Heizungsbauarbeiten für die Erweiterung APH Preetz

Kreis Plön

Heizungsbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-19 Auftragsbekanntmachung
2020-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Referenznummer: K-PLOEN-2019-0029
Kurze Beschreibung: Heizungsbauarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Plön
Postanschrift: Hamburger Straße 17-18
Postleitzahl: 24306
Postort: Plön
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-ploen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-ploen.de 📧
Telefon: +49 4522743558 📞
Fax: +49 452274395558 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2019-0029 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2019-0029 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-20 📅
Datum des Beginns: 2020-02-17 📅
Datum des Endes: 2020-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 246-604796
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungsbbauarbeiten:
— 1 St. Spitzenlastkessel 47-53 kW,
— 1 St. Neutralisationsanlage,
— 1 St. Wasseraufbereitungsanlage,
— 1 St. Gas-Blockheizkraftwerk kWel: 12.5-25, kWth 34,8-54,9,
— 2 St. Pufferspeicher,
— 1 St. Zirkulationspumpenset,
— 1 St. Wärmespeicher ca. 900 l,
— 1 St. Schornsteinanlage/Abgassystem,
— 1 St. Heizkreisregler,
— 1 St. Kommunikationsschnittstelle,
— 1 St. Verteiler,
— 2 St. Flanschpumpengruppen,
— 100 m Stahlrohr-geschweißt,
— 1 St. Gasversorgung,
— 50 m Kupferrohr,
— 100 m Wärmedämmung von Rohren,
— 500 m Heizungsleitungen demontieren,
— 50 m Schmutzwasserleitungen im Gebäude SML-Rohr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Seniorenpflege „Haus am Klostergarten“
Klosterstr. 4
24211 Preetz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsnachweise werden gefordert gemäß §§ 6a EU, 6b EU VOB/A.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Ausländische Bewerberkönnen an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nichtdarauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber aber vor.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Siehe dazu auch § 6 EU VOB/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auf die Belange des laufenden Betriebs ist Rücksicht zu nehmen. Die Baustellenorganisation ist auf beschränkte Platzverhältnisse in der Umgebung abzustellen.
Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, abgeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Plön
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Deutschland

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des Kreises Plön
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2019-0029 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheits- u. Pflegeeinrichtungen des Kreises Plön gGmbH, Herr Radigk
Postanschrift: Am Krankenhaus 5
Postort: Preetz
Postleitzahl: 24211
Kontaktperson: Herr Radigk
Telefon: +49 4342801532 📞
E-Mail: w.radigk@klinik-preetz.de 📧
Land: Plön 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abt. VII1)
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 246-604796 (2019-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 246-604796
Kurze Beschreibung:
Heizungsbauarbeiten für die Erweiterung und den Umbau der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ in Preetz, Am Klostergarten 4.
Gesamtwert des Auftrags: 174793.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Hamburger Str. 17/18

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 061-145015
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 246-604796
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seniorenpflegeeinrichtrung „Haus am Klostergarten“

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Name: Käuffer & Co. Nord GmbH
Postort: Wagenfeld
Postleitzahl: 49419
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 174793.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 061-145015 (2020-03-24)