Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial DN 300 und DN 100 DP 25 (techn. Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung — Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) für 3 Bauprojekte im Erdgastransportnetz der ONTRAS in 5 Losen an die in den Vergabeunterlagen benannten Lieferorte mit folgenden Bedingungen: DDP gemäß Incoterms 2010, Be- und Entladung und ONTRAS-konforme Lagerung der Stahlrohre (gemäß GL 216-501, Abschnitt 6) an den vorgegebene Lagerplätzen als Materialbeistellung für die Bauvorhaben: —— FGL 91 „Neuverlegung FGL 91 DN 300 DP 25 von Dersekow nach Sponholz einschließlich Nebenanlagen“, —— FGL 12 „Neuverlegung der Ferngasleitung FGL 12 DN 500 bzw. DN 400, DP 25 von Lauchhammer nach Strehla einschließlich Nebenanlagen“, —— FGL 88 „Auswechslung FGL 88“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-04.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Referenznummer: ONTRAS-2019-0003
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial DN 300 und DN 100 DP 25 (techn. Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung — Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) für 3 Bauprojekte im Erdgastransportnetz der ONTRAS in 5 Losen an die in den Vergabeunterlagen benannten Lieferorte mit folgenden Bedingungen: DDP gemäß Incoterms 2010, Be- und Entladung und ONTRAS-konforme Lagerung der Stahlrohre (gemäß GL 216-501, Abschnitt 6) an den vorgegebene Lagerplätzen als Materialbeistellung für die Bauvorhaben:
—— FGL 91 „Neuverlegung FGL 91 DN 300 DP 25 von Dersekow nach Sponholz einschließlich Nebenanlagen“,
—— FGL 12 „Neuverlegung der Ferngasleitung FGL 12 DN 500 bzw. DN 400, DP 25 von Lauchhammer nach Strehla einschließlich Nebenanlagen“,
—— FGL 88 „Auswechslung FGL 88“.
Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial DN 300 und DN 100 DP 25 (techn. Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung — Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) für 3 Bauprojekte im Erdgastransportnetz der ONTRAS in 5 Losen an die in den Vergabeunterlagen benannten Lieferorte mit folgenden Bedingungen: DDP gemäß Incoterms 2010, Be- und Entladung und ONTRAS-konforme Lagerung der Stahlrohre (gemäß GL 216-501, Abschnitt 6) an den vorgegebene Lagerplätzen als Materialbeistellung für die Bauvorhaben:
—— FGL 91 „Neuverlegung FGL 91 DN 300 DP 25 von Dersekow nach Sponholz einschließlich Nebenanlagen“,
—— FGL 12 „Neuverlegung der Ferngasleitung FGL 12 DN 500 bzw. DN 400, DP 25 von Lauchhammer nach Strehla einschließlich Nebenanlagen“,
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-07 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
2021-03-26 📅
2020-03-13 📅
2021-03-05 📅
2020-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 027-060995
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gem. I.3.) zur Verfügung:
1) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Ausschlusskriterien, Info zum Datenschutz, Formblätter);
2) Unterlagen für Angebotsphase NUR zur Info (im Bewerbungsverfahren – Teilnahmewettbewerb – nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen einschl. Anlagen – Leistungsbeschreibungen u. Zuschlagskriterien
Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gem. I.3.) zur Verfügung:
1) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Ausschlusskriterien, Info zum Datenschutz, Formblätter);
2) Unterlagen für Angebotsphase NUR zur Info (im Bewerbungsverfahren – Teilnahmewettbewerb – nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen einschl. Anlagen – Leistungsbeschreibungen u. Zuschlagskriterien
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial DN 300 und DN 100 DP 25 (techn. Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung — Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) für 3 Bauprojekte im Erdgastransportnetz der ONTRAS in 5 Losen an die in den Vergabeunterlagen benannten Lieferorte mit folgenden Bedingungen: DDP gemäß Incoterms 2010, Be- und Entladung und ONTRAS-konforme Lagerung der Stahlrohre (gemäß GL 216-501, Abschnitt 6) an den vorgegebene Lagerplätzen als Materialbeistellung für die Bauvorhaben:
Herstellung und Lieferung von Rohrleitungsmaterial DN 300 und DN 100 DP 25 (techn. Spezifikationen – siehe Leistungsbeschreibung — Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) für 3 Bauprojekte im Erdgastransportnetz der ONTRAS in 5 Losen an die in den Vergabeunterlagen benannten Lieferorte mit folgenden Bedingungen: DDP gemäß Incoterms 2010, Be- und Entladung und ONTRAS-konforme Lagerung der Stahlrohre (gemäß GL 216-501, Abschnitt 6) an den vorgegebene Lagerplätzen als Materialbeistellung für die Bauvorhaben:
—— FGL 91 „Neuverlegung FGL 91 DN 300 DP 25 von Dersekow nach Sponholz einschließlich Nebenanlagen“,
—— FGL 12 „Neuverlegung der Ferngasleitung FGL 12 DN 500 bzw. DN 400, DP 25 von Lauchhammer nach Strehla einschließlich Nebenanlagen“,
—— FGL 88 „Auswechslung FGL 88“.
Informationen über Lose:
Die Vergabe erfolgt nach den gemäß II.2.5) bekanntgemachten Zuschlagskriterien je Los. Es gibt keine Losgruppen, die zwingend zusammen vergeben werden müssen.
Bezeichnung des Loses: Los a) FGL 91 – JS 2020
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Rohrpositionen je Los sowie die Definierung der technischen Spezifikationen je Rohrposition finden sich in Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen – Leistungsbeschreibung:
Los a) FGL 91 – JS 2020
Bestückung Lagerplatz Warlin
— ROHR 323,9 X 6,3 L245NE-L360NE OB/NPE DP 25 (28 180 m)
Bestückung Lagerplatz Dersekow
— ROHR 323,9 X 6,3 L245NE-L360NE OB/NPE DP 25 (12 384 m),
— ROHR 323,9 X 6,3 L360NE OB/VPE-GfK DP 84 (674 m).
Zusätzliche Informationen:
Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gem. I.3.) zur Verfügung:
1) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Ausschlusskriterien, Info zum Datenschutz, Formblätter);
2) Unterlagen für Angebotsphase NUR zur Info (im Bewerbungsverfahren – Teilnahmewettbewerb – nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen einschl. Anlagen – Leistungsbeschreibungen u. Zuschlagskriterien
Bezeichnung des Loses: Los b) FGL 91 – JS 2021
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los b) FGL 91 – JS 2021
— ROHR 323,9 X 6,3 L245NE-L360NE OB/NPE DP 25 (14 954 m)
Bezeichnung des Loses: Los c) FGL 12 – JS 2020
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los c) FGL 12 – JS 2020
Bestückung Lagerplatz 2 Zeithain
— ROHR 323,9 X 6,3 L245NE-L360NE OB/NPE DP 25 (6 505 m),
— ROHR 323,9 X 6,3 L360NE OB/VPE-GfK DP 84 (155 m),
— ROHR 114,3 x 3,6 L245NE-L360NE OB/NPE DP 25 (1 450 m).
Bezeichnung des Loses: Los d) FGL 12 – JS 2021
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los d) FGL 12 – JS 2021
Lagerplatz 3 Elsterwerda
— ROHR 114,3 x 3,6 L245NE-L360NE OB/NPE DP 25 (1 925 m),
— ROHR 114,3 x 3,6 L245NE-L360NE OB/VPE-GfK DP 25 (865 m).
Bezeichnung des Loses: Los e) FGL 88 – JS 2020
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los e) FGL 88 – JS 2020
Lagerplatz Güstrow
— ROHR 323,9 X 6,3 L245NE-L360NE OB/NPE DP 25 KS (10 918 m),
— ROHR 323,9 X 6,3 L290NE OB/S-VPE-GFK DP 25 (504 m),
— ROHR 323,9 X 6,3 L360NE OB/RSG DP 25 KS (18 m).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Preisstellung DDP gem. INCOTERMS 2010
Lagerplatz Warlin: 17039 Sponholz (OT Warlin) bzw. im Umkreis von 50 km
Lagerplatz Dersekow: 17498 Dersekow bzw. im Umkreis von 50 km
Lagerplatz 2 Zeithain: 01619 Zeithain bzw. im Umkreis von 50 km
Lagerplatz 3 Elsterwerda: 04910 Elsterwerda bzw. im Umkreis von 50 km
Lagerplatz Güstrow: 18273 Güstrow bzw. im Umkreis von 15 km
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle in Anlage 1 Bewerbungsbogen – Ausschlusskriterien benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen sowie in dessen Anlage 1 geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. Anlagen elektronisch einzureichen. Alle Bewerbungs- sowie weitere
Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle in Anlage 1 Bewerbungsbogen – Ausschlusskriterien benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen sowie in dessen Anlage 1 geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. Anlagen elektronisch einzureichen. Alle Bewerbungs- sowie weitere
Vergabeunterlagen sind unter dem in Punkt I.3) genannten Link abrufbar. Der Bewerbungsbogen ist bei Bewerbung für verschiedene Lose nur einmal auszufüllen.
Nr. 1) Einhaltung Abgabefrist; Maßgebend für fristgerechten Eingang ist Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System;
Nr. 2) Einreichung Bewerbungsunterlagen mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO; Bewerbungsunterlagen sind über AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. (Zusätzliche) Übersendung der Bewerbungsunterlagen über Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) ist nicht zulässig;
Nr. 2) Einreichung Bewerbungsunterlagen mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO; Bewerbungsunterlagen sind über AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. (Zusätzliche) Übersendung der Bewerbungsunterlagen über Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) ist nicht zulässig;
Nr. 3) Unterschriften auf Bewerbungsunterlagen in Textform nach § 126 b BGB; Bewerbungsbogen einschl. Eigenerklärungen unter Pkt. 4 u. weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen;
Nachunternehmer) sind in Bewerbungsunterlagen in Textform nach § 126 b BGB an hierfür gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (mind. Angabe zu Name des Unternehmens, welches Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, u. Name des Unterzeichnenden);
Nachunternehmer) sind in Bewerbungsunterlagen in Textform nach § 126 b BGB an hierfür gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (mind. Angabe zu Name des Unternehmens, welches Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, u. Name des Unterzeichnenden);
Nr. 4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden;
Nr. 5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbung ist mehrfache Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (z.B. Abgabe eines eigenen Teilnahmeantrags und zugleich eines Teilnahmeantrags als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachauftragnehmer eines Dritten). Mehrfachbewerbungen lassen Verstoß gegen Geheimwettbewerb befürchten u. können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Bewerber haben sich deshalb mit Teilnahmeantrag zu entscheiden, in welcher Konstellation sie am Vergabeverfahren teilnehmen wollen;
Nr. 5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbung ist mehrfache Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (z.B. Abgabe eines eigenen Teilnahmeantrags und zugleich eines Teilnahmeantrags als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachauftragnehmer eines Dritten). Mehrfachbewerbungen lassen Verstoß gegen Geheimwettbewerb befürchten u. können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Bewerber haben sich deshalb mit Teilnahmeantrag zu entscheiden, in welcher Konstellation sie am Vergabeverfahren teilnehmen wollen;
Nr. 6) Vorlage Handelsregisterauszug bzw. Begründung der Nichteintragung in ein Handelsregister; Von ausländischen Bewerbern ist eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes einzureichen. Nachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Tag der Abgabefrist der Teilnahmeanträge sein;
Nr. 6) Vorlage Handelsregisterauszug bzw. Begründung der Nichteintragung in ein Handelsregister; Von ausländischen Bewerbern ist eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes einzureichen. Nachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Tag der Abgabefrist der Teilnahmeanträge sein;
Nr. 7) Art der Teilnahme – Erklärung zu Bewerbergemeinschaft (Angabe, ob Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft ist zwingend.) Bei Bewerbergemeinschaften ist Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung u. bevollmächtigten Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (s. Formblatt) vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaft ist Bewerbungsbogen in Pkt. 1, 2, 4 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Nr. 7) Art der Teilnahme – Erklärung zu Bewerbergemeinschaft (Angabe, ob Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft ist zwingend.) Bei Bewerbergemeinschaften ist Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung u. bevollmächtigten Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (s. Formblatt) vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaft ist Bewerbungsbogen in Pkt. 1, 2, 4 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Nr. 8) Angabe, für welche Lose sich Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist zwingend. Vollständige Leistungsbeschreibungen zu einzelnen Losen finden sich in Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen. ONTRAS-spezifische Normen können über AI Bietercockpit abgefordert werden.
Nr. 8) Angabe, für welche Lose sich Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist zwingend. Vollständige Leistungsbeschreibungen zu einzelnen Losen finden sich in Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen. ONTRAS-spezifische Normen können über AI Bietercockpit abgefordert werden.
Nr. 9) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe; Im Falle der Eignungsleihe/Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis wirtschaftliche/finanzielle u. technische/berufliche Leistungsfähigkeit muss als Nachweis, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaft diese Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, Verpflichtungserklärung (s. Formblatt) der Unternehmen vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe bezogen auf wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit behält sich AG vor, gem. § 47 (3) SektVO gemeinsame Haftung zu verlangen. Von Nachunternehmen, dessen Eignung geliehen wird, ist zwingend Bewerbungsbogen in den Pkt. 1 und 4 auszufüllen.
Nr. 9) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe; Im Falle der Eignungsleihe/Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis wirtschaftliche/finanzielle u. technische/berufliche Leistungsfähigkeit muss als Nachweis, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaft diese Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, Verpflichtungserklärung (s. Formblatt) der Unternehmen vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe bezogen auf wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit behält sich AG vor, gem. § 47 (3) SektVO gemeinsame Haftung zu verlangen. Von Nachunternehmen, dessen Eignung geliehen wird, ist zwingend Bewerbungsbogen in den Pkt. 1 und 4 auszufüllen.
Mindeststandards:
Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle in Anlage 1 Bewerbungsbogen - Ausschlusskriterien benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen sowie in dessen Anlage 1 geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. Anlagen elektronisch einzureichen. Alle Bewerbungs- sowie weitere
Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle in Anlage 1 Bewerbungsbogen - Ausschlusskriterien benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen sowie in dessen Anlage 1 geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. Anlagen elektronisch einzureichen. Alle Bewerbungs- sowie weitere
Vergabeunterlagen sind unter dem in Punkt I.3) genannten Link abrufbar. Der Bewerbungsbogen ist bei Bewerbung für verschiedene Lose nur einmal auszufüllen.
Nr. 10) Bonitätsnachweis mittels Creditreform (Bonitätsindex </= 250) oder gleichwertiger Bonitätsnachweis; Der Nachweis der Gleichwertigkeit alternativer Bonitätsnachweise obliegt dem Bewerber. Bonitätsnachweis darf
Nicht älter als 12 Monate zum Tag der Abgabefrist der Teilnahmeanträge sein.
Weitere Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen/-standards) gem. Anlage 1 Bewerbungsbogen:
Nr. 19) Bestätigung der weiteren Eigenerklärungen; Erfolgt die Unterschrift nicht in Textform nach § 126b BGB an der hierfür gekennzeichneten Stelle, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters, welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie der Name des Unterzeichnenden anzugeben.:
Nr. 19) Bestätigung der weiteren Eigenerklärungen; Erfolgt die Unterschrift nicht in Textform nach § 126b BGB an der hierfür gekennzeichneten Stelle, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters, welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie der Name des Unterzeichnenden anzugeben.:
a) Herstellung und Lieferung aller Leistungspositionen mit den geforderten technischen Spezifikationen gem. Leistungsbeschreibung (Anlage A1 der Angebotsbedingungen);
b) Einsatz von zertifiziertem Personal für die zerstörungsfreien Prüfungen (DIN EN ISO 9712 oder gleichwertige Normen);
c) Erbringung der Leistungen im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften, einschlägigen EN- und DIN-Normen, einschlägigen deutschen oder europaweit harmonisierten vergleichbaren technischen Regelwerken, Vorschriften und Richtlinien;
d) Nichtvorliegen einer Insolvenz des Unternehmens, eines Insolvenzgrundes i.S. §§ 17, 19 InsO oder eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen über dessen Vermögen;
e) und f) Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB;
g) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns gem. AEntG bzw. MiLoG - soweit diese Verpflichtung besteht;
h) Kenntnis, dass falsche Angaben i.d.R. zum Ausschluss führen;
i) unverzügliche schriftliche Information des AG, falls sich die die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmeantrags oder nach Abgabe eines Angebots ändern sollten;
j) Anerkennung von Deutsch als Projektsprache (Dokumenten- und Vertragssprache) sowie deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift bei allen direkten Ansprechpartnern des Auftraggebers;
k) Anerkennung der Teilnahme- und Angebotsbedingungen sowie der Vergabeunterlagen.
Sowie Bestätigung der Richtigkeit aller Angaben im Bewerbungsbogen
Allgemeine Zertifikate und Zulassungen Händler: Gilt nur, wenn der Bewerber selbst oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Händler ist. Hinweis: Zertifikate müssen von einer in der EU anerkannten Prüfstelle – sogenannter Notified Body – ausgestellt sein (Angabe Akkreditierungsnummer oder Vorlage einer EU-Konformitätsbestätigung).
Allgemeine Zertifikate und Zulassungen Händler: Gilt nur, wenn der Bewerber selbst oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Händler ist. Hinweis: Zertifikate müssen von einer in der EU anerkannten Prüfstelle – sogenannter Notified Body – ausgestellt sein (Angabe Akkreditierungsnummer oder Vorlage einer EU-Konformitätsbestätigung).
Nr. 11) Nachweis über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001) durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens
(Angabe der Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass dieses in der Praxis angewandt wird.
Allgemeine und technische Zertifikate sowie Zulassungen Hersteller: Hinweis: Zertifikate müssen von einer in der EU anerkannten Prüfstelle – sogenannter Notified Body – ausgestellt sein (Angabe Akkreditierungsnummer oder Vorlage einer EU-Konformitätsbestätigung);
Allgemeine und technische Zertifikate sowie Zulassungen Hersteller: Hinweis: Zertifikate müssen von einer in der EU anerkannten Prüfstelle – sogenannter Notified Body – ausgestellt sein (Angabe Akkreditierungsnummer oder Vorlage einer EU-Konformitätsbestätigung);
Nr. 12) Nachweis über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001) durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens (Angabe der Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass dieses in der Praxis angewandt wird;
Nr. 12) Nachweis über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001) durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens (Angabe der Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass dieses in der Praxis angewandt wird;
Nr. 13) Nachweis über ein anerkanntes Umweltmanagementsystem (ISO 14001 ODER EMAS Umweltmanagement) durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens (Angabe der Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass dieses in der Praxis angewandt wird;
Nr. 13) Nachweis über ein anerkanntes Umweltmanagementsystem (ISO 14001 ODER EMAS Umweltmanagement) durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens (Angabe der Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass dieses in der Praxis angewandt wird;
Nr. 14) Nachweis über ein anerkanntes HS-Managementsystem (SCC ODER OHSAS 18001) durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens (Angabe der Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass dieses in der Praxis angewandt wird;
Nr. 14) Nachweis über ein anerkanntes HS-Managementsystem (SCC ODER OHSAS 18001) durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens (Angabe der Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass dieses in der Praxis angewandt wird;
Nr. 15) Nachweis der Zertifizierung über ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem nach AD 2000 Merkblatt W0 UND EN 764-5, Abschnitt 4.2 durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditieren Unternehmens (Nummer Notified Body und Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden;
Nr. 15) Nachweis der Zertifizierung über ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem nach AD 2000 Merkblatt W0 UND EN 764-5, Abschnitt 4.2 durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditieren Unternehmens (Nummer Notified Body und Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden;
Nr. 16) Nachweis der Zertifizierung nach AD 2000 Merkblatt HP0 – Fertigung von Druckgeräten nach 2014/68/EU ODER nach DIN EN ISO 3834-2 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen), mind. Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditieren Unternehmens (Nummer Notified Body und Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden.
Nr. 16) Nachweis der Zertifizierung nach AD 2000 Merkblatt HP0 – Fertigung von Druckgeräten nach 2014/68/EU ODER nach DIN EN ISO 3834-2 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen), mind. Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen durch Vorlage des Zertifikats eines in der EU akkreditieren Unternehmens (Nummer Notified Body und Akkreditierungsnummer) und Eigenerklärung, dass Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden.
Nr. 17) Vorlage von mind. 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich Herstellung von Rohren für Ferngasleitungen (Gashochdruckleitungen) in vergleichbarem Umfang: L-Stähle, Mindestmenge 5 000 m, DN 300 bis DN 800, DP > 16 bar, abgeschlossene Lieferung in den letzten 5 Jahren (zwischen 1.2.2014 und 31.1.2019)
Nr. 17) Vorlage von mind. 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich Herstellung von Rohren für Ferngasleitungen (Gashochdruckleitungen) in vergleichbarem Umfang: L-Stähle, Mindestmenge 5 000 m, DN 300 bis DN 800, DP > 16 bar, abgeschlossene Lieferung in den letzten 5 Jahren (zwischen 1.2.2014 und 31.1.2019)
Nr. 18) Vorlage von mind. 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich Lieferung von Rohren für Ferngasleitungen (Gashochdruckleitungen) in vergleichbarem Umfang: L-Stähle, Mindestmenge 5 000 m, DN >/= 300, DP > 16 bar, abgeschlossene Lieferung in den letzten 5 Jahren (zwischen 1.2.2014 und 31.1.2019); Mehrfachnennung zu Pkt. 17 möglich.
Nr. 18) Vorlage von mind. 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich Lieferung von Rohren für Ferngasleitungen (Gashochdruckleitungen) in vergleichbarem Umfang: L-Stähle, Mindestmenge 5 000 m, DN >/= 300, DP > 16 bar, abgeschlossene Lieferung in den letzten 5 Jahren (zwischen 1.2.2014 und 31.1.2019); Mehrfachnennung zu Pkt. 17 möglich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teilnahme erfolgt über vorgegebenen Bewerbungsbogen (s. Link unter I.3), der vollständig ausgefüllt, in Textform gem. § 126b BGB unterzeichnet, fristgerecht mittels Bietersofware elektronisch einzureichen ist.
Unverschlüsselte Übersendung per Post, E-Mail, Fax, über Kommunikationsbereich der Bietersoftware ist unzulässig.
Gem. § 51 (2) SektVO hat AG Entschließungsermessen dahingehend, ob er fehlende, unvollständige o. fehlerhafte Unterlagen nachfordert. AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können daher nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gem. § 51 (2) SektVO hat AG Entschließungsermessen dahingehend, ob er fehlende, unvollständige o. fehlerhafte Unterlagen nachfordert. AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können daher nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich in Bietersoftware an AG zu stellen.
Enthalten Bekanntmachung o. Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat Bewerber AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Enthalten Bekanntmachung o. Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat Bewerber AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistungen gem. Ziff. 16 des Liefervertrags
— Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10 % des Nettoauftragswertes,
— Bürgschaft für Mängelansprüche i.H.v. 5 % der Nettoschlussrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen und Zahlungskonditionen gem. Ziff. 8 des Liefervertrags
— Zahlungen erfolgen zum 15. des der Lieferung folgenden Monats, bei vollständiger Teillieferung (einschließlich der Abnahme durch den Auftraggeber) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann vorgegebenes Formblatt verwendet werden, das als Anhang dem Bewerbungsformular beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann vorgegebenes Formblatt verwendet werden, das als Anhang dem Bewerbungsformular beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig (siehe Angebotsbedingungen Punkt 2.14. und Ziff. 6 Liefervertrag).
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig (siehe Angebotsbedingungen Punkt 2.14. und Ziff. 6 Liefervertrag).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten.
Formale Prüfung der Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge, die die Teilnahmebedingungen (formale Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen) nicht erfüllen, werden formal ausgeschlossen.
Zur Angebotsabgabe werden alle Bewerber aufgefordert, die die Mindestanforderungen an die Teilnahme am weiteren Verfahren gemäß Anlage 1 zum Bewerbungsbogen (Ausschlusskriterien) erfüllen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
1) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben;
2) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben;
3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet;
4) Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen (s. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren;
5) AG behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben;
6) Alle Bewerbungsunterlagen sowie weitere Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information der Bewerber. Mit Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu Angebotsbedingungen und Liefervertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor;
6) Alle Bewerbungsunterlagen sowie weitere Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information der Bewerber. Mit Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu Angebotsbedingungen und Liefervertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor;
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
8) Weitere Infos zum Verfahren, z.B. Rückfragenkataloge können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Bietersoftware - AI Bietercockpit (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden vom AG beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per
8) Weitere Infos zum Verfahren, z.B. Rückfragenkataloge können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Bietersoftware - AI Bietercockpit (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden vom AG beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per
Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt;
9) AG weist vorsorglich darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i.d.R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung der gestellten Fragen werden unter dem Link gem. Pkt. I.3) bzw. bei Registrierung per E-Mail Infos zu Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die Bewerber-/Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bewerber-/Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinfos. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 5 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht);
9) AG weist vorsorglich darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i.d.R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung der gestellten Fragen werden unter dem Link gem. Pkt. I.3) bzw. bei Registrierung per E-Mail Infos zu Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Die Bewerber-/Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus den Bewerber-/Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinfos. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 5 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht);
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
11) ONTRAS-spezifische Normen können über das AI Bietercockpit (Bietersoftware) abgefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 027-060995 (2019-02-04)