Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung TW- & SW-HA MAWV
KE 07/2019
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Bauleistung von Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung Rahmenvertrag Hausanschlüsse.”
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Köpenicker Str. 25
15711 Königs Wusterhausen
Einzelheiten zum Gebiet sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (https://www.mawv.de/verbandsgebiet.html).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Art der Leistung:
Herstellung, Erneuerung und Reparatur nicht planbarer Trink- und Schmutzwasserhaus- und/oder -grundstücksanschlüsse an bestehende...”
Beschreibung der Beschaffung
Art der Leistung:
Herstellung, Erneuerung und Reparatur nicht planbarer Trink- und Schmutzwasserhaus- und/oder -grundstücksanschlüsse an bestehende Leitungssysteme durch Fachfirmen mit Rahmenvereinbarung, Zeitraum 15.11.2019 bis 31.12.2021, mit Option auf Verlängerung.
Umfang der Leistung:
Trinkwasserhaus- und Schmutzwassergrundstückanschlüsse.
Der Umfang der Leistungen ist abhängig von der Bedarfsanmeldung durch Nutzer / Eigentümer von Grundstücken zur Ver- und Entsorgung.
Eingeschlossen sind außerplanmäßige Kleinaufträge wie Reparaturen und sonstige Arbeiten an Leistungssystemen.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 9 600 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-15 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: — Verlängerung: 1.1.2022 bis 31.12.2023
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Gewichtung der Bewertungskriterien für die Verringerung der Teilnehmeranzahl
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt entsprechend nachfolgend...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Gewichtung der Bewertungskriterien für die Verringerung der Teilnehmeranzahl
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt entsprechend nachfolgend benannter Kriterien und deren Gewichtung:
— 25 % erweiterte Eignungsvoraussetzungen zur Fachkunde und Ausstattung,
— 25 % Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (5 Referenzen),
— 25 % Bearbeitungs- und Reaktionszeit,
— 25 % Konzept Arbeitssicherheit.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgenden Regelungen. Für jedes Kriterium können maximal 10 Punkte vergeben werden. Die maximale Gesamtsumme ergibt sich zu 40 Punkten.
1.1 Im Kriterium erweiterte Eignungsvoraussetzungen zur Fachkunde und Ausstattung werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen Wichtung berücksichtigt
— 20 % Etablierung Qualitätsmanagementsystem,
— 20 % Etablierung Energiemanagementsystem,
— 20 % Etablierung Risikomanagementsystem,
— 40 % Qualitätsstandard Gerätetechnik.
1.2 Im Kriterium Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (5 Referenzen) werden Anzahl und Dauer von vergleichbaren Projekten mit Vertragsbeziehung mit einer Organisation der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung mit der jeweils angegebenen Wichtung berücksichtigt:
— 50 % Bewertung Referenzen Anzahl (Höchstanzahl: 5 Referenzen),
— 50 % Bewertung Referenzen Dauer Vertragslaufzeit (Höchstanzahl: 5 Referenzen).
1.3 Die Bearbeitungs- und Reaktionszeit gemäß Angaben im Teilnahmeantrag zu einem Trinkwasser- und einem Schmutzwasseranschluss mit durchschnittlichen Schwierigkeitsanforderungen und dann für die Bewertung der Teilnahmeanträge wird die Bearbeitungs- und Reaktionszeit (in Tagen) wie folgt in eine Punkteskala von 5 bis 10 Punkten normiert:
— 10 Punkte erhält der wertbare Teilnahmeantrag mit der kürzesten Bearbeitungs- und Reaktionszeit,
— 5 Punkte erhält ein fiktiver Teilnahmeantrag mit der 2-fachen kürzesten Bearbeitungs- und Reaktionszeit,
— alle Teilnahmeanträge mit darüber liegenden Bearbeitungs- und Reaktionszeit erhalten ebenfalls 5 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Teilnahmeanträge erfolgt über eine lineare Interpolation mit 3 Stellen nach dem Komma.
1.4 Im Kriterium Arbeitssicherheit werden die Angaben im Teilnahmeantrag hinsichtlich der Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf den Baustellen bewertet.
2. Die Bewertung der von den Interessenten zu den verschiedenen Kriterien in den Ziffern 1.1, 1.2 und 1.4 und Unterkriterien mit dem Teilnahmeanträge vorzulegenden Unterlagen erfolgt (wenn nicht oben anders beschrieben) über eine Punktebewertung mit 5, 7,5 bzw. 10 Punkten:
— 10 Punkte erhält ein Interessent, wenn die Angaben eine optimale Erfüllung erwarten lassen,
— 7,5 Punkte erhält ein Interessent, wenn die Angaben eine überdurchschnittliche Erfüllung erwarten lassen.
— 5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben eine normale Erfüllung (Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen) erwarten lassen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: — über die Verlängerung wird entschieden bis 30.6.2021
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Vergabeverfahren erfolgt im Wege der Verhandlungsvergabe als transparentes Verhandlungsverfahren unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes an...”
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt im Wege der Verhandlungsvergabe als transparentes Verhandlungsverfahren unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes an mehrere AN zu einheitlichen Durchschnittspreisen.
Einzelheiten und der Ablauf des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle,
— Nachweis der Mitgliedschaft bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle,
— Nachweis der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Bieter, die nicht ihren Sitz in Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise beizubringen,
— Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind durch die Bieter, die in die engere Wahl kommen die Nachweise auch für die anderen Unternehmen vorzulegen,
— Die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis Haftpflichtversicherung;
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis Haftpflichtversicherung;
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse;
4) Nachweis einer Zusatzversorgungskasse (SOKA Bau Mitgliedschaft) oder vergleichbare Bescheinigung freiwilliger Sozialkassen anderer Branchen mit glaubhafter Darlegung, dass geschuldete Mindestentgelte gezahlt werden.
— Bieter, die nicht ihren Sitz in Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise beizubringen,
— Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind durch die Bieter, die in die engere Wahl kommen die Nachweise auch für die anderen Unternehmen vorzulegen,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB durch Abgabe des Formblattes 124. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
— Die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufige Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder vorläufig anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Weitere Eignungskriterien, die Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Der Nachweis der DVGW-Zertifizierung gemäß Arbeitsblatt GW 301 für die Gruppe W3 oder vergleichbar für Rohrleitungen mit Betriebsdrücken bis 16 bar und Nennweiten bis DN 300 aus den Werkstoffen PE-HD, Stahl, Guss und Asbestzement ist mit der Angebotsabgabe zu erbringen (Mindeststandard).
2) Der Nachweis der DVGW-Zertifizierung gemäß Arbeitsblatt GW 302 für die Gruppe GN2 oder vergleichbar ist mit der Angebotsabgabe zu erbringen (Mindeststandard).
3) Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 3 oder gleichwertiger Nachweis (Mindeststandard).
4) Umsatz und Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
5) 3 einschlägige Referenzen mit Angaben vergleichbarer Bauvorhaben und Ansprechpartner, welche nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen.
5) Angabe der für die Vertragsausführung vorgesehenen zur Verfügung stehenden Technik.
— Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind durch die Bieter, die in die engere Wahl kommen die Nachweise auch für die anderen Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AG behält sich seine Zustimmung für die Beauftragung zusätzlicher Subunternehmer vor (Verweis auf die VOB/B § 4 Nr. 8 Abs. 1).”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 6
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-20 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühestens am 1.7.2021
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YN3DNVN
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, gerügt werden, Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2019/S 133-325906 (2019-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Köpenicker Str. 25
15711 Königs
Wusterhausen Einzelheiten zum Gebiet sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband
Köpenicker Str. 25
15711 Königs
Wusterhausen Einzelheiten zum Gebiet sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (https://www.mawv.de/verbandsgebiet.html).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Art der Leistung:
Herstellung, Erneuerung und Reparatur nicht planbarer Trink- und
Schmutzwasserhaus- und/oder -grundstücksanschlüsse an bestehende...”
Beschreibung der Beschaffung
Art der Leistung:
Herstellung, Erneuerung und Reparatur nicht planbarer Trink- und
Schmutzwasserhaus- und/oder -grundstücksanschlüsse an bestehende Leitungssysteme durch Fachfirmen mit Rahmenvereinbarung, Zeitraum 15.11.2019 bis 31.12.2021, mit Option auf Verlängerung.
Umfang der Leistung:
Trinkwasserhaus- und Schmutzwassergrundstückanschlüsse
Der Umfang der Leistungen ist abhängig von der Bedarfsanmeldung
Durch Nutzer / Eigentümer von Grundstücken zur Ver- und Entsorgung.
Eingeschlossen sind außerplanmäßige Kleinaufträge wie Reparaturen und sonstige Arbeiten an Leistungssystemen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 133-325906
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Herstellung TW- & SW-HA MAWV
Los-Identifikationsnummer: ohne
Titel: Herstellung TW- & SW-HA MAWV
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YN3D3V0
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, gerügt werden, Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2019/S 219-536836 (2019-11-11)