Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit / Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien
Kriterium "Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit":
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur
≥ 3 Personen = 3 Punkte
≥ 2 Personen = 2 Punkte
< 2 Personen = 0 P., Ausschluss
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wertungskriterium 1 bis 3 Büro/Unternehmen jeweils 5 v.H.
WK 1 bis 3 Projektleiter jeweils 5 v.H.
WK 1 bis 3 Bauleiter jeweils 5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
< 1 Referenz je WK = Ausschluss
Kriterium "Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit":
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 bis 3 Büro/Unternehmen jeweils 5 v.H.
WK 1 bis 3 Projektleiter jeweils 5 v.H.
WK 1 bis 3 Bauleiter jeweils 5 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter / den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Aufenthaltsräume hinsichtlich Belichtung in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 500 000 EUR Baukosten KG 440-450, 480 (brutto) gesamt.
A.
Neubau eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen mit Anforderungen an Belichtung für Gruppenarbeit und Räumen mit hoher Besucherfrequenz = 3 Punkte
Neubau eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen mit Anforderungen an Belichtung für Gruppenarbeit = 2 P.
Neubau eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen = 1 P.
Neubau eines Gebäudes ohne Aufenthaltsräume = 0 P., keine Wertung
B.
≥ 1 500 000 EUR KG 440-450,480 brutto = 3 Punkte
≥ 1 000 000 EUR und < 1 500 000 EUR = 2 P.
≥ 500 000 EUR und < 1 000 000 EUR = 1 P.
< 500 000 EUR = 0 P., keine Wertung
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 1 000 qm NUF gesamt.
A.
Neubau eines Gebäudes mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Publikumsverkehr, Versammlungsstätten = 3 Punkte
Neubau eines Gebäudes mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Publikumsverkehr = 2 P.
Neubau eines Gebäudes mit sicherheitsrelevanten Einrichtungen ohne Publikumsverkehr = 1 P.
Neubau eines Gebäudes ohne Aufenthaltsräume = 0 P., keine Wertung
B.
≥ 3 000 qm NUF = 3 Punkte
≥ 2 000 und < 3 000 qm = 2 P.
≥ 1 000 und < 2 000 qm = 1 P.
< 1 000 qm = 0 P., keine Wertung
Wertungskriterium 3:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an IT-Versorgung in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 1 000 qm NUF gesamt.
Weitere Angaben zu Wertungskriterium 3 u. Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3