Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber betreibt die Sanierung und die Erweiterung der Grundschule Europaschule Königstraße in Herne. Hierbei handelt es sich um eine dreizügige Grundschule im Ortsteil Eickel aus dem Baujahr 1974. Zu der Grundschule gehört eine Sporthalle als separat stehendes Gebäude
Zu dieser Maßnahme gehört
— ein Erweiterungsneubau für den OGS-Bereich mit rd. 1 000 m BGF,
— die Fassadensanierung des Bestandsgebäudes mit großflächigem Austausch der vorhandenen Holzfenster,
— die Sanierung der Flachdachflächen,
— Maler- und Bodenbelagsarbeiten,
— Sanierung von WC Anlagen,
— Sanierung des Trinkwasser- & Heizungsnetzes.
Zudem sind Umbauten zur Schaffung der Barrierefreiheit in Anlehnung an die DIN 18040 vorgesehen.
Des Weiteren soll die Elektroinstallation erneuert sowie die IT Vernetzung im Schulgebäude geschaffen bzw. ausgebaut werden.
Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass diese im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 ff. HOAI der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber geht möglicherweise hinsichtlich der beiden Sanierungen und der Erweiterung von 3 Objekten nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt:
— 300er-Kosten 2,265 Mio. EUR (netto) und 400er-Kosten 1 Mio. EUR (netto) für die Sanierung des Bestandsgebäudes: in Summe 3,3 Mio. EUR (netto),
— 300er-Kosten 800 T EUR (netto) und 400er-Kosten 350 T EUR (netto) für die Sanierung der Turnhalle: in Summe 1,1 Mio. EUR (netto),
— 300er-Kosten 1,25 Mio. EUR (netto) und 400er-Kosten 350 T EUR (netto) für den Neubau der OGS: in Summe 1,6 Mio. EUR (netto).
Der Auftraggeber erwartet von den Bietern eine Einschätzung zur Anwendbarkeit des § 11 HOAI.
Der Auftraggeber wünscht eine Projektdurchführung nach einem geeigneten BIM-Standard. Vorgesehen ist, eine Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan zwischen Auftraggeber und den beteiligten Planern zu erarbeiten, um auf diese Weise zu einem auf das Projekt abgestimmten BIM-Standard zu kommen.
Der Auftraggeber sieht aufgrund der Methodenneutralität der HOAI die Erbringung dieser Leistungen als von den Grundleistungen der Leistungsphase 1 Gebäude und Innenräume nach §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 ff. HOAI gedeckt an. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Erbringung weiterer BIM-bezogener Leistungen für nachfolgende Leistungsphasen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 ff. HOAI.
Mit dem vorliegenden Auftrag mitbeauftragt werden sollen allerdings bereits jetzt feststehende besondere Leistungen im Hinblick auf die Durchführung des Projekts nach einem geeigneten BIM-Standard. Wenn und soweit also auf Basis der AIA bzw. des BIM-Abwicklungsplans weitere Leistungen zur Umsetzung des für das Projekt geeigneten BIM-Standards erforderlich werden, die über die Grundleistungen hinausgehen, so ist vorgesehen, dies durch die Beauftragung Besonderer Leistungen sicherzustellen. Konkret vorgesehen ist insoweit, ggf. die Aufgabe des BIM-Managers durch den Objektplaner erbringen zu lassen.