Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: FMZ-2019-83
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-08 📅
Datum des Beginns: 2019-09-30 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 129-316676
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Die vorliegende Angebotsabfrage für die geotechnische Baubegleitung umfasst die Maßnahmeabschnitte der M 1.14 (VGE UA 2, VGE B und VGE C), Bereich Fluss-km 17+575 bis 19+089.
Im gesamten Maßnahmengebiet werden voraussichtlich mind. 5 verschiedene Querschnitte gebaut:
— HWS-Wand mit Rückverankerung (rückverankerte Wand),
— Neubau rückversetzte HWS-Wand,
— HWS-Wand als Schwergewichtswand,
— Erhöhung vorhandene Ufermauer,
— Neubau Bohrpfahlwand.
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
A) Grundleistungen:
— Grundleistungen während der Planung der Ausführung:
—— Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
—— Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
—— Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
—— Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV,
— Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens:
—— Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung,
—— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
—— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
—— Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV),
—— Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten,
— Nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen:
—— Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage
—— Organisieren des Zusammenwirken der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
—— Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung),
—— Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
—— Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise,
—— Dokumentation,
B) Besondere und zusätzliche Leistungen:
— Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen,
— zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung,
— Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen,
— Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle,
— Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren,
— Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend.
Mustervorlage:
Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen.
Mit der Unterlage/ Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Mit der Unterlage/ Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/ Staumeister) vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/ Staumeister) vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr.: 103097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burkhardtsdorf, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen.
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Sicherheitskoordination Leistungen nach Baustellenverordnung anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang, sowie gültiges Zertifikat für eine Sigeko - Schulung für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter.
Zum Nachweis vergleichbarer Referenzen muss der Bieter für den Projektleiter 2 Referenzen im Bereich der Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung bei Wasserbauvorhaben benennen.
Als vergleichbare Referenzen gilt (für alle oben genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 1.1.2010.
Es ist das Deckblatt für Referenzen zu verwenden.
Angaben zum Referenzobjekt:
— Bezeichnung des Vorhabens,
— Herstellungskosten,
— Erbrachter Leistungsumfang,
— Bearbeitungszeitraum,
— Angaben zum Ansprechpartner des AG (name des AG, name des Ansprechpartners, Funktion, Telefonnummer des Ansprechpartners.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang, sowie gültiges Zertifikat für eine SiGeKo - Schulung für den Projektleiter und den stellvertrtenden Projektleiter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen.
Ein Stellvertreter für Urlaub und Krankheit mit dem geforderten Anforderungsprofil ist zwingend zu benennen (Stellvertretender Projektleiter).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau, 09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Das Angebot ist elektronisch in Textform zu übermitteln. Der Name der natürlichen Person die das Angebot abgibt ist zu benennen. Das Angebot isz zusammengefasst als eine Datei abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 129-316676 (2019-07-04)
Ergänzende Angaben (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 9.2018 bis 8.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 9.2019 bis 9.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 6.2020 bis 9.2021 vorgesehen.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 9.2018 bis 8.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 9.2019 bis 9.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 6.2020 bis 9.2021 vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 9.2018 bis 8.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 9.2019 bis 9.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 6.2020 bis 9.2021 vorgesehen.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 9.2018 bis 8.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 9.2019 bis 9.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 6.2020 bis 9.2021 vorgesehen.
Quelle: OJS 2019/S 151-373413 (2019-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahme abschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahme abschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 27863.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Maßnahme abschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Die Maßnahme abschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Der Maßnahmeabschnitt M1.14 ist in 4 Vergabeeinheiten (VGE) unterteilt. Der oberstromig beginnende Abschnitt ist M 1.14, VGE A, UA1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370. Dieser Abschnitt befindet sich seit 09.2018 bis 08.2019 in der baulichen Umsetzung. Der unterstromig anschließende Bauabschnitt M1.14, VGE A, UA2 zwischen Fluss-km 19+089 bis 18+590 wird ab 09.2019 bis 09.2020 baulich umgesetzt werden. Anschließend wird die VGE B von Fluss-km 18+583 bis 18+022 im Rahmen der Ausführungsplanung bearbeitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum 06.2020 bis 09.2021 vorgesehen.
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“
A) Grundleistungen
Grundleistungen während der Planung der Ausführung:
— Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
— Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
— Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
— Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV.
Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens:
— Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung,
— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
— Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV),
— Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten.
Nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen:
— Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage,
— Organisieren des Zusammenwirken der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
— Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung),
— Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
— Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise,
— Dokumentation.
B) Besondere und zusätzliche Leistungen
— Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend
Mustervorlage.
Dabei ist die zu erstellende. Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheitsgesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheitsgesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben.
In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.: 102097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Burkhardtsdorf
Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-09 📅
Name: Ingenieurbüro Carsten Meyer
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Postort: Königswalde
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ib-carsten-meyer@gmx.de📧
Land: Erzgebirgskreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 27863.18 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 009-017416 (2020-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14 NTV 02
Referenznummer: 4500136723
Kurze Beschreibung: SiGeKo Leistungen nach Baustellenverordnung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kennung der EU-Mittel: FV-Reg.-Nr.: 102097052
Beschreibung
Interne Kennung: 4500136723
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14
Beschreibung der Beschaffung: SiGeKo-Leistungen nach baustellenverordnung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postleitzahl: 09235
Stadt: Burkhardtsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500136723
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-09 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 650 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV 02
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ingenieurbüro Carsten Meyer
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Carsten Meyer
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE233497331
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Postleitzahl: 09471
Postort: Königswalde
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ib-carsten-meyer@gmx.de📧
Telefon: +493733 429909📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 2a und b.
Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf erfolgt der Bau neuer Hochwasserschutzmaßnahmen (HWSM) zusammen mit dem zugehörigen Zentrallager für die hierfür notwendige Pumpentechnik auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) der Landesdirektion Sachsen vom 08.02.2013.
Durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators soll sichergestellt werden, dass bei der Bauausführung die Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln für Si-cherheit und Gesundheitsschutz beachtet und deren Einhaltung überwacht werden.
Gemäß § 3 der BaustellVO ist die Ausführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Maßnahmeabschnitt M 1.14, aufgrund der Spezifikation mehrere parallel auszu-führender Bauleistungen i. V. m. der Anzahl des Personals auf der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) vorgeschrieben
Veranlassung zur Einreichung des Nachtragsangebotes Nr. 2 (Honorarfortschreibung) zum Auftrag Nr. 4500136723 für Leistungen des Koordinators ist das Hinzukommen von 2 Bauwerken deren baulicher Umfang zum Zeitpunkt der Leistungsabfrage des SiGe Angebotes noch nicht final feststand. Dabei handelt es sich um die VGE D - Pumpwerk am Bau-Km 18+226 und das Zentrallager für die Pumpentechnik des Hochwasserschutzabschnittes.
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 2a und b.
Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf erfolgt der Bau neuer Hochwasserschutzmaßnahmen (HWSM) zusammen mit dem zugehörigen Zentrallager für die hierfür notwendige Pumpentechnik auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) der Landesdirektion Sachsen vom 08.02.2013.
Durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators soll sichergestellt werden, dass bei der Bauausführung die Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln für Si-cherheit und Gesundheitsschutz beachtet und deren Einhaltung überwacht werden.
Gemäß § 3 der BaustellVO ist die Ausführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Maßnahmeabschnitt M 1.14, aufgrund der Spezifikation mehrere parallel auszu-führender Bauleistungen i. V. m. der Anzahl des Personals auf der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) vorgeschrieben
Veranlassung zur Einreichung des Nachtragsangebotes Nr. 2 (Honorarfortschreibung) zum Auftrag Nr. 4500136723 für Leistungen des Koordinators ist das Hinzukommen von 2 Bauwerken deren baulicher Umfang zum Zeitpunkt der Leistungsabfrage des SiGe Angebotes noch nicht final feststand. Dabei handelt es sich um die VGE D - Pumpwerk am Bau-Km 18+226 und das Zentrallager für die Pumpentechnik des Hochwasserschutzabschnittes.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
NTV 02
zusätzliche SiGeKo Leistungen nach Baustellenverordnung.