Im gesamten Einzugsgebiet der Fils: Vermessung von insgesamt ca. 8 800 Querprofilen und ca. 15 km längsbegleitenden Strukturen, Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG. Vermessung der Pegels Geislingen / Eyb und Wiesensteig / Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen / Fils und Salach / Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen / Fils und Süßen / Lauter wurden bereits vermessen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermessungsdienste
Kurze Beschreibung:
Im gesamten Einzugsgebiet der Fils: Vermessung von insgesamt ca. 8 800 Querprofilen und ca. 15 km längsbegleitenden Strukturen, Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung der Pegels Geislingen / Eyb und Wiesensteig / Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen / Fils und Salach / Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen / Fils und Süßen / Lauter wurden bereits vermessen.
Im gesamten Einzugsgebiet der Fils: Vermessung von insgesamt ca. 8 800 Querprofilen und ca. 15 km längsbegleitenden Strukturen, Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung der Pegels Geislingen / Eyb und Wiesensteig / Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen / Fils und Salach / Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen / Fils und Süßen / Lauter wurden bereits vermessen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermessungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Oberirdische Vermessung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göppingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-09 📅
Datum des Beginns: 2020-02-10 📅
Datum des Endes: 2020-06-12 📅
2020-07-03 📅
2020-07-31 📅
2020-08-28 📅
2020-09-25 📅
2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 237-581660
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im gesamten Einzugsgebiet der Fils: Vermessung von insgesamt ca. 8 800 Querprofilen und ca. 15 km längsbegleitenden Strukturen, Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Im gesamten Einzugsgebiet der Fils: Vermessung von insgesamt ca. 8 800 Querprofilen und ca. 15 km längsbegleitenden Strukturen, Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung der Pegels Geislingen / Eyb und Wiesensteig / Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen / Fils und Salach / Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen / Fils und Süßen / Lauter wurden bereits vermessen.
Vermessung der Pegels Geislingen / Eyb und Wiesensteig / Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen / Fils und Salach / Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen / Fils und Süßen / Lauter wurden bereits vermessen.
Geschätzter Gesamtwert: 701 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils - Bereich Ebersbach.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Vermessung von ca. 880 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 1,3 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von ca. 880 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 1,3 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Der Pegel Plochingen / Fils ist entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung (nicht nach den erhöhten Anforderung einer Pegelvermessung entsprechend der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017)) zu vermessen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 70 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist.
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils - Bereich Uhingen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Vermessung von ca. 1 520 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 1,3 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von ca. 1 520 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 1,3 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 118 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils - Bereich Göppingen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Vermessung von ca. 2 050 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 2,4 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von ca. 2 050 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 2,4 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 159 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils - Bereich Süßen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Vermessung von ca. 1 720 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 2,7 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von ca. 1 720 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 2,7 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Der Pegel Salach / Fils ist entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung (nicht nach den erhöhten Anforderung einer Pegelvermessung entsprechend der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017)) vermessen.
Der in diesem Los befindliche Pegel Süßen / Lauter ist bereits vermessen und daher nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 137 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils - Bereich Geislingen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Vermessung von ca. 1 070 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 3,2 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von ca. 1 070 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 3,2 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung des Pegels Geislingen / Eyb gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017).
Der in diesem Los befindliche Pegel Geislingen / Fils ist bereits vermessen und daher nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils - Bereich Mühlhausen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Vermessung von ca. 1 510 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 4,3 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von ca. 1 510 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 4,3 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung des Pegels Wiesensteig / Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 127 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Vorgegebene Gewässer im Einzugsgebiet der Fils in den Städten / Gemeinden:…
… Plochingen, Reichenbach a. d. F., Hochdorf, Ebersbach a. d. F., Notzingen, Schlierbach (Landkreis Göppingen, Landkreis Esslingen).
… Uhingen, Wangen, Albershausen, Hattenhofen, Zell unter Aichelberg, Bad Boll, Göppingen, Dürnau (Landkreis Göppingen).
… Geislingen an der Steige, Bad Überkingen (Landkreis Göppingen).
… Deggingen, Bad Ditzenbach, Mühlhausen im Täle, Gruibingen, Wiesensteig, Drackenstein (Landkreis Göppingen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in der Leistungsbeschreibung / Angebot enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung / Angebot enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden sowie für sonstige Schäden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden sowie für sonstige Schäden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend;
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt;
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften;
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten;
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten;
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
Mindeststandards:
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden.
Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 271 000 EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von (Vollzeit-) Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens 3 Beschäftigte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) wird eine Mindestpunktzahl festgelegt.
Mindeststandards:
Zu A) Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) müssen mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden;
B) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg;
C) VOL (B) vom 5.8.2003.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter haben kein Recht darauf bei der Öffnung der Angebote anwesend zu sein.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Leistungsfähigkeit Gewässervermessungen an Fließgewässern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für die Erstellung ihres Angebots. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für die Erstellung ihres Angebots. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
Alle Fragen müssen bis spätestens Dienstag, 7.1.2020 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Donnerstag, 9.1.2020 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet;
Alle Fragen müssen bis spätestens Dienstag, 7.1.2020 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Donnerstag, 9.1.2020 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet;
B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig über die Vergabeplattform eingereicht wird;
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
D) Für die Abgabe eines Angebot ist ausschließlich das Dokument „Leistungsbeschreibung / Angebot“ zu verwenden. In anderer Form vorgelegte Angebote werden nicht berücksichtigt;
E) Im Angebot ist der Namen der natürlichen Person anzugeben, welche das Angebots abgibt. Diese Person muss berechtigt sein, Rechtsgeschäfte für den Bieter zu tätigen zu dürfen. Angebote ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen;
E) Im Angebot ist der Namen der natürlichen Person anzugeben, welche das Angebots abgibt. Diese Person muss berechtigt sein, Rechtsgeschäfte für den Bieter zu tätigen zu dürfen. Angebote ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen;
F) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben des Bieters in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben des Bieters in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
G) Das Angebot (samt Anlagen) ist digital in Textform über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. Allerdings können auch digital signierte Anträge in Textform über die o.g. Vergabeplattform angenommen werden. Auf anderem Wege eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden;
G) Das Angebot (samt Anlagen) ist digital in Textform über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. Allerdings können auch digital signierte Anträge in Textform über die o.g. Vergabeplattform angenommen werden. Auf anderem Wege eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden;
H) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
H) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 237-581660 (2019-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im gesamten Einzugsgebiet der Fils: Vermessung von insgesamt ca. 8 800 Querprofilen und ca. 15 km längsbegleitenden Strukturen, Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung der Pegels Geislingen/Eyb und Wiesensteig/Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen/Fils und Salach/Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen/Fils und Süßen/Lauter wurden bereits vermessen.
Im gesamten Einzugsgebiet der Fils: Vermessung von insgesamt ca. 8 800 Querprofilen und ca. 15 km längsbegleitenden Strukturen, Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung der Pegels Geislingen/Eyb und Wiesensteig/Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen/Fils und Salach/Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen/Fils und Süßen/Lauter wurden bereits vermessen.
Gesamtwert des Auftrags: 560024.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vermessung der Pegels Geislingen/Eyb und Wiesensteig/Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen/Fils und Salach/Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen/Fils und Süßen/Lauter wurden bereits vermessen.
Vermessung der Pegels Geislingen/Eyb und Wiesensteig/Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017). Die Pegel Plochingen/Fils und Salach/Fils werden entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung vermessen. Die Pegel Geislingen/Fils und Süßen/Lauter wurden bereits vermessen.
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils – Bereich Ebersbach
Kurze Beschreibung:
Der Pegel Plochingen/Fils ist entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung (nicht nach den erhöhten Anforderung einer Pegelvermessung entsprechend der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017)) zu vermessen.
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils – Bereich Uhingen
Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils – Bereich Göppingen
Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils – Bereich Süßen
Kurze Beschreibung:
Der Pegel Salach/Fils ist entsprechend der „normalen“ HWGK-F Anforderung (nicht nach den erhöhten Anforderung einer Pegelvermessung entsprechend der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017)) vermessen.
Der in diesem Los befindliche Pegel Süßen/Lauter ist bereits vermessen und daher nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung.
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils – Bereich Geislingen
Kurze Beschreibung:
Vermessung von ca. 1 070 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 3,2 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung von ca. 1 070 Gewässerquerprofilen, Einzelpunkten und 3,2 km längsbegleitenden Strukturen an vorgegebenen Stellen. Dokumentation aller Profile durch digitale Fotos mit vermessener Angabe des Fotostandorts, Aufbereitung der Daten in das vom Auftraggeber vorgegebene Datenformat GPRO, zeichnerische Darstellung jedes Querprofils nach Vorgabe des AG.
Vermessung des Pegels Geislingen/Eyb gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017).
Der in diesem Los befindliche Pegel Geislingen/Fils ist bereits vermessen und daher nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung.
Bezeichnung des Loses: Vermessungsleistungen an/in Gewässern für die Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Fils – Bereich Mühlhausen
Kurze Beschreibung:
Vermessung des Pegels Wiesensteig/Fils gemäß den Anforderungen der Handlungsempfehlung „Vermessungsarbeiten an Pegelanlagen“ der LUBW (2017).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Vorgegebene Gewässer im Einzugsgebiet der Fils in den Städten/Gemeinden:…
… Plochingen, Reichenbach a. d. F., Hochdorf, Ebersbach a. d. F., Notzingen, Schlierbach (Landkreis Göppingen, Landkreis Esslingen)
… Uhingen, Wangen, Albershausen, Hattenhofen, Zell unter Aichelberg, Bad Boll, Göppingen, Dürnau (Landkreis Göppingen).
… Geislingen an der Steige, Bad Überkingen (Landkreis Göppingen).
… Deggingen, Bad Ditzenbach, Mühlhausen im Täle, Gruibingen, Wiesensteig, Drackenstein (Landkreis Göppingen).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-04 📅
Name: Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schillerstraße 6
Postort: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98316135-17📞
E-Mail: gunzenhausen@geogroup.de📧
Land: Weißenburg-Gunzenhausen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 72402.28 EUR 💰
Name: GeoVogt Ingenieure GmbH
Postanschrift: Leerser Straße 16
Postort: Auerbach
Postleitzahl: 08209
Telefon: +49 374417930-30📞
E-Mail: auerbach@geovogt.de📧
Land: Vogtlandkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 83 193 EUR 💰
Postort: Gubzenhausen
Gesamtwert des Auftrags: 135 927 EUR 💰
97 729 EUR 💰
82 267 EUR 💰
88 506 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).