Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich. Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen AN einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus- Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Softwarepaket
Referenznummer: SID 2019-26 DR
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen AN einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus- Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen AN einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus- Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Softwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen AN einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus- Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen AN einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus- Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen AN einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen AN einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen (s. u.).
Von dieser Ausschreibung nicht umfasst sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, bestehende und künftige Volumenlizenzen auf Basis von Konzernverträgen (Enterprise Agreement) und Abrufe für Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die berechtigt sind, Lizenzprodukte unter den Bedingungen für Forschung und Lehre zu beziehen.
Von dieser Ausschreibung nicht umfasst sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, bestehende und künftige Volumenlizenzen auf Basis von Konzernverträgen (Enterprise Agreement) und Abrufe für Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die berechtigt sind, Lizenzprodukte unter den Bedingungen für Forschung und Lehre zu beziehen.
Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden (abrufberechtigte Stellen/ Abrufberechtigte).
Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden (abrufberechtigte Stellen/ Abrufberechtigte).
Keine Behörde oder Einrichtung im oben genannten Sinne, aber dennoch aus diesem Rahmenvertrag abrufberechtigt sind der Sächsische Landtag einschließlich der einzelnen Fraktionen, der Sächsische Rechnungshof sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens.
Keine Behörde oder Einrichtung im oben genannten Sinne, aber dennoch aus diesem Rahmenvertrag abrufberechtigt sind der Sächsische Landtag einschließlich der einzelnen Fraktionen, der Sächsische Rechnungshof sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens.
Kommunen und deren Einrichtungen sind keine Behörden des Freistaates Sachsen.
Die abrufenden Behörden und Einrichtungen werden Vertragspartner der jeweils abzuschließenden Kaufverträge und sind für die Bestellung, Auftragsabwicklung sowie die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen selbst zuständig.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 000 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber (AG) hat die Option, die Rahmenvereinbarung um maximal ein weiteres Jahr (12 Monate) zu den zuletzt geltenden Konditionen zu verlängern. Über die Inanspruchnahme der Option wird der Auftragnehmer (AN) durch den AG spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich informiert.
Der Auftraggeber (AG) hat die Option, die Rahmenvereinbarung um maximal ein weiteres Jahr (12 Monate) zu den zuletzt geltenden Konditionen zu verlängern. Über die Inanspruchnahme der Option wird der Auftragnehmer (AN) durch den AG spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich informiert.
Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption – siehe II.2.7)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2.A) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2.A) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.A) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Vertrieb von Microsoft-Produkten), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2016-2018). Beim Einsatz einer Bietergemeinschaft und von Subunternehmen ist die Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Subunternehmer abzugeben. Der jährliche Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart des Jahres 2018 muss größer als 1 000 000 EUR sein (Werte der Bietergemeinschaft und Subunternehmer werden addiert);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.A) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Vertrieb von Microsoft-Produkten), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2016-2018). Beim Einsatz einer Bietergemeinschaft und von Subunternehmen ist die Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Subunternehmer abzugeben. Der jährliche Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart des Jahres 2018 muss größer als 1 000 000 EUR sein (Werte der Bietergemeinschaft und Subunternehmer werden addiert);
6.A) Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird, für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Mindeststandards:
Der jährliche Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart des Jahres 2018 muss größer als 1 000 000 EUR sein (Werte der Bietergemeinschaft und Subunternehmer werden addiert).
Haftpflichtversicherung über mind. 1 000 000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.A) Angabe von 3 in den letzten 3 Jahren erbrachten Referenzprojekten mit Angabe des Auftragswertes oder -volumens, des Leistungsortes, des Lieferzeitraumes, der vollständigen Benennung des Auftraggebers mit seiner vollständigen Adresse mit dessen Ansprechpartner einschließlich seiner vollständigen Kontaktdaten sowie der detaillierten Bezeichnung des Auftragsgegenstandes (Anlage 3). Die Referenzprojekte müssen Rahmenvereinbarungen sein, deren Inhalt hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang mit dieser Ausschreibung vergleichbar ist. Der Vertragsabschluss dieser Rahmenvereinbarungen muss mindestens 1 Jahr zurück liegen;
3.A) Angabe von 3 in den letzten 3 Jahren erbrachten Referenzprojekten mit Angabe des Auftragswertes oder -volumens, des Leistungsortes, des Lieferzeitraumes, der vollständigen Benennung des Auftraggebers mit seiner vollständigen Adresse mit dessen Ansprechpartner einschließlich seiner vollständigen Kontaktdaten sowie der detaillierten Bezeichnung des Auftragsgegenstandes (Anlage 3). Die Referenzprojekte müssen Rahmenvereinbarungen sein, deren Inhalt hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang mit dieser Ausschreibung vergleichbar ist. Der Vertragsabschluss dieser Rahmenvereinbarungen muss mindestens 1 Jahr zurück liegen;
4.A) Ein im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (Vertrieb von Microsoft-Produkten) aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie Anzahl weiterer Unternehmensstandorte;
4.A) Ein im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (Vertrieb von Microsoft-Produkten) aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie Anzahl weiterer Unternehmensstandorte;
7.A) Gegenstand des Rahmenvertrages soll nach Kapitel B.2. der Abschluss von Verträgen zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft einschließlich der erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen zwischen AN und den Abrufberechtigten sein. Insbesondere beinhaltet der Rahmenvertrag:
7.A) Gegenstand des Rahmenvertrages soll nach Kapitel B.2. der Abschluss von Verträgen zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft einschließlich der erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen zwischen AN und den Abrufberechtigten sein. Insbesondere beinhaltet der Rahmenvertrag:
— Software-Lizenzen entsprechend den Lizenzmodellen des Lizenzgebers Microsoft,
— Softwarepflege (Software Assurance),
— Mehrwertleistungen des Lizenzgebers,
— Lizenzberatung und Lizenzdokumentation unabhängig vom Lizenzgeber,
— Verwaltung des Rahmenvertrags durch den AN.
Der Bieter hat den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Abrufberechtigte diese Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst, sondern ein Händler diese Nutzungsrechte anbietet.
Der Bieter hat den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Abrufberechtigte diese Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst, sondern ein Händler diese Nutzungsrechte anbietet.
Der Bieter schuldet die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise seines Status als LSP und/ oder ESA, die die Abrufberechtigten hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken, insbesondere von Seiten des Lizenzgebers, freistellen.
Der Bieter schuldet die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise seines Status als LSP und/ oder ESA, die die Abrufberechtigten hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken, insbesondere von Seiten des Lizenzgebers, freistellen.
Weisen Sie Ihren Status als Licensing Solution Partner (LSP) oder Enterprise Software Advisor (ESA) nach. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung oder gleichwertigen Nachweis geführt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter;
Weisen Sie Ihren Status als Licensing Solution Partner (LSP) oder Enterprise Software Advisor (ESA) nach. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung oder gleichwertigen Nachweis geführt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter;
8.A) Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter des Bieters in den Technologien der Firma Microsoft qualifiziert sind, insbesondere über aktuelle Kenntnisse der Lizenzmodelle verfügen, und diese Qualifikation nachweisen können. Beschreiben Sie, welche Anforderungen Ihr Unternehmen jeweils in Bezug auf Personal, Qualifikation und Service erfüllen muss, um seitens des Lizenzgebers berechtigt zu sein, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Weisen Sie exemplarisch auch die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter mit Bezug auf den Leistungsgegenstand (insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzmodellen) nach. Gehen Sie auch darauf ein, wie Sie diese Qualifikation auch künftig sicherstellen werden;
8.A) Es wird vorausgesetzt, dass die Mitarbeiter des Bieters in den Technologien der Firma Microsoft qualifiziert sind, insbesondere über aktuelle Kenntnisse der Lizenzmodelle verfügen, und diese Qualifikation nachweisen können. Beschreiben Sie, welche Anforderungen Ihr Unternehmen jeweils in Bezug auf Personal, Qualifikation und Service erfüllen muss, um seitens des Lizenzgebers berechtigt zu sein, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Weisen Sie exemplarisch auch die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter mit Bezug auf den Leistungsgegenstand (insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzmodellen) nach. Gehen Sie auch darauf ein, wie Sie diese Qualifikation auch künftig sicherstellen werden;
9.A) Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Lizenzerwerbs und einer qualifizierten Lizenzberatung wird vorausgesetzt, dass der künftige AN über Mitarbeiter mit aktueller Qualifizierung zum Vertriebs-(Lizenz-)Spezialisten verfügt. Zur Sicherstellung einer zeitnahen Auftragsbearbeitung ist es weiter erforderlich, dass der künftige AN zusätzlich zu den oben erwähnten Spezialisten über eine ausreichende Anzahl von Innendienst-Mitarbeitern (mindestens 2 Vollzeitäquivalente) im Auftragswesen verfügt. Geben Sie an, wie viele Mitarbeiter mit den diesbezüglichen Qualifikationen (Vollzeitäquivalente) Sie als AN zur Abwicklung dieser Rahmenvereinbarung einsetzen werden und in welchen Zyklen für diese Mitarbeiter welche Qualifikationsmaßnahmen erfolgen.
9.A) Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Lizenzerwerbs und einer qualifizierten Lizenzberatung wird vorausgesetzt, dass der künftige AN über Mitarbeiter mit aktueller Qualifizierung zum Vertriebs-(Lizenz-)Spezialisten verfügt. Zur Sicherstellung einer zeitnahen Auftragsbearbeitung ist es weiter erforderlich, dass der künftige AN zusätzlich zu den oben erwähnten Spezialisten über eine ausreichende Anzahl von Innendienst-Mitarbeitern (mindestens 2 Vollzeitäquivalente) im Auftragswesen verfügt. Geben Sie an, wie viele Mitarbeiter mit den diesbezüglichen Qualifikationen (Vollzeitäquivalente) Sie als AN zur Abwicklung dieser Rahmenvereinbarung einsetzen werden und in welchen Zyklen für diese Mitarbeiter welche Qualifikationsmaßnahmen erfolgen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Bitte beachten Sie die neue veränderte Internetadresse:
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen- GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen- GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 176-428011 (2019-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich. Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen (s. u.). Von dieser Ausschreibung nicht umfasst sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, bestehende und künftige Volumenlizenzen auf Basis von Konzernverträgen (Enterprise Agreement) und Abrufe für Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die berechtigt sind, Lizenzprodukte unter den Bedingungen für Forschung und Lehre zu beziehen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden (abrufberechtigte Stellen/Abrufberechtigte). Keine Behörde oder Einrichtung im oben genannten Sinne, aber dennoch aus diesem Rahmenvertrag abrufberechtigt sind der Sächsische Landtag einschließlich der einzelnen Fraktionen, der Sächsische Rechnungshof sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens. Kommunen und deren Einrichtungen sind keine Behörden des Freistaates Sachsen. Die abrufenden Behörden und Einrichtungen werden Vertragspartner der jeweils abzuschließenden Kaufverträge und sind für die Bestellung, Auftragsabwicklung sowie die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen selbst zuständig.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) ist u. a. für die Durchführung der zentralen IT-Beschaffung für den Freistaat Sachsen verantwortlich. Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen an einen Handelspartnerrahmenvertrag für den Bezug von Software-Produkten des Unternehmens Microsoft nach den Lizenzbedingungen des Select Plus-Konditionenvertrages zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern zu vergeben. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in der Microsoft-Produktliste definiert sind und bezieht sich auf alle abrufberechtigten Stellen (s. u.). Von dieser Ausschreibung nicht umfasst sind, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, bestehende und künftige Volumenlizenzen auf Basis von Konzernverträgen (Enterprise Agreement) und Abrufe für Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die berechtigt sind, Lizenzprodukte unter den Bedingungen für Forschung und Lehre zu beziehen. Abrufberechtigt sind nach dieser Ausschreibung alle Behörden und juristisch selbständige Organisationseinheiten des Freistaates Sachsen, sowie die Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zusätzlich neu geschaffen werden (abrufberechtigte Stellen/Abrufberechtigte). Keine Behörde oder Einrichtung im oben genannten Sinne, aber dennoch aus diesem Rahmenvertrag abrufberechtigt sind der Sächsische Landtag einschließlich der einzelnen Fraktionen, der Sächsische Rechnungshof sowie die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens. Kommunen und deren Einrichtungen sind keine Behörden des Freistaates Sachsen. Die abrufenden Behörden und Einrichtungen werden Vertragspartner der jeweils abzuschließenden Kaufverträge und sind für die Bestellung, Auftragsabwicklung sowie die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen selbst zuständig.
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat die Option, den Rahmenvertrag um maximal ein weiteres Jahr zu verlängern. Über die Inanspruchnahme der Option wird der AN durch den AG 3 Monate vor Vertragsende schriftlich informiert.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 100,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-10 📅
Name: Comparex AG
Postanschrift: Blochstraße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3412568579📞
E-Mail: ausschreibungsmanagement@comparex.de📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.