Hydraulische Überprüfung von Wasserstands-Abfluss-Beziehungen an Pegeln in den Amtsbereichen der Wasserwirtschaftsämter Deggendorf und Regensburg (2019-2020)
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasser-vorhersage dar. Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven). Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in Ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen. Für insgesamt 17 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Referenznummer: 2019000313
Kurze Beschreibung:
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasser-vorhersage dar.
Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven).
Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in Ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 17 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasser-vorhersage dar.
Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven).
Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in Ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 17 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-17 📅
Datum des Beginns: 2019-10-21 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 136-335289
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 12.8.2019 (23.59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 12.8.2019 (23.59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasser-vorhersage dar.
Grund dafür sind die im Extrembereich oftmals nur unzureichend durch Messungen belegten Wasserstands-Abfluss-Beziehungen (Abflusskurven/Schlüsselkurven).
Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in Ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in Ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Für insgesamt 17 weitere Pegel ist eine hydraulische Nachrechnung der Abflusskurven notwendig.
Die Umrechnung des Wasserstandes in den Abfluss bei extremen Wasserständen stellt einen äußerst wichtigen, aber auch kritischen Teilprozess bei der Hochwasservorhersage dar.
Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in Ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Damit Pegel nicht nur einzeln, sondern in Ihrer Gesamtheit als Pegelkette bzw. als hydrologischer Längsschnitt betrachtet werden können, beabsichtigt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), die Wasserstands-Abfluss-Beziehungen von noch nicht nachgerechneten Pegeln durch hydraulische Modellrechnungen im Rahmen des Projektes „Konsolidierung von Abflussreihen" überprüfen zu lassen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (Eigenerklärung Gesetzestreue, Gewerbezentralregister) – auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. Unterauftragnehmer
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Referenzlisten:
— Referenzliste der vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen mit dem Modell Hydro-AS-2d mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
— Referenzliste der von den vorgesehenen „Hydrauliker/Modellierer“ in den letzten 3 Jahren erbrachten hydraulischen Modellierungen, insbesondere mit dem Modell Hydro-AS-2d, mit Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 9:00
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 12.8.2019 (23.59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale, Telefax 0 92 81/18 00 – 45 19, E-Mail vergabeservicezentrum@lfu.byern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale, Telefax 0 92 81/18 00 – 45 19, E-Mail vergabeservicezentrum@lfu.byern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber
Quelle: OJS 2019/S 136-335289 (2019-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 131689.3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 12.8.2019 (23:59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 12.8.2019 (23:59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-08 📅
Name: Werner Consult ZT GmbH
Postanschrift: Leithastraße 10
Postort: Wien
Postleitzahl: 1200
Land: Österreich 🇦🇹
Wien
🏙️
Name: Winderl Ingenieure GmbH
Postanschrift: Kistlerhofstraße 168
Postort: München
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 131689.3 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen, die bis zum 12.8.2019 (23:59 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.