Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Auftragnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen (HLS-Planungsleistungen) betreffend allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 weitere allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Mindestens 2 der angegebenen Referenzen müssen die Sanierung eines vergleichbaren Objektes betreffen, davon muss mindestens eine Sanierung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts durchgeführt worden sein]. In den letzten 7 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang und Anlagengruppen), des Projektvolumens (KGR 400 nach DIN 276), der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mailadresse) zu nennen. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.X.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte, nämlich 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 70 Punkte):
(1) ein (1) allgemeines Hochbauprojekte (Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 410, 420, 430, 480, 490 > Mio. 1 EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Anlagengruppen Nr. 1, 2, 3, 8 (max. 5 Punkte),
— Leistungsumfang – Leistungsphasen 1 bis 9 (max. 5 Punkte).
(2) ein (1) allgemeines Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 410, 420, 430, 480, 490 > Mio. 1 EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Anlagengruppen Nr. 1, 2, 3, 8 (max. 5 Punkte),
— Leistungsumfang – Leistungsphasen 1 bis 9 (max. 5 Punkte).
(3) 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 410, 420, 430, 480, 490 > Mio. 1 EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Anlagengruppen Nr. 1, 2, 3, 8 (max. 5 Punkte),
— Leistungsumfang – Leistungsphasen 1 bis 9 (max. 5 Punkte)..
Geringere Projektvolumina, geringere Anzahl an Anlagengruppen oder geringerer Leis-tungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
Die Sanierungstätigkeit beschreibt eine Mindestanforderung. Im Falle der Nichterfüllung erhält der Bieter auf die Wertung der Referenzen 0 Punkte.
Je Referenzprojekt können somit max. 15 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 60 Punkte (4 x 15 Punkte) erreicht werden.
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz genanntes Projekt die Sanierung eines Schulgebäudes betrifft.
Insgesamt können demnach 60 Punkte + 10 Punkte = 70 Punkte erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.