Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber betreibt die Sanierung und die Erweiterung der Europaschule Königsstraße in Herne. Hierbei handelt es sich um eine dreizügige Grundschule im Ortsteil Eickel aus dem Baujahr 1974. Zu der Grund-schule gehört eine Sporthalle als separat stehendes Gebäude.
Zu dieser Maßnahme gehört
— ein Erweiterungsneubau für den OGS-Bereich mit rd. 1 000 m BGF,
— die Fassadensanierung des Bestandsgebäudes mit großflächigem Austausch der vorhandenen Holzfenster,
— die Sanierung der Flachdachflächen,
— Maler- und Bodenbelagsarbeiten,
— die Sanierung von WC Anlagen,
— die Sanierung des Trinkwasser- & Heizungsnetzes.
Zudem sind Umbauten zur Schaffung der Barrierefreiheit in Anlehnung an die DIN 18040 vorgesehen. Des Weiteren soll die Elektroinstallation erneuert sowie die IT Vernetzung im Schulgebäude geschaffen bzw. aus-gebaut werden.
Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie optional die Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber geht möglicherweise hinsichtlich der beiden Sanierungen und der Erweiterung von 3 Objekten nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt:
— 410er bis 490er-Kosten für Sanierung des Bestandgebäudes: 1.017 T EUR (netto),
— 410er bis 490er-Kosten für die Sanierung der Turnhalle: 350 T EUR (netto),
— 410er bis 490er-Kosten für den Neubau der OGS: 370 T EUR (netto).
Die einzelnen Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI sehen folgende anrechenbare Kosten je Objekt vor:
Für die Sanierung des Bestandsgebäudes:
— Nr. 1: 110 908 EUR (netto),
— Nr. 2: 172 975 EUR (netto),
— Nr. 3: 132 275 EUR (netto),
— Nr. 4 -8: 601 343 EUR (netto).
Für die Sanierung der Turnhalle:
— Nr. 1: 38 162 EUR (netto),
— Nr. 2: 59 518 EUR (netto),
— Nr. 3: 45 514 EUR (netto),
— Nr. 4-8: 206 914 EUR (netto).
Für die Erweiterung:
— Nr. 1: 59 372 EUR (netto),
— Nr. 2: 74 492 EUR (netto),
— Nr. 3: 43 146 EUR (netto),
— Nr. 4 -8: 191 760 EUR (netto).
Der Auftraggeber erwartet von den Bietern eine Einschätzung zur Anwendbarkeit des § 11 HOAI.
Der Auftraggeber wünscht eine Projektdurchführung nach einem geeigneten BIM-Standard. Vorgesehen ist, eine Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan zwischen Auftraggeber und den beteiligten Planern zu erarbeiten, um auf diese Weise zu einem auf das Projekt abgestimmten BIM-Standard zu kommen.
Mit dem vorliegenden Auftrag mitbeauftragt werden sollen allerdings bereits jetzt feststehende besondere Leistungen im Hinblick auf die Durchführung des Projekts nach einem geeigneten BIM-Standard. Wenn und soweit also auf Basis der Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) bzw. des BIM-Abwicklungsplans weitere Leistungen zur Umsetzung des für das Projekt geeigneten BIM-Standards erforderlich werden, die über die Grundleistungen hinausgehen, so ist vorgesehen, dies durch die Beauftragung besonderer Leistungen sicherzustellen. Konkret vorgesehen ist insoweit, die Aufgabe des BIM-Managers durch den Objektplaner erbringen zu lassen.