Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (mit folgendem Inhalt):
Angaben zu Arbeitskräften:
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage zur bestätigung der Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Nachfrist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Sollte diese nicht innerhalb der Frist vollständig vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.