Handgehaltene ATR-Fourier-Transform-Infrarot-Spektrometer

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Rahmenvereinbarung über handgehaltene ATR-Fourier-Transform-Infrarot-Spektrometer

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-08 Auftragsbekanntmachung
2019-06-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spektrometer
Referenznummer: B 19.11 - 7061/18/VV: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über handgehaltene ATR-Fourier-Transform-Infrarot-Spektrometer
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spektrometer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erkennungs- und Analysegeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b19.11@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2714 📞
Fax: +49 2289910610-2714 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=244960 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-116819
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Angabe zu II.2.6) Geschätzter Wert: Der auf Basis der Höchstabnahmemenge geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung beträgt 968 067,22 EUR ohne USt. (Aus technischen Gründen kann die Angabe nicht im für II.2.6) vorgesehenen Feld erfolgen und erfolgt daher unter II.2.14) Zusätzliche Angaben.)
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FTIR-Geräten inkl. Zubehör und Schulungen.
Die Rahmenvereinbarung dient zur Deckung des Bedarfs der Analytischen Task Force des Bundes (ATF), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und ggf. weiterer Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die Höchstabnahmemenge beträgt 16 Stück FTIR-Geräte und 16 Schulungen.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 8 Stück FTIR-Geräte und 8 Schulungen. Sie ist vorgesehen für die Ausstattung von sieben ATF-Standorten und des BBK mit jeweils einem FTIR-Gerät.
Die Differenz zwischen Höchstabnahmemenge und Mindestabnahmemenge - 8 weitere FTIR-Geräte und 8 weitere Schulungen - wird als variable Menge bezeichnet. Die variable Menge kann verwendet werden zur Deckung ggf. auftretender zusätzlicher Bedarfe des BBK, der ATF oder anderer Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Eine Verpflichtung seitens der Auftraggeberin, die vereinbarte variable Menge ganz oder teilweise abzurufen, besteht nicht.
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Angabe zu II.2.6) Geschätzter Wert:
Der auf Basis der Höchstabnahmemenge geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung beträgt 968 067,22 EUR ohne USt.
(Aus technischen Gründen kann die Angabe nicht im für II.2.6) vorgesehenen Feld erfolgen und erfolgt daher unter II.2.14) Zusätzliche Angaben.)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse Erfüllungsorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Vordruck "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Vordrucke "Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz" und "Sonstige Angaben zum Unternehmen" sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:45
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=244960 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2019/S 051-116819 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 109-265196
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 051-116819
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Korrektur V.2.2, Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftragswert wird nicht bekanntgegeben. Die Angabe 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und hat keine Bedeutung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FTIR-Geräten inkl. Zubehör und Schulungen. Die Rahmenvereinbarung dient zur Deckung des Bedarfs der Analytischen Task Force des Bundes (ATF), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und ggf. weiterer Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Höchstabnahmemenge beträgt 16 Stück FTIR-Geräte und 16 Schulungen. Die Mindestabnahmemenge beträgt 8 Stück FTIR-Geräte und 8 Schulungen. Sie ist vorgesehen für die Ausstattung von sieben ATF-Standorten und des BBK mit jeweils einem FTIR-Gerät. Die Differenz zwischen Höchstabnahmemenge und Mindestabnahmemenge – 8 weitere FTIR-Geräte und 8 weitere Schulungen – wird als variable Menge bezeichnet. Die variable Menge kann verwendet werden zur Deckung ggf. auftretender zusätzlicher Bedarfe des BBK, der ATF oder anderer Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Eine Verpflichtung seitens der Auftraggeberin, die vereinbarte variable Menge ganz oder teilweise abzurufen, besteht nicht.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis war nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Kostenkriterium (Name): Der Preis war nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Kostenkriterium (Gewichtung): 100,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-24 📅
Name: analyticon instruments GmbH
Postanschrift: Dieselstr. 18
Postort: Rosbach vor der Höhe
Postleitzahl: 61191
Land: Deutschland 🇩🇪
Wetteraukreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Korrektur V.2.2, Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftragswert wird nicht bekanntgegeben. Die Angabe 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und hat keine Bedeutung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2019/S 109-265196 (2019-06-06)