Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei Bietergemeinschaft (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG.
1) Berufliche Befähigungen gemäß § 44 VgV-Nachweise der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie);
2) Eignung nach §§ 123 und 124 GWB –Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe Liegen die genannten Erklärungen dem Angebot nicht bei bzw. werden bis zum Ablauf einer eventuellen Nachforderungsfrist nicht nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen;
3) Nachweis der Vertretungsmacht des Vertretungsberechtigten:
— bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbarer Register des Herkunftslandes,
— bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechende unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
4) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern unterzeichnet sein;
5) Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
6) Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB;
7) Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl. – Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen/Tragwerkplanung oder gleichwertiges zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachliche Voraussetzung dann,
a) wenn sie dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
8) Angaben, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmer zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind. Sie behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu verlangen;
9) Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter Ziffer 1.1. bis 1.6. geforderten Nachweise vorzulegen.