IBA-Projekt am Zoll Lörrach Riehen – Neugestaltung der Basler Straße in Lörrach vom Zoll bis zum Bahnhof Stetten – in Verbindung mit grenzüberschreitenden Entwicklungen städtebaulicher Potenziale
Im Plangebiet am Zoll begegnen sich Lörrach und Riehen in einem grenzüberschreitenden Siedlungsband. Was könnte ein weiteres Zusammenwachsen städtebaulich bedeuten für die Stadt-Teile beidseits der Grenze und beidseits der Basler Straße und Lörracherstraße? Es wird eine städtebauliche Aufwertung dieses Stadtraums und eine Reduzierung des Durchgangverkehrs angestrebt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Perspektive soll der Stadtraum zwischen Riehen-Stettenfeld (CH) und Lörrach-Stetten (D) städtebaulich, freiräumlich und verkehrlich neu entwickelt werden. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Lörrach gemeinsam mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen, dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt und der IBA Basel 2020. Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterisch-verkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-02.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: AZLR-1-WB
Kurze Beschreibung:
Im Plangebiet am Zoll begegnen sich Lörrach und Riehen in einem grenzüberschreitenden Siedlungsband. Was könnte ein weiteres Zusammenwachsen städtebaulich bedeuten für die Stadt-Teile beidseits der Grenze und beidseits der Basler Straße und Lörracherstraße?
Es wird eine städtebauliche Aufwertung dieses Stadtraums und eine Reduzierung des Durchgangverkehrs angestrebt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Perspektive soll der Stadtraum zwischen Riehen-Stettenfeld (CH) und Lörrach-Stetten (D) städtebaulich, freiräumlich und verkehrlich neu entwickelt werden. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Lörrach gemeinsam mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen, dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt und der IBA Basel 2020.
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterisch-verkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Im Plangebiet am Zoll begegnen sich Lörrach und Riehen in einem grenzüberschreitenden Siedlungsband. Was könnte ein weiteres Zusammenwachsen städtebaulich bedeuten für die Stadt-Teile beidseits der Grenze und beidseits der Basler Straße und Lörracherstraße?
Es wird eine städtebauliche Aufwertung dieses Stadtraums und eine Reduzierung des Durchgangverkehrs angestrebt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Perspektive soll der Stadtraum zwischen Riehen-Stettenfeld (CH) und Lörrach-Stetten (D) städtebaulich, freiräumlich und verkehrlich neu entwickelt werden. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Lörrach gemeinsam mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen, dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt und der IBA Basel 2020.
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterisch-verkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lörrach
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Geplante Termine des Wettbewerbs:
— Ausgabe der Planunterlagen in der 33. KW,
— Verbindliches Kolloquium: 17.9.2019,
— Abgabe Pläne: 12.11.2019,
— Abgabe Modelle: 26.11.2019,
— Jury: 20./21.1.2020.
Im Anschluss wird mit dem Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt.
Geplante Auftragsvergabe: April 2020.
Im Anschluss wird mit dem Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt.
Geplante Auftragsvergabe: April 2020.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Plangebiet am Zoll begegnen sich Lörrach und Riehen in einem grenzüberschreitenden Siedlungsband. Was könnte ein weiteres Zusammenwachsen städtebaulich bedeuten für die Stadt-Teile beidseits der Grenze und beidseits der Basler Straße und Lörracherstraße?
Im Plangebiet am Zoll begegnen sich Lörrach und Riehen in einem grenzüberschreitenden Siedlungsband. Was könnte ein weiteres Zusammenwachsen städtebaulich bedeuten für die Stadt-Teile beidseits der Grenze und beidseits der Basler Straße und Lörracherstraße?
Es wird eine städtebauliche Aufwertung dieses Stadtraums und eine Reduzierung des Durchgangverkehrs angestrebt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Perspektive soll der Stadtraum zwischen Riehen-Stettenfeld (CH) und Lörrach-Stetten (D) städtebaulich, freiräumlich und verkehrlich neu entwickelt werden. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Lörrach gemeinsam mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen, dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt und der IBA Basel 2020.
Es wird eine städtebauliche Aufwertung dieses Stadtraums und eine Reduzierung des Durchgangverkehrs angestrebt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Perspektive soll der Stadtraum zwischen Riehen-Stettenfeld (CH) und Lörrach-Stetten (D) städtebaulich, freiräumlich und verkehrlich neu entwickelt werden. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Lörrach gemeinsam mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen, dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt und der IBA Basel 2020.
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterisch-verkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterisch-verkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Die Stadt Lörrach führt einen einstufigen, nichtoffenen landschaftsplanerischen und städtebaulichen Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren zur Auswahl von 20 Teilnehmerteams durch.
Bewerben können sich Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten (federführend) und (Städtebau)-Architekten oder Stadtplanern. Verkehrsplaner bewerben sich nicht, sind aber nach Auswahl der teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Städtebauarchitekten oder Stadtplanern als weitere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften und Verfasser in Verbindung mit deren Eignungsnachweis zu benennen.
Bewerben können sich Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten (federführend) und (Städtebau)-Architekten oder Stadtplanern. Verkehrsplaner bewerben sich nicht, sind aber nach Auswahl der teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Städtebauarchitekten oder Stadtplanern als weitere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften und Verfasser in Verbindung mit deren Eignungsnachweis zu benennen.
Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für die Objektplanung Freianlagen, die Objektplanung Verkehrsanlagen und Leistungen des städtebaulichen Entwurfs.
Die Ausloberin wählt 4 Teilnehmerteams aus Landschaftsarchitekten/(Städtebau)-Architekten oder Stadtplanern und Verkehrsplanern vorab aus.
Das Verfahren wird gemäß RPW durchgeführt und ist entsprechend anonym.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Geplante Termine des Wettbewerbs:
— Ausgabe der Planunterlagen in der 33. KW,
— Verbindliches Kolloquium: 17.9.2019,
— Abgabe Pläne: 12.11.2019,
— Abgabe Modelle: 26.11.2019,
— Jury: 20./21.1.2020.
Im Anschluss wird mit dem Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt.
Geplante Auftragsvergabe: April 2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lörrach/Riehen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften auf Grundlage der zwingend zu verwendenenden Bewerbungsformblätter abzugeben:
— Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in §§ 123 und 124 vorliegen. Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlage beizufügen,
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand der in den Bewerbungsformblättern aufgelisteten Nachweise, Erklärungen, Referenzen und Referenzblätter wie folgt:
Referenz 1 Landschaftsarchitektur:
Projekttyp „Planung und Realisierung eines vergleichbaren Projektes, z. B. Neugestaltung Straße oder Platz“,
Fertigstellung frühestens 7/2009, mind. HZ III, Angabe der Leistungsphasen.
Referenz 2 Landschaftsarchitektur:
Referenz 3 Landschaftsarchitektur:
Projekttyp „Wettbewerbserfolg für ein vergleichbares Projekt, z. B. Neugestaltung Straße oder Platz“.
Wettbewerbserfolg frühestens 7/2009.
Referenz 4 Städtebau:
Projekttyp „Planung und Realisierung eines vergleichbaren städtebaulichen Entwurfs“.
Fertigstellung frühestens 7/2009.
Referenz 5 Städtebau:
Projekttyp „Planung eines vergleichbaren städtebaulichen Entwurfs“.
Planung frühestens 7/2009.
Referenz 6 Städtebau:
Projekttyp „Wettbewerbserfolg eines vergleichbaren städtebaulichen Entwurfs“.
Die Vorprüfung überprüft die Referenzangaben hinsichtlich der Erfüllung der Vergleichbarkeit anhand der Kriterien Komplexitat, Größenordnung, erbrachte Leistungen und Aktualität mit 4 Punkten je Referenz: maximal 24 mögliche Punkte.
Ein Auswahlgremium bewertet die technisch-gestalterische Leistungsfähigkeit anhand der 6 eingereichten Referenzblätter mit maximal 12 Punkten je Referenz: maximal 72 mögliche Punkte.
Im Auswahlgremium sind Personen vertreten, die über die selben Qualifikationen und Berufszugehörigkeiten wie die Bewerbergemeinschaften verfügen.
In der Gesamtbewertung können maximal 96 Punkte erreicht werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Architekt, Stadtplaner oder Verkehrsplaner zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Architekt, Stadtplaner oder Verkehrsplaner zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sonstige Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 20
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gemäß der Bewerbererklärung gefordert sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gemäß der Bewerbererklärung gefordert sind.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-08-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind – auf Basis der zwingend zu verwendenden Bewerbungsformblätter inkl. der darin geforderten Anlagen – ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die anonymisierten Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Teilnahmeanträge sind – auf Basis der zwingend zu verwendenden Bewerbungsformblätter inkl. der darin geforderten Anlagen – ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die anonymisierten Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Ergänzende Angaben (2019-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Plangebiet am Zoll begegnen sich Lörrach und Riehen in einem grenzüberschreitenden Siedlungsband. Was könnte ein weiteres Zusammenwachsen städtebaulich bedeuten für die Stadt-Teile beidseits der Grenze und beidseits der Basler Straße und Lörracherstraße?
Es wird eine städtebauliche Aufwertung dieses Stadtraums und eine Reduzierung des Durchgangverkehrs angestrebt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Perspektive soll der Stadtraum zwischen Riehen-Stettenfeld (CH) und Lörrach-Stetten (D) städtebaulich, freiräumlich und verkehrlich neu entwickelt werden. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Lörrach gemeinsam mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen, dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt und der IBA Basel 2020.
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterischverkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Im Plangebiet am Zoll begegnen sich Lörrach und Riehen in einem grenzüberschreitenden Siedlungsband. Was könnte ein weiteres Zusammenwachsen städtebaulich bedeuten für die Stadt-Teile beidseits der Grenze und beidseits der Basler Straße und Lörracherstraße?
Es wird eine städtebauliche Aufwertung dieses Stadtraums und eine Reduzierung des Durchgangverkehrs angestrebt. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Perspektive soll der Stadtraum zwischen Riehen-Stettenfeld (CH) und Lörrach-Stetten (D) städtebaulich, freiräumlich und verkehrlich neu entwickelt werden. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Lörrach gemeinsam mit der Schweizer Nachbargemeinde Riehen, dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt und der IBA Basel 2020.
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterischverkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterischverkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Die konkrete grenzüberschreitende Aufgabenstellung beinhaltet einen feiraumgestalterischverkehrsplanerischen Planungsteil zur Neugestaltung der Basler Straße, und einen städtebaulichen Teil für mehrere Entwicklungsprojekte beidseits der deutsch-schweizerischen Landesgrenze.
Die Bewerbungsfrist für den Eingang der Teilnahmeanträge wurde wegen der Ferienzeit um 2 Wochen verlängert.
Neuer Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge auf www.subreport.de/E26836464 ist nun der 22.8.2019.