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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
G) § 46 (3) nr. 1 VgV:
Referenzprojekte der letzten 10 Geschäftsjahre (2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden.
Für die Nennung der Referenzprojekte und Angaben zu den Referenzprojekten ist der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Jedes Referenzprojekt ist in einer separaten Anlage zu beschreiben.
Zur Bewertung werden die Punkte mit den Gewichtungen multipliziert.
2.1.1 Referenzprojekte zum Leistungsbild Freianlagen in der freien Landschaft
Als abgeschlossen gelten Referenzprojekte, wenn die Leistungen der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und die in diesem Rahmen geforderten Leistungen bis zur geforderten Leistungsphase zwischen 2009 und 2018 beendet wurden.
Die Leistungen können jedoch vorher begonnen worden sein.
Ausnahme: Bei der Leistungsphase 4 ist die Antragstellung für das Genehmigungsverfahren ausreichend.
Dabei muss es sich zwingend um Leistungen der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI mindestens in den Leistungsphasen 1 bis 4 oder 2 bis 5 oder 3 bis 6 in der freien Landschaft handeln.
Wichtung: 25,0 %
Punkte: maximal 5 Punkte
Bewertung: 0 Punkte < 1 Referenzprojekt mit mind. 4 zusammenhängenden
Lph. der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und Baukosten jeweils > oder gleich 100 000 EUR;
Hier erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages
1 Punkt > oder gleich 1 Referenzprojekt mit mind. 4 zusammenhängenden Lph. der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und Baukosten jeweils > oder gleich 100 000 EUR
2 Punkte > oder gleich 3 Referenzprojekte mit mind. 4 zusammenhängenden Lph. der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und Baukosten jeweils > oder gleich 300 000 EUR
— 1 Punkt > oder gleich 3 der vorgenannten und gewerteten Referenzen mit min. 6 zusammenhängenden Lph.,
— 1 Punkt min. eine der vorgenannten und gewerteten Referenzen steht im Zusammenhang mit der Planung von Flächen für den Arten- und Biotopschutz,
— 1 Punkt min. eine der vorgenannten und gewerteten Referenzen steht im Zusammenhang mit der Planung von Geländegestaltungen.
2.1.2 Referenzprojekte zum Leistungsbild Freianlagen: Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung
Als abgeschlossen gelten Referenzprojekte, wenn die Leistungen der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und die in diesem Rahmen geforderten Leistungen bis zur geforderten Leistungsphase zwischen 2009 und 2018 beendet wurden.
Die Leistungen können jedoch vorher begonnen worden sein.
Ausnahme: Bei der Leistungsphase 4 ist die Antragstellung für das Genehmigungsverfahren ausreichend.
Dabei muss es sich zwingend um Leistungen der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI mindestens in den Leistungsphasen 1 bis 4 oder 2 bis 5 oder 3 bis 6 zur naturnahen Gewässer- und Ufergestaltung handeln.
Wichtung: 30,0 %
Punkte: maximal 5 Punkte
Bewertung: 0 Punkte < 1 Referenzprojekt mit mind. 4 zusammenhängenden Lph. der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und einer Uferlänge > 200 m (gemessen bei MW bzw. bei Tideeinfluss: MThw) hier erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages
1 Punkt > oder gleich 1 Referenzprojekt mit mind. 4 zusammenhängenden Lph. der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und einer Uferlänge > 200 m (gemessen bei MW bzw. bei Tideeinfluss: MThw)
2 Punkte > oder gleich 1 Referenzprojekt mit mind. 4 zusammenhängenden Lph. der Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI und einer Uferlänge > 500 m (gemessen bei MW bzw. bei Tideeinfluss: MThw)
— 1 Punkt > oder gleich 3 der vorgenannten und gewerteten Referenzprojekte mit min. 6 zusammenhängenden Lph.
— 1 Punkt min. eins der vorgenannten und gewerteten Referenzprojekte liegt im Tidebereich
— 1 Punkt min. eins der vorgenannten und gewerteten Referenzprojekte liegt im Bereich der Tideelbe.
Die weiterführenden Informationen und Wertungskriterien zu dem Leistungsbild „Freianlagen: Pflanzungen mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen“ sind zu finden unter dem Link:
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