Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hafenumschlagsbagger
X-CPORT-2019-0003
Produkte/Dienstleistungen: Mechanische Bagger📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Hafenmobilkranes inkl. Anbaugerät.
1️⃣
Ort der Leistung: Cloppenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: c-Port Hafenbesitz GmbH
Am Küstenkanal 2
26683 Saterland
Beschreibung der Beschaffung: 1 Stück.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-05 📅
Datum des Endes: 2020-12-10 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Geforderte Erklärungen gem. NTVergG:).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-16
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-17
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-3306📞
Fax: +49 4131/15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 240-588430 (2019-12-10)