Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind die folgenden Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3) genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl. -Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./Master/Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von mind. 3 Referenzen (1-3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 5 Jahren (Beauftragung der Leistung ab 1.1.2014) erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Art der Maßnahme (Sanierung/Umbau, Neubau),
— Art der Nutzung (Sonstiges, Hochschulbau),
— Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro),
— Art des Auftraggebers (privater AG/öffentlicher AG/ARGE),
— Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Gesamt und Kostengruppe 400 Anlagengruppe 1, 2, 4, 5 und 8 (gem. § 53 HOAI),
— Angabe der Art der Sanierung einer Heizungszentrale mit – x Kesseln, – x KW,
— Erneuerung einer Nah- oder Fernwärmetrasse für eine Hochschule x m,
— Leistungsumfang nach HOAI, LPH 2-8, LPH 5-8,
— Projektzeit,
— Alter der Referenz,
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Anlagengruppen, Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI),
— Leistungsstand der Referenz,
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN-A4-Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand/nach öffentlichen Vergabevorschriften müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Nur bei privaten Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.