Technisches Controlling im Rahmen der von den Aufgabenträgern Region Hannover, Landsnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe gewährten Wiedereinsatzgarantie für Neufahrzeuge im Verkehrsvertrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV im Netz der S-Bahn Hannover.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Adresse des Käuferprofils: www.nwl-info.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D437176043🌏
Teilnahme-URL: http://www.bi-medien.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterleistung Technisches Fahrzeug-Controlling
30.02-2019/0289
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im technischen Bereich📦
Kurze Beschreibung:
“Technisches Controlling im Rahmen der von den Aufgabenträgern Region Hannover, Landsnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen und Zweckverband Nahverkehr...”
Kurze Beschreibung
Technisches Controlling im Rahmen der von den Aufgabenträgern Region Hannover, Landsnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe gewährten Wiedereinsatzgarantie für Neufahrzeuge im Verkehrsvertrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen im SPNV im Netz der S-Bahn Hannover.
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 30169 Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgabenträger Region Hannover (RH), Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) haben gemeinsam Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabenträger Region Hannover (RH), Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) haben gemeinsam Leistungen der Personenbeförderung im SPNV im Netz der S-Bahn Hannover (Netz SBH) in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Die NordWestBahn (NWB) hat sich an der Ausschreibung beteiligt und den Zuschlag für die Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten. Der Verkehrsvertrag, der zwischen den Aufgabenträgern und der NWB mit der Zuschlagserteilung zustande gekommen ist, sieht eine Erbringung der beauftragten Verkehrsdienstleistungen über einen Zeitraum von 12,5 Jahren, beginnend ab der vom EVU am 12. Juni 2022 geschuldeten Betriebsaufnahme, vor. Der Betrieb und die Erbringung der Verkehrsleistungen soll u. a. mit 64 neuen E-Triebfahrzeugen des Typs Flirt-XL erfolgen, über deren Entwicklung, Herstellung und Lieferung die NWB mit der Stadler Pankow GmbH einen Werklieferungsvertrag abgeschlossen hat.
Die NWB hat im Zuge der S-Bahnausschreibung erklärt, dass sie die von den Aufgabenträgern gemäß Verkehrsvertrag angebotene Garantie des Wiedereinsatzes der Neuahrzeuge in Anspruch nimmt. Die Neufahrzeuge werden dabei von einer Leasinggesellschaft gekauft. Leasingnehmer werden die Aufgabenträger, die dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (für die ersten 12,5 Jahre die NWB) die Fahrzeuge über einen Nutzungsüberlassungsvertrag zur Verfügung stellen. Die Aufgabenträger garantieren gegenüber dem Leasinggeber den Wiedereinsatz der Neufahrzeuge über 27 Jahre. Die Aufgabenträger müssen daher sicherstellen, dass die Fahrzeuge am Ende der Laufzeit des Verkehrsvertrages mit der NWB in einem vertragsgemäßen Zustand sind und in entsprechender Qualität an den Folgebetreiber übergeben werden.
Zur Sicherstellung des Wiedereinsatzes der Fahrzeuge haben sich die Auftraggeber im Vertragsverhältnis mit der NWB umfangreiche Rechte bezüglich eines Fahrzeugcontrollings für den Zeitraum der Beschaffung, des Einsatzes der Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Übergabe der Fahrzeuge zum Ende des Vertrages eingeräumt. Von Seiten der Aufgabenträger ist beabsichtigt einen externen Gutachter zu beauftragen, der im Auftrag der Aufgabenträger das Fahrzeugcontrolling durchführt. Dies betrifft insbesondere die Abwicklung von Versicherungsfällen, das Gewährleistungsmanagement, die Begleitung der Prozesse der Fahrzeugbeschaffung und –instandhaltung, das Ersatzteilmanagement, die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Aufgabenträger in der Controlling-Gruppe, die Begleitung des Betreiberwechsels und die Fahrzeugübergabe. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen u. a. die Durchführung einer Vertragsverpflichtungsanalyse, Erstellung einer Geschäftsordnung für die Controlling-Gruppe, Erstellung eines Projekthandbuchs für die Vertragslaufzeit, Anfertigung von Tätigkeits- und Ergebnisberichten an die Aufgabenträger zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnisse. Ggf. hat der Gutachter Abnahmefahrten durchzuführen.
Der Auftragnehmer muss für die Auftraggeber für persönliche Abstimmungen in den Räumen der Auftraggeber in Hannover zur Verfügung stehen. Die Vertragslaufzeit wird in 5 Perioden aufgeteilt:
Periode Zeitraum Leistungsschwerpunkt
1) Auftragserteilung – 11.6.2022 Fahrzeugproduktion, Inbetriebnahme und Fahrzeugabnahme;
2) 12.06.2022 – 31.12.2026 regulärer Fahrzeugeinsatz, -instandhaltung und -wartung;
3) 1.1.2027 – 31.12.2028 erste Hauptuntersuchung an den Fahrzeugen sowie regulärer Fahrzeugeinsatz, -instandhaltung und -wartung;
4) 1.1.2029 – 31.12.2032 regulärer Fahrzeugeinsatz, -instandhaltung und -wartung;
5) 1.1.2033 – 31.12.2034 zweite Hauptuntersuchung an den Fahrzeugen sowie regulärer Fahrzeugeinsatz, -instandhaltung und -wartung sowie Vorbereitung Vergabeverfahren, Beginn Unterlagenerstellung für Vergabeverfahren.
In den Perioden 1, 3 und 5 sind mindestens vier Abstimmungen pro Jahr, in den Perioden 2 und 4 mindestens 2 Abstimmungen pro Jahr vorzusehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfumfang
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dokumentation
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis:
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium (Name): Stunden-/Tagessatz
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2034. Im Falle einer Verlängerung des Verkehrsvertrages hat der Auftraggeber das Recht, den hiesigen Vertrag um...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2034. Im Falle einer Verlängerung des Verkehrsvertrages hat der Auftraggeber das Recht, den hiesigen Vertrag um maximal 2 Jahre zu verlängern. Die Verlängerung muss drei Monate vor Vertragsende vereinbart werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Nach Prüfung der Eignung erstellt die Vergabestelle für die beiden unter III.1.3) genannten Ziffern 1 und 2 („Vorgabe") ein Ranking auf Basis der Nachweise...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach Prüfung der Eignung erstellt die Vergabestelle für die beiden unter III.1.3) genannten Ziffern 1 und 2 („Vorgabe") ein Ranking auf Basis der Nachweise der Bewerber.
Bewertet werden einerseits der Leistungsumfang der Referenzen [Anzahl der Fahrzeuge gemäß Kap. III.1.3, Ziffer 1 lit. d); Größe des Einsatzgebietes/Verkehrsnetzes bei Kap. III.1.3, Ziffer 2, lit. c)] und andererseits die Relevanz der Referenzen, welche sich in dem Grad der Übertragbarkeit auf die ausgeschriebenen Leistungen bemisst. Für den Grad der Übertragbarkeit kommt es maßgeblich auf Triebzüge mit Energieversorgung (Wechselstrom) über Oberleitung mit Normalspur an. Je Vorgabe erhält der Bieter mit dem in Summe umfangsreichsten Nachweis das höchste Ranking, der Bieter mit dem geringsten Nachweis das niedrigste Ranking. Je Vorgabe erhält der Bieter mit der in Summe höchsten Übertragbarkeit der Referenz das höchste Ranking, der Bieter mit der in Summe niedrigsten Übertragbarkeit der Referenz das niedrigste Ranking. Das höchste Ranking erhält eine Punktzahl entsprechend der Anzahl abgegebener Teilnahmeanträge, das niedrigste Ranking erhält die Punktzahl 1. Je Teilnahmeantrag wird die für jede Vorgabe und deren Bewertung vergebene Punktzahl zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl steht an erster Stelle der Rangfolge, der Bieter mit der zweithöchsten Gesamtpunktzahl steht an zweiter Stelle der Rangfolge usw. Sind mehr als drei Teilnahmeanträge eingegangen, werden nur die Bieter mit der Rangfolge 1 bis 3 zugelassen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Kapitel II.2.7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
1) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
1) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate;
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Formblatt verfügbar unter o. g. Link);
3) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben
— Eigenerklärung für präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das bundesweite Präqualifikationsverzeichnis für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL, www.pq-vol.de) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung über den Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe vergleichbar sind (Controlling von Schienenfahrzeugen);
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür hat er den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieses/dieser Unternehmen anzugeben und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/dieser Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis der Fachkunde und Erfahrung im Controlling und in der Durchführung von Abnahmefahrten von Schienenfahrzeugen mit Energieversorgung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis der Fachkunde und Erfahrung im Controlling und in der Durchführung von Abnahmefahrten von Schienenfahrzeugen mit Energieversorgung (Wechselstrom) über Oberleitung in Europa mit Normalspur (1 435 mm Spurbreite). Hierzu ist eine tabellarische Referenzliste der Jahre 2014 bis 2018 mindestens mit folgenden Angaben zu erstellen:
a) Projektname
b) Fahrzeugtyp
c) Einsatzgebiet/Verkehrsnetz
d) Anzahl Fahrzeuge (Oberbegriff für Gefäße, die der Beförderung von Fahrgästen dienen) inkl. eingelöster Optionen
e) Anzahl Fahrzeug(teil)e je Triebzug/Länge über Kupplung
f) Lieferzeitraum (inkl. eingelöster Optionen)
2) Nachweis der Fachkunde und Erfahrung im Erlangen des Netzzugangs von elektrischen Vollbahnschienenfahrzeugen mit Energieversorgung (Wechselstrom) über Oberleitung in Europa (mindestens für Versuchsfahrten). Hierzu ist eine tabellarische Referenzliste der Jahre 2014 bis 2018 mindestens mit folgenden Angaben zu erstellen:
a) Projektname
b) Fahrzeugtyp
c) Einsatzgebiet/Verkehrsnetz
d) besondere Zugangsanforderungen (Steilstrecke, Neubaustrecke, Citytunnel, …)
e) Eisenbahninfrastrukturunternehmen
f) antragstellendes Eisenbahnverkehrsunternehmen
3) Nachweis der Verfügbarkeit über geeignete Prüfmittel für Eisenbahnfahrzeuge mit Energieversorgung (Wechselstrom) über Oberleitung sowie des dazu notwendigen Fachpersonals, um die geforderte Anzahl von Fahrzeugen prüfen zu können. Für den Nachweis der Fachkunde und Erfahrung ist eine Beschreibung der für das Fahrzeugcontrolling notwendigen Prüfmittel sowie eine Übersichtstabelle mit dem permanent oder überwiegend tätigen Fachpersonal zu erstellen. Der Bewerber muss die Tätigkeiten gem. Leistungsbeschreibung durchführen und das dafür erforderliche Prüfgerät stellen.
4) Nachweis der Personalqualifikation als Schweißfachingenieur, Sachkundiger für Brandschutz, Sachkundige für EMV-Verträglichkeit, Sicherheitsmanager, …). Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür hat er den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieses/dieser Unternehmen anzugeben und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/dieser Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Jeder Bewerber muss für die unter Ziffer 1 und 2 geforderten Nachweise mindestens 2 Referenzen benennen. Für die unter Ziffer 3 und 4 geforderten Nachweise...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Jeder Bewerber muss für die unter Ziffer 1 und 2 geforderten Nachweise mindestens 2 Referenzen benennen. Für die unter Ziffer 3 und 4 geforderten Nachweise hat der Bewerber die erforderlichen Prüfmittel und Personale zu benennen und ihr Vorhandensein zu bestätigen.
Jeder Bewerber muss ferner nachweisen, dass er über ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001:2018 verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
Der Bewerber muss selbst als EVU zugelassen sein und damit die für das Fahren auf öffentlicher Eisenbahninfrastruktur verbundene Verantwortung tragen. Weiterhin muss der Bewerber fähig sein und alle erforderlichen Kenntnisse besitzen, Eisenbahnfahrzeuge bedienen zu können.
Sollte der Bewerber nicht als EVU zugelassen sein, darf er sich eines EVU bedienen, welches Schienenfahrzeuge im regelmäßigen Fahrgastverkehr einsetzt. Hier ist dann mindestens ein Lehrtriebfahrzeugführer einzusetzen.
Anhand der dargelegten Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit muss für die Vergabestelle nachvollziehbar sein, dass der Bewerber in der Lage ist, den Auftrag hinsichtlich einer zeitgerechten Prüfung der Fahrzeuge ohne Behinderung des Produktionsprozesses vollumfänglich und erfolgreich zu erfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-18
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Als Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die Region Hannover, mit der sämtliche Korrespondenz zu führen ist. Sie ist alleinige Ansprechpartnerin...”
1) Als Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die Region Hannover, mit der sämtliche Korrespondenz zu führen ist. Sie ist alleinige Ansprechpartnerin in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internetportal. Verfahrenssprache ist Deutsch.
3) Der Bewerber/Bieter hat sich unmittelbar nach Kenntnis der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Zum Zeitpunkt der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs bezieht sich dies auf folgende Unterlagen; Teilnahmeantrag, Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Eigenerklärung zur Eignung, Bewerbungsbedingungen, Formblatt Rückfragen/Rügen, Formblätter Ausschlussgründe, Einwilligungserklärung Datenschutz bestehen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies der Region Hannover unverzüglich elektronisch mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung von Unterlagen.
Alle Rückfragen sowie etwaige Rügen sind unter Verwendung des auf der sogleich genannten Webseiten-Datenbank hochgeladenen Formblattes F1 in deutscher Sprache als ungeschützte pdf-Datei in die Webseiten-Datenbank www.bi-medien.de einzutragen.
Der Eingang von Rückfragen/Rügen wird nicht bestätigt, da erfolgreich in das Internet-Portal eingestellte Rückfragen/Rügen für den Bewerber/Bieter sichtbar sind.
Bei technischen Schwierigkeiten, die auf das Internet-Portal zurückzuführen sind, ist ausnahmsweise die Zusendung von Rückfragen/Rügen per E-Mail an die Region Hannover unter zentrale.vergabe@region-hannover.de möglich. Bei einer Übersendung von Rückfragen/Rügen per E-Mail übermittelt die Region Hannover dem Bewerber/Bieter eine Eingangsbestätigung ebenfalls per E-Mail. Ergeht innerhalb von 24 Stunden nach Absendung der Rückfrage – Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet – keine Eingangsbestätigung, hat der Bewerber/Bieter davon auszugehen, dass die Rückfrage/Rüge nicht bei der Region Hannover eingegangen ist. Nicht auf die eben beschriebene Weise gestellte Rückfragen sind unzulässig und gelten als nicht gestellt.
Rückfragen zum Verfahren können nur bis 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Außerdem müssen Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen oder Rügen oder sonstigen Mitteilungen der AG, die am und nach dem jeweils letzten Termin für den Eingang von Rückfragen versandt werden, beantwortet werden, wenn sie innerhalb von 2 Tagen, Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet, nach der jeweiligen Antwort gestellt werden. Spätere Rückfragen können noch beantwortet werden, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Bewerbers/Bieters am Erhalt entsprechender Auskünfte und dem Interesse der AG am Erhalt des TNA bzw. Angebots in der soeben angesprochenen Frist aus Sicht der AG geboten erscheint.
Die Beantwortung gestellter Rückfragen erfolgt für alle fristgerecht eingegangenen Bieterfragen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist. Die Antworten auf Fragen werden unter Bezugnahme auf die vergebenen Eingangsnummern durch Einstellen auf der oben genannten Webseite zur Verfügung gestellt. Aufklärungen und Bewerber-/Bieterinformationen können auch im PDF-Format heruntergeladen werden.
Die AG werden sich ggf. aus dem Rückfrageverfahren sowie aus Reaktionen auf evtl. Rügen ergebende Veränderungen der Vergabeunterlagen zeitnah in die Unterlagen einarbeiten und auf der oben genannten Webseiten-Datenbank jeweils in aktueller Form zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter werden per E-Mail über das Einstellen von Dokumenten auf der oben genannten Webseiten-Datenbank informiert. Unabhängig davon muss er sich fortlaufend eigeninitiativ über den aktuellen Stand des Verfahrens, die auf der oben genannten Seite veröffentlichten Bewerber-/Bieterinformationen sowie die dort veröffentlichten Dokumente informieren.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 224-549881 (2019-11-18)
Ergänzende Angaben (2019-12-06)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 224-549881
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“[...]
4)
[...]
Jeder Bewerber muss ferner nachweisen, dass er über ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001:2018 verfügt. Entsprechende Zertifikate sind...”
Text
[...]
4)
[...]
Jeder Bewerber muss ferner nachweisen, dass er über ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001:2018 verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
[...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“[...]
4)
[...] Jeder Bewerber muss ferner nachweisen, dass er über ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001:2015 verfügt. Entsprechende Zertifikate sind...”
Text
[...]
4)
[...] Jeder Bewerber muss ferner nachweisen, dass er über ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001:2015 verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
[...]
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Quelle: OJS 2019/S 239-587442 (2019-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 19
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterleistung Technisches Fahrzeug-Controlling
2019/S 224-549881
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgabenträger Region Hannover (RH), Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) haben gemeinsam Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabenträger Region Hannover (RH), Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) haben gemeinsam Leistungen der Personenbeförderung im SPNV im Netz der S-Bahn Hannover (Netz SBH) in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Die NordWestBahn (NWB) hat sich an der Ausschreibung beteiligt und den Zuschlag für die Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten. Der Verkehrsvertrag, der zwischen den Aufgabenträgern und der NWB mit der Zuschlagserteilung zustande gekommen ist, sieht eine Erbringung der beauftragten Verkehrsdienstleistungen über einen Zeitraum von 12,5 Jahren, beginnend ab der vom EVU am 12. Juni 2022 geschuldeten Betriebsaufnahme, vor. Der Betrieb und die Erbringung der Verkehrsleistungen soll u. a. mit 64 neuen E-Triebfahrzeugen des Typs Flirt-XL erfolgen, über deren Entwicklung, Herstellung und Lieferung die NWB mit der Stadler Pankow GmbH einen Werklieferungsvertrag abgeschlossen hat.
Die NWB hat im Zuge der S-Bahnausschreibung erklärt, dass sie die von den Aufgabenträgern gemäß Verkehrsvertrag angebotene Garantie des Wiedereinsatzes der Neuahrzeuge in Anspruch nimmt. Die Neufahrzeuge werden dabei von einer Leasinggesellschaft gekauft. Leasingnehmer werden die Aufgabenträger, die dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (für die ersten 12,5 Jahre die NWB) die Fahrzeuge über einen Nutzungsüberlassungsvertrag zur Verfügung stellen. Die Aufgabenträger garantieren gegenüber dem Leasinggeber den Wiedereinsatz der Neufahrzeuge über 27 Jahre. Die Aufgabenträger müssen daher sicherstellen, dass die Fahrzeuge am Ende der Laufzeit des Verkehrsvertrages mit der NWB in einem vertragsgemäßen Zustand sind und in entsprechender Qualität an den Folgebetreiber übergeben werden.
Zur Sicherstellung des Wiedereinsatzes der Fahrzeuge haben sich die Auftraggeber im Vertragsverhältnis mit der NWB umfangreiche Rechte bezüglich eines Fahrzeugcontrollings für den Zeitraum der Beschaffung, des Einsatzes der Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Übergabe der Fahrzeuge zum Ende des Vertrages eingeräumt. Von Seiten der Aufgabenträger ist beabsichtigt einen externen Gutachter zu beauftragen, der im Auftrag der Aufgabenträger das Fahrzeugcontrolling durchführt. Dies betrifft insbesondere die Abwicklung von Versicherungsfällen, das Gewährleistungsmanagement, die Begleitung der Prozesse der Fahrzeugbeschaffung und –instandhaltung, das Ersatzteilmanagement, die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Aufgabenträger in der Controlling-Gruppe, die Begleitung des Betreiberwechsels und die Fahrzeugübergabe. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen u. a. die Durchführung einer Vertragsverpflichtungsanalyse, Erstellung einer Geschäftsordnung für die Controlling-Gruppe, Erstellung eines Projekthandbuchs für die Vertragslaufzeit, Anfertigung von Tätigkeits- und Ergebnisberichten an die Aufgabenträger zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnisse. Ggf. hat der Gutachter Abnahmefahrten durchzuführen.
Der Auftragnehmer muss für die Auftraggeber für persönliche Abstimmungen in den Räumen der Auftraggeber in Hannover zur Verfügung stehen. Die Vertragslaufzeit wird in 5 Perioden aufgeteilt:
Periode Zeitraum Leistungsschwerpunkt
1. Auftragserteilung – 11.6.2022 Fahrzeugproduktion, Inbetriebnahme und Fahrzeugabnahme,
2. 12.6.2022 – 31.12.2026 regulärer Fahrzeugeinsatz, -instandhaltung und -wartung,
3. 1.1.2027 – 31.12.2028 erste Hauptuntersuchung an den Fahrzeugen sowie regulärer Fahrzeugeinsatz, -Instandhaltung und -wartung,
4. 1.1.2029 – 31.12.2032 regulärer Fahrzeugeinsatz, -instandhaltung und -wartung,
5. 1.1.2033 – 31.12.2034 zweite Hauptuntersuchung an den Fahrzeugen sowie regulärer Fahrzeugeinsatz, — instandhaltung und -wartung sowie Vorbereitung Vergabeverfahren, Beginn Unterlagenerstellung für Vergabeverfahren.
In den Perioden 1, 3 und 5 sind mindestens 4 Abstimmungen pro Jahr, in den Perioden 2 und 4 mindestens 2 Abstimmungen pro Jahr vorzusehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 224-549881
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Railistics GmbH
Postort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben unter den Ziffern II.1.7 und V.2.4 sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des EU-Amtsblatts hierzu eine Angabe erfordert.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 145-357638 (2020-07-27)