Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HIF Neubau Technikum – Laborausstattung (fest)
F110_VE474
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Laborausstattung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Forschungsgebäude📦
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09599 Freiberg
Beschreibung der Beschaffung:
“— Rund 69,6 lfm Laborsteharbeitstischanlage, Medienversorgung, Spülbecken, Trichterbecken,
— Rund 5 lfm Laborsitzarbeitstischanlage, teils mit...”
Beschreibung der Beschaffung
— Rund 69,6 lfm Laborsteharbeitstischanlage, Medienversorgung, Spülbecken, Trichterbecken,
— Rund 5 lfm Laborsitzarbeitstischanlage, teils mit Rollcontainern,
— 2 Stück Laborabzug mit Unterschrank,
— Rund 24,5 lfm Schwerlastregal,
— 3 Stück Gefahrstoffsicherheitsschrank,
— 6 Stück Gasflaschenschrank G90,
— 6 Stück Gasversorgung (Entspannstationen, Leitungen, Entnahmestationen, Anschlüsse),
— 5 Stück Sonderabsaugung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Datum des Endes: 2021-07-05 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 100234297
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: EFRE-Maßnahme
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über
„http://www.vob-online.de/blob/155270/D7a6463052a46c9eec3fa44009b1b294/124-data.pdf“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über
„http://www.vob-online.de/blob/155270/D7a6463052a46c9eec3fa44009b1b294/124-data.pdf“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über
„http://www.vob-online.de/blob/155270/D7a6463052a46c9eec3fa44009b1b294/124-data.pdf“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-26
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-26
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB:
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 161-395534 (2019-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 330975.14 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: EFRE-Maßnahme.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 161-395534
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: HIF Neubau Technikum – Laborausstattung (fest)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Waldner Laboreinrichtungen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Haidösch 1
Postort: Wangen
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ravensburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 330975.14 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der elektronischen Vergabeentscheidung (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 226-553307 (2019-11-21)