Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen. Weiterhin ist die Fachplanung für die Renovierung des Bestandreinraumes im Gebäude L zu erbringen. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppen (KG) 300, 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Weiterhin ist die Fachplanung für die Renovierung des Bestandreinraumes im Gebäude L zu erbringen. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppen (KG) 300, 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Weiterhin ist die Fachplanung für die Renovierung des Bestandreinraumes im Gebäude L zu erbringen. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppen (KG) 300, 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Postanschrift: Rauschenweg 32
Postleitzahl: 67663
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de📧
Telefon: +49 2619701-0📞
Fax: +49 2619701-444 📠
URL der Dokumente: https://lbb.vergabe.de/VMPSattelite/notice/CXPLYYDYB8G/documents🌏
URL der Teilnahme: https://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYB8G🌏
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Weiterhin ist die Fachplanung für die Renovierung des Bestandreinraumes im Gebäude L zu erbringen. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppen (KG) 300, 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanung der Versorgungstechnik, (LPH 2-9), ergänzt durch besondere Leistungen, für den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L und die Renovierung des bestehenden Reinraumes, an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken.
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanung der Versorgungstechnik, (LPH 2-9), ergänzt durch besondere Leistungen, für den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L und die Renovierung des bestehenden Reinraumes, an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken.
Der Reinraum am Standort Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern wurde 1998 fertiggestellt und im Folgejahr mit zahlreichen Großgeräten ausgestattet. Er diente zunächst vor allem der Lehre im Studiengang Mikrosystemtechnik. Zunehmend wurde er auch für die angewandte Forschung der Mikrosystemtechnik-Professoren genutzt. Inzwischen finden Lehrveranstaltungen für die drei Bachelor-Studiengänge Mikro- und Nanotechnologie, Applied Life Sciences und Technische Betriebswirtschaft sowie die zwei Master-Studiengänge Mikrosystem- und Nanotechnologie und Applied Life Sciences statt. Durch die steigenden Drittmitteleinnahmen nutzen den Reinraum aktuell etwa 20 Projektmitarbeiter (darunter ca. 10 Doktoranden), sowie jährlich ca. 15 Studenten für ihre wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Hinzu kommen noch zahlreiche externe Nutzer in Forschung und Lehre. Zusätzlich zu der steigenden Nutzerzahl haben sich auch die Arbeitsbereiche inhaltlich und thematisch weiterentwickelt und erweitert. Wissenschaftliche und technische Entwicklungen haben vor allem zu einem Ausbau der angewandten Forschung und Lehre in Richtung Nanotechnologie geführt.
Der Reinraum am Standort Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern wurde 1998 fertiggestellt und im Folgejahr mit zahlreichen Großgeräten ausgestattet. Er diente zunächst vor allem der Lehre im Studiengang Mikrosystemtechnik. Zunehmend wurde er auch für die angewandte Forschung der Mikrosystemtechnik-Professoren genutzt. Inzwischen finden Lehrveranstaltungen für die drei Bachelor-Studiengänge Mikro- und Nanotechnologie, Applied Life Sciences und Technische Betriebswirtschaft sowie die zwei Master-Studiengänge Mikrosystem- und Nanotechnologie und Applied Life Sciences statt. Durch die steigenden Drittmitteleinnahmen nutzen den Reinraum aktuell etwa 20 Projektmitarbeiter (darunter ca. 10 Doktoranden), sowie jährlich ca. 15 Studenten für ihre wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Hinzu kommen noch zahlreiche externe Nutzer in Forschung und Lehre. Zusätzlich zu der steigenden Nutzerzahl haben sich auch die Arbeitsbereiche inhaltlich und thematisch weiterentwickelt und erweitert. Wissenschaftliche und technische Entwicklungen haben vor allem zu einem Ausbau der angewandten Forschung und Lehre in Richtung Nanotechnologie geführt.
Die Reinraumtechnik ist inzwischen veraltet und teilweise defekt. Sie kann nur sehr aufwändig repariert und an die neuen Anforderungen angepasst werden. Aus technischen Gründen ist eine Schließung des Reinraums während der Sanierungszeit nicht zu vermeiden, da wesentliche Teile der Reinraumtechnik erneuert werden müssen. Diese lange Schließungszeit würde den Lehr- und Forschungsbetrieb erheblich behindern, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Die Reinraumtechnik ist inzwischen veraltet und teilweise defekt. Sie kann nur sehr aufwändig repariert und an die neuen Anforderungen angepasst werden. Aus technischen Gründen ist eine Schließung des Reinraums während der Sanierungszeit nicht zu vermeiden, da wesentliche Teile der Reinraumtechnik erneuert werden müssen. Diese lange Schließungszeit würde den Lehr- und Forschungsbetrieb erheblich behindern, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Für die Zeit der Sanierung des alten Reinraums ist deshalb die Errichtung des Ergänzungsneubaus unabdingbar. Der Ergänzungsneubau wird die einzige Möglichkeit sein, um die entsprechenden Forschungsarbeiten durchführen zu können. Er muss deshalb alle wesentlichen Funktionsbereiche des jetzigen, alten Reinraums enthalten. Allerdings ist der Ergänzungsneubau wegen der hohen Baukosten wesentlich kleiner geplant als laut Flächenbedarfsermittlung rechnerisch der HS Kaiserslautern zustünde. Der Ergänzungsneubau wird ohne Büroräume für die Labormitarbeiter geplant – deshalb hat man sich auf die Umsetzung einer Reinraumbrücke geeinigt, welche die beiden Reinraumeinheiten miteinander verbindet und somit einen ungehinderten Verbindungsgang bildet. Um den Lehr- und Forschungsbetrieb in einer akzeptablen Weise aufrechtzuerhalten zu können, ist diese Verbindung notwendig.
Für die Zeit der Sanierung des alten Reinraums ist deshalb die Errichtung des Ergänzungsneubaus unabdingbar. Der Ergänzungsneubau wird die einzige Möglichkeit sein, um die entsprechenden Forschungsarbeiten durchführen zu können. Er muss deshalb alle wesentlichen Funktionsbereiche des jetzigen, alten Reinraums enthalten. Allerdings ist der Ergänzungsneubau wegen der hohen Baukosten wesentlich kleiner geplant als laut Flächenbedarfsermittlung rechnerisch der HS Kaiserslautern zustünde. Der Ergänzungsneubau wird ohne Büroräume für die Labormitarbeiter geplant – deshalb hat man sich auf die Umsetzung einer Reinraumbrücke geeinigt, welche die beiden Reinraumeinheiten miteinander verbindet und somit einen ungehinderten Verbindungsgang bildet. Um den Lehr- und Forschungsbetrieb in einer akzeptablen Weise aufrechtzuerhalten zu können, ist diese Verbindung notwendig.
Das Gesamtbauvorhaben umfasst die Sanierung des Bestandsreinraums im Gebäude L sowie den Neubau des Erweiterungsreinraums mit insgesamt 985 m
Diese Fläche ist unterteilt in die Sanierung des Bestandsreinraums mit 356 m
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Technische Ausrüstung für den Neubau des Erweiterungsbaus.
Geschätzte Herstellungskosten für den Neubau des Erweiterungsbaus:
— KG 400 ohne KG 440, 450: ca. 3,93 Mio EUR netto.
Geschätzte Herstellungskosten für die Sanierung des Bestandreinraumes:
— KG 300: ca. 0,17 Mio EUR netto und
— KG 400 ohne KG 440, 450: ca. 1,66 Mio EUR netto.
Die Planungsleistungen für die Sanierung des Bestandreinraums werden einschließlich der KG 300 im Rahmen der TGA-Planung erbracht.
Die Ergebnisse der Sanierungsplanung des Bestandreinraums (aufgestellt durch den Fachplaner TGA) sind in die HU-Bau, sowie in die Genehmigungsplanung des Gesamtkomplexes (Alt- und Neubau) einzuarbeiten.
Geplante Fertigstellung:
— Inbetriebnahme Erweiterungsbau: 26.9.2023,
— Inbetriebnahme Bestandsreinraum nach Sanierung: 30.9.2024.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:
— Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4),
— Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6),
— Leistungsstufe 3 (LPH 7),
— Leistungsstufe 4 (LPH 8) und
— Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Es ist beabsichtigt die o. g. Leistungen stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Zusätzliche Informationen:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zweibrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes).
Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 3 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 3 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Der allgemeine Mindestjahresumsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 600 000 EUR pro Jahr betragen und der spezifische Mindestumsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Versorgungstechnik gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 400 000 EUR pro Jahr betragen.
Der allgemeine Mindestjahresumsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 600 000 EUR pro Jahr betragen und der spezifische Mindestumsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Versorgungstechnik gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 400 000 EUR pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— der Bauleiter (BL),
— den verantwortlichen Projektbearbeiter (PB).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (Beginn ab 1.1.2008) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (Beginn ab 1.1.2008) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme;
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift;
c) Anteilige Fläche der Reinraumbereiche;
d) Erbrachte Leistungsphasen;
e) Leistungszeitraum (von/bis);
f) Rechnungswert (Honorar, netto).
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Fach- und Führungskräfte in der Fachrichtung Fachplanung Versorgungstechnik ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Fach- und Führungskräfte in der Fachrichtung Fachplanung Versorgungstechnik ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welches Gerät und welche technische Ausstattung er für die Dienstleistung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Mindeststandards:
Der PL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Versorgungstechnik und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
Der BL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Versorgungstechnik und eine Baustellenpraxis von mind. 3 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
Der PB muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw.Bachelor oder Master) der Fachrichtung Versorgungstechnik und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen
Für die Referenzobjekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Bewerber/das Unternehmen:
Wertungskriterium:
—— mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 55 HOAI) der Versorgungstechnik für den Neubau eines Forschungs- bzw. Institutsgebäudes mit Reinraumnutzung von mind. 400 qm NUF (anteilige Fläche für Reinraumbereiche, Servicefläche und zugehöriger Peripherieräume),
—— mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 55 HOAI) der Versorgungstechnik für den Neubau eines Forschungs- bzw. Institutsgebäudes mit Reinraumnutzung von mind. 400 qm NUF (anteilige Fläche für Reinraumbereiche, Servicefläche und zugehöriger Peripherieräume),
—— aktueller Leistungsstand der Referenz: mind. LPH 8 (Objektüberwachung) oder Bauausführung abgeschlossen.
— Projektleiter (PL):
Wertungkriterium:
— Bauleiter (BL):
—— mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 55 HOAI) der Versorgungstechnik für den Neubau eines Forschungs- bzw. Institutsgebäudes mit Reinraumnutzung von mind. 400 qm NUF (anteilige Fläche für Reinraumbereiche, Servicefläche und zugehöriger Peripherieräume),
—— mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 55 HOAI) der Versorgungstechnik für den Neubau eines Forschungs- bzw. Institutsgebäudes mit Reinraumnutzung von mind. 400 qm NUF (anteilige Fläche für Reinraumbereiche, Servicefläche und zugehöriger Peripherieräume),
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 6 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Fach- und Führungskräfte der Fachrichtung Versorgungstechnik in den letzten drei Jahren muss mind. 4 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Fach- und Führungskräfte der Fachrichtung Versorgungstechnik, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Fach- und Führungskräfte der Fachrichtung Versorgungstechnik, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BGen sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen;
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
3) Unteraufträge (§ 36 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen;
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen;
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) www.vergabe.rlp.de einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) www.vergabe.rlp.de einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP;
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP;
6) Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP www.vergabe.rlp.de.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1) die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
2) die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: OJS 2019/S 189-459716 (2019-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Weiterhin ist die Fachplanung für die Renovierung des Bestandreinraumes im Gebäude L zu erbringen. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppen (KG) 300, 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Weiterhin ist die Fachplanung für die Renovierung des Bestandreinraumes im Gebäude L zu erbringen. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppen (KG) 300, 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 096 876 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI an der Hochschule Kaiserslautern, Campus Zweibrücken, Leistungsphasen (LPH) 2-9 gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen. Die Fachplanung umfasst den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Reinraum des Gebäudes L. Hierzu sind Planungsleistungen der Kostengruppe (KG) 410, 420, 430, 470 und 480 zu erbringen.
Der Reinraum am Standort Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern wurde 1998 fertiggestellt und im Folgejahr mit zahlreichen Großgeräten ausgestattet. Er diente zunächst vor allem der Lehre im Studiengang Mikrosystemtechnik. Zunehmend wurde er auch für die angewandte Forschung der Mikrosystemtechnik-Professoren genutzt. Inzwischen finden Lehrveranstaltungen für die 3 Bachelor-Studiengänge Mikro- und Nanotechnologie, Applied Life Sciences und Technische Betriebswirtschaft sowie die zwei Master-Studiengänge Mikrosystem- und Nanotechnologie und Applied Life Sciences statt. Durch die steigenden Drittmitteleinnahmen nutzen den Reinraum aktuell etwa 20 Projektmitarbeiter (darunter ca. 10 Doktoranden), sowie jährlich ca. 15 Studenten für ihre wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Hinzu kommen noch zahlreiche externe Nutzer in Forschung und Lehre. Zusätzlich zu der steigenden Nutzerzahl haben sich auch die Arbeitsbereiche inhaltlich und thematisch weiterentwickelt und erweitert. Wissenschaftliche und technische Entwicklungen haben vor allem zu einem Ausbau der angewandten Forschung und Lehre in Richtung Nanotechnologie geführt.
Der Reinraum am Standort Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern wurde 1998 fertiggestellt und im Folgejahr mit zahlreichen Großgeräten ausgestattet. Er diente zunächst vor allem der Lehre im Studiengang Mikrosystemtechnik. Zunehmend wurde er auch für die angewandte Forschung der Mikrosystemtechnik-Professoren genutzt. Inzwischen finden Lehrveranstaltungen für die 3 Bachelor-Studiengänge Mikro- und Nanotechnologie, Applied Life Sciences und Technische Betriebswirtschaft sowie die zwei Master-Studiengänge Mikrosystem- und Nanotechnologie und Applied Life Sciences statt. Durch die steigenden Drittmitteleinnahmen nutzen den Reinraum aktuell etwa 20 Projektmitarbeiter (darunter ca. 10 Doktoranden), sowie jährlich ca. 15 Studenten für ihre wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Hinzu kommen noch zahlreiche externe Nutzer in Forschung und Lehre. Zusätzlich zu der steigenden Nutzerzahl haben sich auch die Arbeitsbereiche inhaltlich und thematisch weiterentwickelt und erweitert. Wissenschaftliche und technische Entwicklungen haben vor allem zu einem Ausbau der angewandten Forschung und Lehre in Richtung Nanotechnologie geführt.
KG 400 ohne KG 440, 450: ca. 3,93 Mio. EUR netto.
KG 300: ca. 0,17 Mio. EUR netto und
KG 400 ohne KG 440, 450: ca. 1,66 Mio. EUR netto.
Inbetriebnahme Erweiterungsbau: 26.9.2023
Inbetriebnahme Bestandsreinraum nach Sanierung: 30.9.2024.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Name: WPW GmbH Beraten Planen Steuern
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪 Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 096 876 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP www.vergabe.rlp.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6) Kommunikation
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.