Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) und 444 nachzuweisen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen 6 Tage nach Aufforderung durch den AG vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen gemäß dem Formblatt 124 und ggf. 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Bieter haben folgendes nachzuweisen:
Nachweis von mind. 3 Objekten im Zeitraum der letzten 5 Jahre mit nachfolgenden Merkmalen (wenn nicht alle Merkmale ein einem Objekt gleichzeitig vorlagen, kann die Erbringung der Merkmale auch aus anderen Objekten nachgewiesen werden):
— 2-Kessel-Anlage mit je ca. 250 KW,
— Einbindung gasbetriebenes BHKW (ca. 60 KW thermische Leistung),
— Pendelspeicherbetrieb mehrerer Pufferspeicher mit je ca. 1 500 l Inhalt,
— kompressorgesteuerte Druckhaltung (ca. 500l),
— Wärmeverteilnetze mit mind. 2 Heizkreisverteilern (stat. Heizung, RLT-Heizregister) aus Stahl-/Gewinderohren, nach EnEV gedämmt,
— zentrale Trinkwarmwasserbereitung,
— ca. 110 St. Profil-Ventilheizkörper.
Die Referenzen sind bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Bieter, die ihre Eignung durch Referenzen im Präqualifikationsverzeichnis nachweisen, haben diese unter Angabe des Bauvorhabens im Formular „Angaben von präqualifizierten Bietern zu Referenzprojekten", das den Vergabeunterlagen beiliegt, zu benennen.