, werden gutachterlich begleitet. Diese fachliche Betreuung stellt sicher, dass die Bohrarbeiten entsprechend den technischen und wissenschaftlichen Anforderungen durchgeführt werden und alle relevanten Daten korrekt dokumentiert und in den Planunterlagen aktualisiert werden.
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Quelle: OJS 2025/S 074-246001 (2025-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30 086 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Werkvertrags unter anderem dazu verpflichtet, die vereinbarten Leistungen erfolgreich zu erbringen. Nachträglich von der zuständigen Behörde gestellte Anforderungen ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl der Umfang der Hauptleistung als auch der vertraglich festgelegte Geltungsbereich bleiben unverändert. Dadurch bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags bestehen, sodass die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund unvorhersehbarer Umstände gemäß Fallgruppe 3 erfüllt sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
20: Während der Durchführung der Erkundungsmaßnahmen der Phase 2 durch die ARGE Baugrund kam es am 18.02.2025 bei der Herstellung der Bohrung B7‐027/24 (ca. km 214,315) zu Rissbildungen an der Geländeoberfläche sowie zum Austritt von Spülwasser. Nach Meldung des Vorfalls durch die ARGE BG an die Bauüberwachung (INGE GuD HIC BBI) wurde die Bohrung umgehend gestoppt und der Auftraggeber informiert. Anschließend wurden sämtliche Erkenntnisse zum Standort sowie zum Herstellungsprozess der Bohrung zusammengetragen. Nach einer ersten Sichtung der Unterlagen wurde zur Schadensbegrenzung entschieden, die Bohrung aufzugeben. Die ARGE BG führte daraufhin den ordnungsgemäßen Rückbau und die Verfüllung durch. Als Ersatz wird die Bohrung unter der Bezeichnung B7‐027a/24 etwa 15 Meter nördlich, auf der dem Hang zugewandten Seite des Weges, erneut durchgeführt. Diese Wiederholungsbohrung wird im Rahmen eines Nacherkundungsprogramms den zuständigen Behörden angezeigt. Zur Untersuchung der Schadensstelle wurde umgehend ein Erkundungsprogramm aufgestellt. Ziel dieses Programms ist die Analyse des Umfelds der Bohrstelle, insbesondere zur Bestimmung der Rissgröße sowie zur Beurteilung der Standsicherheit der Böschung in Bezug auf die angrenzende Bahntrasse. Die Leistungen zur Beurteilung der Schadstelle, zur Erstellung des Erkundungsprogramms, zur Koordination der Abstimmungen sowie zur Durchführung und Begleitung der vorgesehenen Erkundungsmaßnahmen einschließlich der abschließenden Stellungnahme sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Der aufgetretene Schaden in Form von Rissbildungen und Austritt von Spülwasser war für den Auftraggeber trotz sorgfältiger Prüfung im Vorfeld nicht vorhersehbar, weshalb hier die Kriterien für Fallgruppe 3 erfüllt sind.
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Quelle: OJS 2025/S 092-308638 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-27)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA21 Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 01.05.2020 Der Auftragnehmer schuldet unter anderem als werkvertraglichen Erfolg die erfolgreiche Erstellung und Durchsetzung eines Ergänzungsantrags bei der zuständigen Behörde. Die nachträglich von der Behörde gestellten Anforderungen dieses Antrages ändern nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
MKA21 Das Interesse der DB InfraGO AG liegt vorrangig darin, mittels der Erkundungsbohrungen eine hinreichend zuverlässige Bewertung der Gründungssituation vornehmen zu können. Dies ist notwendig, um die Planung des PfA 8.5 der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel, ein Projekt des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, weiter betreiben zu können.Mit Abhilfebescheid des Landratsamts Emmendingen vom 02.09.2024 wurde für die Bohrarbeiten die Begleitung durch einen öffentlich bestellten oder fachlich gleichwertigen Sachverständigen gefordert. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Trinkwasserversorgung und der fachgerechten, dauerhaft dichten Abdichtung der Grundwasserstockwerke. Die Firma GuD stellte für diese Leistung einen geeigneten Sachverständigen zur Verfügung, der die Bohrungen vollständig begleitet, überwacht und dokumentiert. Diese Leistung wurde mit einem Nachtrag gestellt und durchgeführt. Am 27.03.2025 wurden zudem zehn weitere Bohrungen bis in das Festgestein bei der Wasserbehörde Emmendingen beantragt und am 23.06.2025 genehmigt. Auch hierfür wird behördlich eine Sachverständigenbegleitung gefordert. Für das Jahr 2025 sind im PFA 8.5 insgesamt 41 Bohrungen geplant, von denen elf in Bereichen liegen, in denen mit Festgestein zu rechnen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass auch hier die Begleitung durch einen Sachverständigen behördlich vorgeschrieben wird Mit vorliegender MKA werden Überwachungsleistungen zu den ausstehenden 21 Stück Bohrungen angeboten, welche vor Erreichen ihrer geplanten Endtiefe Festgestein antreffen. Es wird ein von GuD geeigneter Sachverständiger für die genannte Bohrbegleitung gestellt. Diese beinhaltet die komplette Begleitung, Überwachung und Dokumentation der ausführenden Bohrungen. Die zu erbringende Leistung ist von der wasserechtliche Böherde und das Landratsamt Emmendingen in einem wasserrechtlichen Antrags formuliert und gefordert worden. Es ist eine zusätzliche und dauerhafte Überwachung und Leistung die nicht Bestandtei l des Hauptvertrages ist. Da der wassererechtliche Antrag samt Einwänden zeitlich nach der Vergabe erfolgt ist, liegen für uns unvorhersehbare Umstände trotz Sorgfaltsprüfung vor.
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Quelle: OJS 2025/S 164-560638 (2025-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-03)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
23 (B8.5) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können. 23 (B8.6) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
23 (B8.5) - Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Punkt 3.3.4 ist ausschließlich die Erstellung und Übergabe von Katasterplänen und Flurstückslisten enthalten. In Punkt 3.3.5 ist nur die Mitwirkung bei der Regelung von Flurschäden vorgesehen. Die laufende Mitwirkung bei der Einholung von Gestattungsverträgen, die Kommunikation mit Grundstückseigentümern und - nutzern, die Prüfung und Dokumentation von Aufschlusspunktverschiebungen, die Teilnahme an Vor-Ort-Terminen und Besprechungen sowie die Vor- und Nachbereitung von Abstimmungen waren nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Seit Beginn der Erkundungsarbeiten im Januar 2024 kam es durch die von der DB versandten Gestattungsanfragen zu einer Vielzahl von Rückmeldungen seitens der Grundstückseigentümer. Diese umfassten Ablehnungen, Verschiebungswünsche und Anfragen zu Vorab-Verlegungen auf öffentliches Gelände. Der AN wurde daher regelmäßig aufgefordert, Verschiebungen zu prüfen, sich mit Eigentümern abzustimmen, Planunterlagen anzupassen und dies fortlaufend zu dokumentieren. Die dabei erbrachten Leistungen erfordern laufenden Schriftverkehr, die Pflege von Excel- und Flurstückslisten, die Abstimmung mit der DB-Fachabteilung sowie wiederholte Vor-Ort-Besprechungen. Diese Tätigkeiten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die zusätzlichen Leistungen fallen nicht einmalig, sondern kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Erkundungsarbeiten an. Aufgrund der Vielzahl von betroffenen Grundstücken und laufenden Eigentümerabstimmungen ist davon auszugehen, dass diese Mitwirkung bis zum Abschluss der Feldarbeiten im Juni 2026 erforderlich bleibt. Der Leistungsumfang ist somit noch nicht vollständig abgearbeitet und wird weiterhin regelmäßig anfallen.Die Durchführung dieser Aufgaben durch den AN ist erforderlich, da der AN die fachliche Zuständigkeit und Detailkenntnis über die Bohrpunkte, Aufschlusslagen und technische Notwendigkeiten besitzt und dieser bewerten kann, ob Verschiebungen technisch umsetzbar sind, welche Auswirkungen diese auf das Erkundungsprogramm haben und welche Anpassungen in der Planung erforderlich werden. 23 (B8.6) - Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Punkt 3.3.4 ist ausschließlich die Erstellung und Übergabe von Katasterplänen und Flurstückslisten enthalten. In Punkt 3.3.5 ist nur die Mitwirkung bei der Regelung von Flurschäden vorgesehen. Die laufende Mitwirkung bei der Einholung von Gestattungsverträgen, die Kommunikation mit Grundstückseigentümern und - nutzern, die Prüfung und Dokumentation von Aufschlusspunktverschiebungen, die Teilnahme an Vor-Ort-Terminen und Besprechungen sowie die Vor- und Nachbereitung von Abstimmungen waren nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Seit Beginn der Erkundungsarbeiten im Januar 2024 kam es durch die von der DB versandten Gestattungsanfragen zu einer Vielzahl von Rückmeldungen seitens der Grundstückseigentümer. Diese umfassten Ablehnungen, Verschiebungswünsche und Anfragen zu Vorab-Verlegungen auf öffentliches Gelände. Der AN wurde daher regelmäßig aufgefordert, Verschiebungen zu prüfen, sich mit Eigentümern abzustimmen, Planunterlagen anzupassen und dies fortlaufend zu dokumentieren. Die dabei erbrachten Leistungen erfordern laufenden Schriftverkehr, die Pflege von Excel- und Flurstückslisten, die Abstimmung mit der DB-Fachabteilung sowie wiederholte Vor-Ort-Besprechungen. Diese Tätigkeiten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die zusätzlichen Leistungen fallen nicht einmalig, sondern kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Erkundungsarbeiten an. Aufgrund der Vielzahl von betroffenen Grundstücken und laufenden Eigentümerabstimmungen ist davon auszugehen, dass diese Mitwirkung bis zum Abschluss der Feldarbeiten im Juni 2026 erforderlich bleibt. Der Leistungsumfang ist somit noch nicht vollständig abgearbeitet und wird weiterhin regelmäßig anfallen.Die Durchführung dieser Aufgaben durch den AN ist erforderlich, da der AN die fachliche Zuständigkeit und Detailkenntnis über die Bohrpunkte, Aufschlusslagen und technische Notwendigkeiten besitzt und dieser bewerten kann, ob Verschiebungen technisch umsetzbar sind, welche Auswirkungen diese auf das Erkundungsprogramm haben und welche Anpassungen in der Planung erforderlich werden.
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Quelle: OJS 2025/S 212-728281 (2025-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-03)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
23 (B8.7) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können. 23 (B8.8) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
23 (B8.7) - Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Punkt 3.3.4 ist ausschließlich die Erstellung und Übergabe von Katasterplänen und Flurstückslisten enthalten. In Punkt 3.3.5 ist nur die Mitwirkung bei der Regelung von Flurschäden vorgesehen. Die laufende Mitwirkung bei der Einholung von Gestattungsverträgen, die Kommunikation mit Grundstückseigentümern und - nutzern, die Prüfung und Dokumentation von Aufschlusspunktverschiebungen, die Teilnahme an Vor-Ort-Terminen und Besprechungen sowie die Vor- und Nachbereitung von Abstimmungen waren nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Seit Beginn der Erkundungsarbeiten im Januar 2024 kam es durch die von der DB versandten Gestattungsanfragen zu einer Vielzahl von Rückmeldungen seitens der Grundstückseigentümer. Diese umfassten Ablehnungen, Verschiebungswünsche und Anfragen zu Vorab-Verlegungen auf öffentliches Gelände. Der AN wurde daher regelmäßig aufgefordert, Verschiebungen zu prüfen, sich mit Eigentümern abzustimmen, Planunterlagen anzupassen und dies fortlaufend zu dokumentieren. Die dabei erbrachten Leistungen erfordern laufenden Schriftverkehr, die Pflege von Excel- und Flurstückslisten, die Abstimmung mit der DB-Fachabteilung sowie wiederholte Vor-Ort-Besprechungen. Diese Tätigkeiten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die zusätzlichen Leistungen fallen nicht einmalig, sondern kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Erkundungsarbeiten an. Aufgrund der Vielzahl von betroffenen Grundstücken und laufenden Eigentümerabstimmungen ist davon auszugehen, dass diese Mitwirkung bis zum Abschluss der Feldarbeiten im Juni 2026 erforderlich bleibt. Der Leistungsumfang ist somit noch nicht vollständig abgearbeitet und wird weiterhin regelmäßig anfallen.Die Durchführung dieser Aufgaben durch den AN ist erforderlich, da der AN die fachliche Zuständigkeit und Detailkenntnis über die Bohrpunkte, Aufschlusslagen und technische Notwendigkeiten besitzt und dieser bewerten kann, ob Verschiebungen technisch umsetzbar sind, welche Auswirkungen diese auf das Erkundungsprogramm haben und welche Anpassungen in der Planung erforderlich werden. 23 (B8.8) - Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Punkt 3.3.4 ist ausschließlich die Erstellung und Übergabe von Katasterplänen und Flurstückslisten enthalten. In Punkt 3.3.5 ist nur die Mitwirkung bei der Regelung von Flurschäden vorgesehen. Die laufende Mitwirkung bei der Einholung von Gestattungsverträgen, die Kommunikation mit Grundstückseigentümern und - nutzern, die Prüfung und Dokumentation von Aufschlusspunktverschiebungen, die Teilnahme an Vor-Ort-Terminen und Besprechungen sowie die Vor- und Nachbereitung von Abstimmungen waren nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Seit Beginn der Erkundungsarbeiten im Januar 2024 kam es durch die von der DB versandten Gestattungsanfragen zu einer Vielzahl von Rückmeldungen seitens der Grundstückseigentümer. Diese umfassten Ablehnungen, Verschiebungswünsche und Anfragen zu Vorab-Verlegungen auf öffentliches Gelände. Der AN wurde daher regelmäßig aufgefordert, Verschiebungen zu prüfen, sich mit Eigentümern abzustimmen, Planunterlagen anzupassen und dies fortlaufend zu dokumentieren. Die dabei erbrachten Leistungen erfordern laufenden Schriftverkehr, die Pflege von Excel- und Flurstückslisten, die Abstimmung mit der DB-Fachabteilung sowie wiederholte Vor-Ort-Besprechungen. Diese Tätigkeiten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die zusätzlichen Leistungen fallen nicht einmalig, sondern kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Erkundungsarbeiten an. Aufgrund der Vielzahl von betroffenen Grundstücken und laufenden Eigentümerabstimmungen ist davon auszugehen, dass diese Mitwirkung bis zum Abschluss der Feldarbeiten im Juni 2026 erforderlich bleibt. Der Leistungsumfang ist somit noch nicht vollständig abgearbeitet und wird weiterhin regelmäßig anfallen.Die Durchführung dieser Aufgaben durch den AN ist erforderlich, da der AN die fachliche Zuständigkeit und Detailkenntnis über die Bohrpunkte, Aufschlusslagen und technische Notwendigkeiten besitzt und dieser bewerten kann, ob Verschiebungen technisch umsetzbar sind, welche Auswirkungen diese auf das Erkundungsprogramm haben und welche Anpassungen in der Planung erforderlich werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 212-728672 (2025-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-03)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
23 (B8.9) - Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Betreuung genutzt werden. Der AN war bereits mit der Erstellung der Flurstückslisten, der Bohrüberwachung und den Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern betraut und bringt alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Ein Wechsel des AN würde Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen verursachen, insbesondere bei der Abstimmung von Verschiebungen von Aufschlusspunkten, der Dokumentation und der laufenden Kommunikation mit den Eigentümern. Es bestehen enge Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um die Erkundungsarbeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen zu können.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
23 (B8.9) - Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Punkt 3.3.4 ist ausschließlich die Erstellung und Übergabe von Katasterplänen und Flurstückslisten enthalten. In Punkt 3.3.5 ist nur die Mitwirkung bei der Regelung von Flurschäden vorgesehen. Die laufende Mitwirkung bei der Einholung von Gestattungsverträgen, die Kommunikation mit Grundstückseigentümern und - nutzern, die Prüfung und Dokumentation von Aufschlusspunktverschiebungen, die Teilnahme an Vor-Ort-Terminen und Besprechungen sowie die Vor- und Nachbereitung von Abstimmungen waren nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Seit Beginn der Erkundungsarbeiten im Januar 2024 kam es durch die von der DB versandten Gestattungsanfragen zu einer Vielzahl von Rückmeldungen seitens der Grundstückseigentümer. Diese umfassten Ablehnungen, Verschiebungswünsche und Anfragen zu Vorab-Verlegungen auf öffentliches Gelände. Der AN wurde daher regelmäßig aufgefordert, Verschiebungen zu prüfen, sich mit Eigentümern abzustimmen, Planunterlagen anzupassen und dies fortlaufend zu dokumentieren. Die dabei erbrachten Leistungen erfordern laufenden Schriftverkehr, die Pflege von Excel- und Flurstückslisten, die Abstimmung mit der DB-Fachabteilung sowie wiederholte Vor-Ort-Besprechungen. Diese Tätigkeiten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die zusätzlichen Leistungen fallen nicht einmalig, sondern kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Erkundungsarbeiten an. Aufgrund der Vielzahl von betroffenen Grundstücken und laufenden Eigentümerabstimmungen ist davon auszugehen, dass diese Mitwirkung bis zum Abschluss der Feldarbeiten im Juni 2026 erforderlich bleibt. Der Leistungsumfang ist somit noch nicht vollständig abgearbeitet und wird weiterhin regelmäßig anfallen.Die Durchführung dieser Aufgaben durch den AN ist erforderlich, da der AN die fachliche Zuständigkeit und Detailkenntnis über die Bohrpunkte, Aufschlusslagen und technische Notwendigkeiten besitzt und dieser bewerten kann, ob Verschiebungen technisch umsetzbar sind, welche Auswirkungen diese auf das Erkundungsprogramm haben und welche Anpassungen in der Planung erforderlich werden.
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Quelle: OJS 2025/S 212-728977 (2025-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 23 416 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
22 Durch die Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch den bereits beauftragten AN können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Der AN war bereits in Phase 1 mit der Fachbauüberwachung und Bohrbegleitung betraut und bringt so alle erforderlichen Projektkenntnisse mit. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Es bestehen weitreichende Verknüpfungen zu den bereits erbrachten Leistungen, und die zusätzlichen Leistungen sind zwingend notwendig, um das Bohrprogramm rechtzeitig starten zu können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
22 Im Vertrag Nr. 19FEI40109, Anlage 1.1 Blatt 15/23, Punkt 3.3.3 „Vorbereitende Maßnahmen des AN“ ist festgelegt: „Erstellen, Anpassen, Finalisieren sowie Einreichen der erforderlichen Unterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung und artenschutzrechtliche Beurteilung (inkl. ggf. Ausnahmeantrag) im Zusammenhang mit den vorgesehenen Bohr- und Erkundungsarbeiten, in enger Abstimmung mit dem AG. Die hierbei anfallenden Gebühren der Genehmigungsbehörden sind durch den AN zu berücksichtigen.“ Die Erstellung und Übergabe der Wasserrechtsanträge für die betroffenen Landkreise erfolgte durch die INGE GuD – HIC – BBI im Juni 2023. Damit war die vertragliche Leistung zu Punkt 3.3.3 zunächst abgeschlossen. Seit Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis mit Auflagen für das Wasserschutzgebiet fanden zahlreiche Besprechungen zwischen AG, AN, dem LRA Emmendingen und den Wasserversorgern statt. Ergänzend erfolgte ein umfangreicher Schriftverkehr mit Erläuterungen zu den geplanten Arbeiten, hydrologischen Recherchen sowie der Übergabe vorhandener Unterlagen. Es wurden seitens des LRA Emmendingen, der Wasserbehörde und des ZfP die Forderungen und Aufstellung der wasserrechtlichen Erlaubnis besprochen und demensprechend zusammengestellt. Im Mai/Juni 2025 wurde durch die INGE ein Monitoringplan mit dem erforderlichen Parameterumfang für die Beprobung des betroffenen Trinkwasserbrunnens und umliegender Messstellen erstellt, mit Laboren abgestimmt, den Wasserversorgern vorgestellt und nach deren Vorgaben angepasst. Die Arbeiten im Wasserschutzgebiet umfassen drei Bohrungen mit Ausbau sowie zwei Bohrungen zu Grundwassermessstellen. Gemäß den Bestimmungen für Schutzzonen im Wassereinzugsgebiet des Landratsamts Emmendingen wurde die Begleitung und das Monitoring durch die Behörde gefordert. Die Bohrarbeiten werden durch die INGE begleitet. Diese Tätigkeiten sind kein Bestandteil des Hauptvertrages und daher als zusätzliche Leistung zu deklarieren.
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Quelle: OJS 2025/S 215-738886 (2025-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 221935.64 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
24 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist auch aus technischen Gründen nicht möglich. Die geotechnischen Gutachten für die PfA 8.5 bis 8.9 basieren auf den bisher durch den Auftragnehmer erstellten Auswertungen, Parametermodellen und fachlichen Bewertungen. Nur der bestehende Auftragnehmer verfügt über die vollständigen Kenntnisse der zugrunde liegenden Daten, der bisherigen Bewertungsschritte und der abgestimmten Anforderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine umfangreiche Einarbeitung in die komplexen bestehenden Datenbestände erfordern und wäre mit erheblichen Verzögerungen sowie dem Risiko inkonsistenter Bewertungen verbunden. Aus technischen Gründen ist die Fortführung der Arbeiten durch den aktuellen Auftragnehmer erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
24 Die Position 4.3.1 des Vertrags Nr. 19FEI40109 (Anlage 2.1 „Ermittlung der Vergütung“) umfasst die Erstellung der geotechnischen Gutachten Stufe 2 für die PfA 8.5 bis 8.9. Der Auftragnehmer schuldet hierbei die vollständige Auswertung der vorliegenden Feld- und Untersuchungsergebnisse, die Ableitung der geotechnischen Parameter, die Darstellung der Baugrundverhältnisse sowie die Erstellung der zugehörigen Gutachtenteile. Das vertragliche Leistungsbild dieser Position bleibt unverändert. Im Projektverlauf hat sich jedoch das Mengengerüst, das der ursprünglichen Kalkulation zugrunde lag, deutlich erweitert. Die Anzahl der zu betrachtenden Bauwerke und Flächen liegt erheblich über den in Anlage 24 angenommenen Mengen. Zudem wurden im Zuge der fortschreitenden Planung weitere Aufschlusspunkte festgelegt und bearbeitet, insbesondere durch das Nacherkundungsprogramm. Die Ergebnisse dieser zusätzlichen Erkundungen sind vollständig zu beurteilen und in die geotechnischen Gutachten zu integrieren. Weiterhin führten fortgeschriebene Planungsstände, geänderte Bauwerkslagen und zusätzliche Abstimmungen zu einem erhöhten Aufwand bei der Auswertung und Bewertung der Untergrundverhältnisse. Die Laborergebnisse, welche Grundlage für die geotechnischen Parameter und Bewertungen sind, lagen – wie bei geotechnischen Erkundungen üblich – nicht gesammelt vor, sondern gingen entsprechend dem Fortschritt der Aufschlussarbeiten fortlaufend ein. Um eine konsistente und vollständige geotechnische Bewertung sicherzustellen, war es erforderlich, diese sukzessiv eingehenden Ergebnisse jeweils auszuwerten, fachlich zu bewerten und in die Gutachtenerstellung einzubinden. Diese Tätigkeiten gehören vollständig zur vertraglichen Leistung der Pos. 4.3.1 und sind notwendiger Bestandteil der Gutachtenerstellung. Die beschriebenen Arbeiten stellen keine neue oder geänderte Leistung dar, sondern zusätzlichen Aufwand innerhalb der bestehenden vertraglichen Position 4.3.1. Der erhöhte Aufwand ergibt sich ausschließlich durch die projektbedingte Erweiterung des Mengengerüsts und ist zur Erreichung des vertraglich geschuldeten Erfolges zwingend erforderlich.
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Quelle: OJS 2026/S 003-004317 (2026-01-05)