Beschreibung der Beschaffung
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (nachfolgend IHK) plant im Zeitraum ab dem Jahr 2020 bis 2023 umfangreiche Umbau- u. Modernisierungsarbeiten an den Gebäuden der Franckestraße 4 und 5. Dabei sind die Schwerpunkte auf Belange des Gebäudebestandes so zu transformieren, dass die spätere Nutzung alle Anforderungen aus dem aktuellen Rechtsstand der Arbeitsstättenrichtlinie, einer gesunden, komfortablen und barrierearmen Arbeitsorganisation entspricht. Die vorbereitende Planungsphase soll in 2020 abgeschlossen werden. Der Umsetzungszeitraum (Baurealisierung) ist für die Jahre 2021-2022 avisiert.
Das Gebäudeensemble gliedert sich in ein Anfang des 20. Jahrhunderts errichtetes ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus, der Franckestraße 4. Diese wurde zusätzlich mit einer Anfang der 1990er Jahre versehenen Gebäudeaufstockung erweitert.
Daran schließt sich ein repräsentativer Verwaltungsbau mit Vorderhaus und angeschlossenem Rückflügel der Franckestraße 5 an. Bei vorgenanntem Gebäude (Frankestraße 5) handelt es sich um ein Einzeldenkmal.
Hofseitig schließt sich rückseitig ein Erweiterungsneubau an, der nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsaufgabe ist. Alle Gebäude werden als Verwaltungsgebäude genutzt.
Die Bebauung gliedert sich in die 3 vorbenannten Baukörperteile von:
— Franckestraße 4 als viergeschossiger Massivbau mit Vollunterkellerung und einem unausgebauten Spitzboden mit rechteckiger Grundrissform,
— Vorderhaus Franckestraße 5 als dreigeschossiger Massivbau mit Teilunterkellerung und ausgebautem Dachgeschoss sowie zusätzlichen Spitzboden, Seitenflügel, dreigeschossiger Massivbau und Flachdachabschluss,
— Erweiterungsbau in viergeschossiger Massivbauweise mit Vollunterkellerung.
Die IHK plant die Gebäude mit folgenden Schwerpunkten umzubauen:
— siehe Aufzählung gemäß Punkt II.2.4) der ergänzenden verbindlichen Inhalte zum Bekanntmachungstext.
Insgesamt stehen für das Gesamtvorhaben Investitionskosten von ca. 3,41 Mio. EUR brutto (KG 200-700 DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den Leistungsbildern (§§ 34, 51, 55 HOAI) auszurichten sind.
Die Abgabe der Bauantragsunterlage zur Genehmigung ist für Dezember 2020 avisiert. Die in Pkt. II.2.7) angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Alle Umbau- und Modernisierungsarbeiten sollen im laufenden Nutzungsbetrieb des Gebäudekomplexes erfolgen, jedoch in Bauabschnitte gegliedert werden, die ein Umzugsmanagement der betroffenen Gebäudebereiche berücksichtigen. Daraus resultierende Einschränkungen in der Nutzungsfähigkeit des Gesamtobjektes sind planerisch zu berücksichtigen und mit dem Bauherren abzustimmen.
Die Vergabestelle/ der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.
Von den Bewerbern in der Teilnahmeantragsphase, die alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt haben, werden 5 Bewerber aufgefordert, gegen Vergütung einen qualifizierten Lösungsansatz (Stegreifentwurf) auf Grundlage der detaillierten Verdingungsunterlagen für die Neugestaltung der Fassade Franckestraße 4 und der Grundrisslösung im Dachgeschoss Franckestraße 5 einzureichen (siehe hierzu Punkt VI.3) der Bekanntmachung).