Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
„A“, (A) Ausschlusskriterium:
– Nachweis eines durchgeführten Auftrages für einen öffentlichen Auftraggeber oder eine Kultureinrichtung sowie NGO in den Geschäftsjahren 2017 und 2018,
– Nachweis Arbeitssprache Deutsch.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden die 3 bis 5 Teilnahmeanträge mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten (Insgesamt können maximal 41 Punkte erreicht werden):
1) Mindestens 2 Referenzen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrages nach Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind (jeweils maximal 15 Punkte). Die Vergleichbarkeit wird nach folgenden Kriterien bewertet:
a) Generieren von Aufmerksamkeit: Kampagne war aufmerksamkeitsstark und öffentlichkeitswirksam, d. h. wurde wahrgenommen (jeweils maximal 5 Punkte);
b) Erreichung des Kommunikationszieles: Kampagne hat die angestrebte Zielgruppe erreicht und involviert (jeweils maximal 5 Punkte);
c) Generierung medialer Buzz: Kampagne hat virale Effekte erzeugt, Social Media erreicht, weitere PR und positive Medienberichterstattung nach sich gezogen (jeweils maximal 5 Punkte).
2) Kreativität der Agentur (maximal 6 Punkte):
a) Platzierung in einem deutschen Kreativranking 2017 (Top 10: 3 Punkte, Top 20: 2 Punkte, Top 50: 1 Punkt);
b) Platzierung in einem deutschen Kreativranking 2018 (Top 10: 3 Punkte, Top 20: 2 Punkte, Top 50: 1 Punkt).
3) Personelle Kompetenz des Kernteams (maximal 5 Punkte): Nachzuweisen anhand geeigneter Unterlagen wie Kurz-Vitas und/oder Kundenreferenzen, insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien:
a) Konzeption und Umsetzung aufmerksamkeitsstarker Kampagnen (maximal 5 Punkte)
Zuschlagskriterien (für die Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden) -> zusätzlich zu II.2.5) schon vorab in der Bekanntmachung an der Stelle hier unten aufgeführt:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; Kriterien sind:
„B“, (B) Bewertungskriterium
Die mit einem „B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit 65 Punkten zu bewertenden Kriterien dar. Folgende Kriterien (Merkmale) sollen aus dem eingereichten Pitch der Bieterinnen und Bieter hervorgehen.
Anforderungen (B):
1) Inwieweit wurde auf die im Briefing formulierten Ziele eingegangen? (15 Punkte):
a) Imagekorrektur der Marke SPK;
b) Erhöhung der Markenbekanntheit;
c) Konsequente Übersetzung eines gemeinsamen SPK-Themas in eine Imagekampagne.
2) Wie überzeugend ist das präsentierte Kreativkonzept? (15 Punkte):
a) Potential der Kampagne, die definierte Zielgruppe emotional anzusprechen;
b) Setzt neue Maßstäbe im nationalen und internationalen Kulturmarketing;
c) Bringt Features der SPK auf unerwartete Art und Weise ins Spiel.
3) Inwieweit werden praktische Aspekte der Markenführung berücksichtigt? (15 Punkte):
a) Integriert das bestehende Corporate Design der SPK;
b) Die präsentierte Kampagnenidee ist langfristig und umfassend ausbaubar;
c) Das Konzept ist anschlussfähig für die SPK-Einrichtungen mit ihrem jeweiligen Profil.
4) Wie plausibel und nachvollziehbar ist die Darstellung der Kostenstruktur? (20 Punkte):
a) in Bezug auf Konzeption;
b) in Bezug auf Produktion;
c) in Bezug auf Mediakosten;
d) In Bezug auf Beratung (konkret: Integration Brandbook).
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Unterlage (UfAB 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums der Bundesrepublik Deutschland in der aktuellen Version nach folgender Bewertungs- (Zuschlags-) Methode:
Einfache Richtwertmethode
Kennzahl Z = Leistung (Wertungspunkte)/Preis (Wertungspreis).
Die Bewertung im Pitch erfolgt in einer Bewertungskonferenz.