Hochleistungsrechner 2019 für die Max-Planck-Gesellschaft Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 8407 0805 0141
Kurze Beschreibung:
Hochleistungsrechner 2019 für die Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Hochleistungsrechner 2019 für die Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 092-221710
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Es werden nur elektronische Teilnahmeanträge und Angebote akzeptiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochleistungsrechner 2019 für die Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Geschätzter Gesamtwert: 20 593 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Ca. 20 593 000 EUR (siehe Vergabevermerk).
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen: Es werden nur elektronische Teilnahmeanträge und Angebote akzeptiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Planck-Gesellschaft – München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
1) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – EK-01
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 4 Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 4 Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat ein Unternehmen entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat ein Unternehmen entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150 a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30 000 EUR vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30 000 EUR vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
2) Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die hier geforderten Angaben zum Bewerber und Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Einzelbewerber, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) mit dem Angebot einzureichen. Die Vorgabe gilt nicht für Unternehmen, die dem Bieter keine Eignung leihen und nur als „bloße Subunternehmer“ eingesetzt werden (vgl. zum „bloßen Subunternehmereinsatz“ Kapitel 1.13.).
Die hier geforderten Angaben zum Bewerber und Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Einzelbewerber, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) mit dem Angebot einzureichen. Die Vorgabe gilt nicht für Unternehmen, die dem Bieter keine Eignung leihen und nur als „bloße Subunternehmer“ eingesetzt werden (vgl. zum „bloßen Subunternehmereinsatz“ Kapitel 1.13.).
— Unternehmensdarstellung EK-02.
Verlangt werden folgende Angaben zum Bewerber (Unternehmensdarstellung):
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Kontaktperson und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]),
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das Leistungsspektrum des Bewerbers, sein Haupttätigkeitsgebiet, das Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische Gliederung des Unternehmens verlangt. Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 5 „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das Leistungsspektrum des Bewerbers, sein Haupttätigkeitsgebiet, das Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische Gliederung des Unternehmens verlangt. Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 5 „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
— Berufs- und Handelsregisterauszug – EK-03.
Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch Vorlage eines aktuellen (d. h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.)
Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch Vorlage eines aktuellen (d. h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.)
Mindeststandards:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hinweis: Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Ebenso sind die hier geforderten Angaben auch im Falle der Eignungsleihe von dem Bewerber und dem/den anderen Unternehmen getrennt zu nennen.
Hinweis: Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Ebenso sind die hier geforderten Angaben auch im Falle der Eignungsleihe von dem Bewerber und dem/den anderen Unternehmen getrennt zu nennen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Kapitel 1.12 und 1.13 verwiesen.
1) Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung – EK-04
Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe oder die Versicherbarkeit dahingehend.
Die Versicherungssumme muss dabei
— für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR (2-fach maximiert),
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags muss der Bewerber unter Verwendung des Formblatts „Erklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung“, (Anlage 6) insofern erklären,
— dass er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt,
— (Zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.),
Oder
— dass er entsprechend versicherbar ist und im Auftragsfalle eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen kann,
— (In diesem Fall hat der Bewerber zum Nachweis der „Versicherbarkeit“ des Unternehmens mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorzulegen.).
Hinweis: Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen oder die Versicherbarkeit der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein Mitglied einer BG den Nachweis nicht führen, führt dieses zum Ausschluss der BG als solcher. Im Falle der Eignungsleihe haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen das Vorliegen oder die Versicherbarkeit der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen.
Hinweis: Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen oder die Versicherbarkeit der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein Mitglied einer BG den Nachweis nicht führen, führt dieses zum Ausschluss der BG als solcher. Im Falle der Eignungsleihe haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen das Vorliegen oder die Versicherbarkeit der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen.
Zum Nachweis der Fachkunde ist mindestens eine Referenzinstallation in den Top 100 der aktuellen Top 500-Liste vom November 2018 vorzuweisen (EK-05). URL:http://www.top500.org
Für die erfolgreichen Teilnehmer im Wettbewerb werden hohe technische Erfahrungen im Hochleistungsrechnerbereich für hochskalierende parallele Anwendungen vorausgesetzt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 092-221710 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochleistungsrechner 2019 für die Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Hochleistungsrechner 2019 für die Max-Planck-Gesellschaft
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. W. Generalverwaltung
Es werden nur elektronische Teilnahmeanträge und Angebote akzeptiert.
Die Bewertung erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode, wobei der Preis (Budget) fest vorgegeben wurde.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines weiteren Hochleistungsrechners bei der Max Planck Computing and Data Facility in Garching. Dieses System soll die vorhandene Rechenkapazität auf Basis des 2017 beschafften und 2018 installierten Systems mit Intel Skylake Prozessoren und einer Peakleistung von ca. 10 PFlop/s deutlich erhöhen. Für Anwendungen aus der Grundlagenforschung soll eine erhebliche Leistungssteigerung erzielt werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertung erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode, wobei der Preis (Budget) fest vorgegeben wurde.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Max-Planck-Gesellschaft - München
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Name: Lenovo Global Technology Germany GmbH
Postanschrift: Meitnerstraße 9
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).