Gutachterliche Turmprüfungen der Antennenträger des WDR

Westdeutscher Rundfunk Köln

Es soll ein Vertrag über die gutachterlichen Turmprüfungen (alle 6 Jahre) und jährliche Steigleiterprüfungen im Rahmen einer Mastinspektion für die Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen werden. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 15.7.2019.
Der WDR lässt seine Antennenträger jährlich von sachkundigen Prüfern inspizieren und alle Steigleitern und Wartungsbühnen prüfen. Darüber hinaus wird alle 6 Jahre eine gutachterliche Turmprüfung je Antennenträger durch einen Sachverständigen durchgeführt.
Während der Laufzeit des Vertrages sollen alle 36 Standorte bis Ende 2024, an denen der WDR Antennenträger unterschiedlichster Bauart betreibt, jährlich geprüft und jeder Standort einmal gutachterlich geprüft werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-23 Auftragsbekanntmachung
2019-05-03 Ergänzende Angaben
2019-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Referenznummer: ZE-2019-380-03
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Vertrag über die gutachterlichen Turmprüfungen (alle 6 Jahre) und jährliche Steigleiterprüfungen im Rahmen einer Mastinspektion für die Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen werden. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 15.7.2019. Der WDR lässt seine Antennenträger jährlich von sachkundigen Prüfern inspizieren und alle Steigleitern und Wartungsbühnen prüfen. Darüber hinaus wird alle 6 Jahre eine gutachterliche Turmprüfung je Antennenträger durch einen Sachverständigen durchgeführt. Während der Laufzeit des Vertrages sollen alle 36 Standorte bis Ende 2024, an denen der WDR Antennenträger unterschiedlichster Bauart betreibt, jährlich geprüft und jeder Standort einmal gutachterlich geprüft werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.wdr.de 🌏
E-Mail: zentraler.einkauf-380@wdr.de 📧
Fax: +49 221220-5870 📠
URL der Dokumente: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16a49709256-61946e2cd61da51e 🌏
URL der Teilnahme: https://prego-vergabeplattform.prhos.com 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-26 📅
Datum des Beginns: 2019-07-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 082-195187
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Vertrag über die gutachterlichen Turmprüfungen (alle 6 Jahre) und jährliche Steigleiterprüfungen im Rahmen einer Mastinspektion für die Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen werden. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 15.7.2019.
Der WDR lässt seine Antennenträger jährlich von sachkundigen Prüfern inspizieren und alle Steigleitern und Wartungsbühnen prüfen. Darüber hinaus wird alle 6 Jahre eine gutachterliche Turmprüfung je Antennenträger durch einen Sachverständigen durchgeführt.
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Während der Laufzeit des Vertrages sollen alle 36 Standorte bis Ende 2024, an denen der WDR Antennenträger unterschiedlichster Bauart betreibt, jährlich geprüft und jeder Standort einmal gutachterlich geprüft werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage – Allgemeine Eignungsanforderungen:
Zum Nachweis der allgemeinen Eignungsanforderungen hat der Bieter diese Anlage dem Angebot unterschrieben beizufügen.
A) Ausschlussgründe:
Durch Unterschrift auf dieser Anlage erkläre ich als Bieter:
I) zwingende Ausschlussgründe, § 123 GWB:
1) dass wir als Unternehmen oder eine Person, die unseren Verwaltungs-, Leitungs- oder Auf-sichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten, bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
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2) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
II) fakultative Ausschlussgründe, § 124 GWB:
Weiter erkläre ich als Bieter:
1) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
2) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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3) dass wir als Unternehmen oder eine Person, die unseren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
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4) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
5) dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass wir als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen waren, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann;
6) dass wir als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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7) dass wir als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
8) dass wir als Unternehmen:
— nicht versucht haben, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
— nicht versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
— nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln;
9) dass für uns als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen;
10) dass unser Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern unser Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist;
11) dass gegen uns als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt.
Mindeststandards:
III. Selbstreinigung, § 125 GWB:
Sofern und soweit ich als Bieter das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nicht uneingeschränkt erklären kann, so weise ich Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB nach. In diesem Fall sind in folgender Tabelle der jeweilige Ausschlussgrund sowie die Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Beifügung konkreter Nachweise zu benennen.
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Unter Selbstreinigung sind Maßnahmen zu verstehen, die ein Unternehmen ergreift, um seine Integrität wiederherzustellen und eine Begehung von Straftaten oder schweres Fehlverhalten in der Zukunft zu verhindern.
B) Betriebshaftpflichtversicherung:
Durch Unterschrift auf dieser Anlage erkläre ich als Bieter, dass wir als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen haben bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen werden:
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— Personenschäden 2 000 000,00 EUR,
— Sachschäden 1 000 000,00 EUR,
— Allg. Vermögensschäden 100 000,00 EUR.
Und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
C) Umsatz des Unternehmens:
Durch Unterschrift auf dieser Anlage beziffere ich als Unternehmen nachfolgenden Gesamtumsatz unseres Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2016 bis 2018 bzw. 2015 bis 2017, sofern die Umsatzzahlen aus 2018 noch nicht vorliegen), wie folgt:
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D) Unternehmensstruktur/Betriebsstätte des Bieters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.3.1 Referenzen:
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
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An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Prüfungen von mehrfeldrigen Brückenbauwerken nach DIN 1076,
— Prüfungen von Hochbauten mit Schadensfolgeklasse CC3 nach VDI 6200.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ausführung/Leistungszeit,
— Auftragswert/Umsatz in TEUR,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
— Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
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Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
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4.3.2 Nachweis Zertifizierung nach DIN 1076:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen):
Der Bieter hat zu erklären, dass der für die gutachterlichen Turmprüfungen eingesetzte Prüfer über eine Zertifizierung Bauwerksprüfer nach DIN 1076 verfügt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen, die dem Angebot beizufügen ist. Alternativ ist die Zertifizierung als Ö. b. u. v. SV Antennenträgerbau möglich.
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Zudem hat der Bieter dem Angebot eine Eigenerklärung beizulegen, in der er versichert, dass für die eingesetzten Mitarbeiter ein Zertifikat nach DGUV-R 198 und 199 sowie für die Bauwerksprüfer ein Zertifikat nach DGUV Grundsatz 312-906 vorliegt. Nach Zuschlagserteilung hat der Bieter sämtliche Zertifikate in Kopie unaufgefordert dem WDR vorzulegen.Die Zertifizierungen nach DGUV-R 198 und 199 dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate sein.
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— Zertifikat (nach separater Aufforderung vorzulegen):
Für ausländische Bieter gelten gleichwertige Zertifizierungen aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
4.3.3 Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV:
1) der Bieter hat dem Angebot eine Eigenerklärung beizulegen, dass die für die Mastinspektionen und gutachterlichen Turmprüfungen einzusetzenden Bauwerksprüfer über ein abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen, Diplom oder Bachelor, verfügen. Die Nachweise sind gem. Ziffer 4.3 des Leistungsverzeichnisses vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wdr.de 🌏
Dokumente URL: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16a49709256-61946e2cd61da51e 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. Ziffer I.1)
Quelle: OJS 2019/S 082-195187 (2019-04-23)
Ergänzende Angaben (2019-05-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bauwesen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 088-211870
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 082-195187
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Es stehen geänderte Vergabeunterlagen als Version 2 zur Verfügung unter: https://prego-vergabeplattform.prhos.com
Quelle: OJS 2019/S 088-211870 (2019-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: eu-verfahrenscenter@wdr.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 140-345450
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 088-211870
ABl. S-Ausgabe: 140

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Vertrag über die gutachterlichen Turmprüfungen (alle sechs Jahre) und jährliche Steigleiterprüfungen im Rahmen einer Mastinspektion für die Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen werden. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 15.7.2019. Der WDR lässt seine Antennenträger jährlich von sachkundigen Prüfern inspizieren und alle Steigleitern und Wartungsbühnen prüfen. Darüber hinaus wird alle 6 Jahre eine gutachterliche Turmprüfung je Antennenträger durch einen Sachverständigen durchgeführt. Während der Laufzeit des Vertrages sollen alle 36 Standorte bis Ende 2024, an denen der WDR Antennenträger unterschiedlichster Bauart betreibt, jährlich geprüft und jeder Standort einmal gutachterlich geprüft werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-11 📅
Name: Exponent GmbH
Postanschrift: Kanzlerstraße 4
Postort: 40472 Düsseldorf
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211965890 📞
E-Mail: a.harling@exponent.de 📧
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Quelle: OJS 2019/S 140-345450 (2019-07-18)