Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand der in den Bewerbungsformblättern aufgelisteten Nachweise, Erklärungen, Referenzen und Referenzblätter wie folgt:
Referenz 1 Landschaftsarchitektur:
Projekttyp „Planung und Realisierung eines vergleichbaren Projektes, z. B. Neugestaltung Straße oder Platz“,
Fertigstellung frühestens 7/2009, mind. HZ III, Angabe der Leistungsphasen.
Referenz 2 Landschaftsarchitektur:
Projekttyp „Planung und Realisierung eines vergleichbaren Projektes, z. B. Neugestaltung Straße oder Platz“,
Fertigstellung frühestens 7/2009, mind. HZ III, Angabe der Leistungsphasen.
Referenz 3 Landschaftsarchitektur:
Projekttyp „Wettbewerbserfolg für ein vergleichbares Projekt, z. B. Neugestaltung Straße oder Platz“.
Wettbewerbserfolg frühestens 7/2009.
Referenz 4 Städtebau:
Projekttyp „Planung und Realisierung eines vergleichbaren städtebaulichen Entwurfs“.
Fertigstellung frühestens 7/2009.
Referenz 5 Städtebau:
Projekttyp „Planung eines vergleichbaren städtebaulichen Entwurfs“.
Planung frühestens 7/2009.
Referenz 6 Städtebau:
Projekttyp „Wettbewerbserfolg eines vergleichbaren städtebaulichen Entwurfs“.
Wettbewerbserfolg frühestens 7/2009.
Die Vorprüfung überprüft die Referenzangaben hinsichtlich der Erfüllung der Vergleichbarkeit anhand der Kriterien Komplexitat, Größenordnung, erbrachte Leistungen und Aktualität mit 4 Punkten je Referenz: maximal 24 mögliche Punkte.
Ein Auswahlgremium bewertet die technisch-gestalterische Leistungsfähigkeit anhand der 6 eingereichten Referenzblätter mit maximal 12 Punkten je Referenz: maximal 72 mögliche Punkte.
Im Auswahlgremium sind Personen vertreten, die über die selben Qualifikationen und Berufszugehörigkeiten wie die Bewerbergemeinschaften verfügen.
In der Gesamtbewertung können maximal 96 Punkte erreicht werden.