Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB40) schreibt die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 24 Losen als Rahmenvertrag aus. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Brake, Bremen, Großefehn, Ovelgönne, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund. Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mitbefördert werden, sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden. Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB40) schreibt die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 24 Losen als Rahmenvertrag aus. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Brake, Bremen, Großefehn, Ovelgönne, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund. Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mitbefördert werden, sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden.
Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.
Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB40) schreibt die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 24 Losen als Rahmenvertrag aus. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Brake, Bremen, Großefehn, Ovelgönne, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund. Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mitbefördert werden, sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden.
Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-08 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 048-110432
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotseröffnung zugelassene Personen: Submissions- Leiter/in, -Helfer/-in, -Protokollant/-in, Vertreter/-in des Rechnungsprüfungsamtes
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB40) schreibt die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 24 Losen als Rahmenvertrag aus. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Brake, Bremen, Großefehn, Ovelgönne, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund. Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mitbefördert werden, sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden.
Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB40) schreibt die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 24 Losen als Rahmenvertrag aus. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Brake, Bremen, Großefehn, Ovelgönne, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund. Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mitbefördert werden, sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden.
Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.
Geschätzter Gesamtwert: 2 855 152 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 24
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 24
Bezeichnung des Loses: Georg-Droste-Schule, Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte, An der Gete 103, 28211 Bremen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülerinnen+ Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit-befördert.
Beförderung von Schülerinnen+ Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mit-befördert.
Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z.T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2019/20 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 durchzuführen.
Es handelt sich bei dem zu befördernden Personenkreis neben nicht behinderten SuS z.T. um mehrfach behinderte bzw. schwerstbehinderte SuS. Die zu befördernden Personen bedürfen eines besonders rücksichtsvollen Umgangs. Die Beförderung ist ab Beginn des Schuljahres 2019/20 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren + eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher Personen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet je Los zuständig, welche ihm vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit benannt werden. Dabei können Veränderungen auftreten, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende vom Auftraggeber mitgeteilte Änderungen flexibel zu reagieren + eine ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.
Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.
Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) findet entsprechend Anwendung.
Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis der Klasse 3/B eingesetzt werden. Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (s. Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Fahrpersonal: Es darf nur Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis der Klasse 3/B eingesetzt werden. Aktuelle, erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes sind zu jedem Fahrer einzuholen. Die Regelungen des Verhaltenskodexes des Auftraggebers (s. Vergabeunterlagen) sind strikt zu befolgen. Das eingesetzte Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Fahrzeuge: Zum Einsatz kommen dürfen nur geeignete, dem Einsatz entsprechende und zugelassene Fahrzeuge. Notwendige Ausstattungen+ Prüfungen zu den Fahrzeugen siehe Vergabeunterlagen.
Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten+ Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten (siehe Vergabe-unterlagen).
Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten+ Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten (siehe Vergabe-unterlagen).
Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, An-zahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle+ Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.
Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, An-zahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle+ Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.
Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) + Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl+ Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage- Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen+ Ausladen von Handgepäck+ Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet, muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen (weiteres s. Vergabeunterlage).
Je Sammeltour werden in den Vergabeunterlagen maximale Werte zur Schülerzahl, Anzahl Sonderfälle (E-Rollstühle etc.) + Begleitpersonen genannt. Dem Auftragnehmer wird freigestellt mehrere Fahrzeuge einzusetzen. Für jede Sammeltour können vom Auftragnehmer aber nur die gefahrenen Kilometer der entsprechend der Schülerzahl+ Streckenart vorgegebenen Fahrzeuganzahl abgerechnet werden. Für die Kilometerabrechnung werden nur die gefahrenen Strecken vom Abholort des jeweils 1. Fahrgastes zum Bestimmungsort des jeweils letzten Fahrgastes abgerechnet. Die Abrechnung der Zulage- Positionen 2, 3 und 4 erfolgt je Schüler/Fahrt, je Sonderfall/Fahrt und je Begleitperson/Fahrt. Das Einladen, Mitführen+ Ausladen von Handgepäck+ Rollstühlen (faltbar) einschl. des Faltens von faltbaren Rollstühlen wird nicht extra vergütet, muss in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Die erbrachten Leistungen sind bis zum 10. des Folgemonats einschl. Vorlage der fortlaufend zu führenden Strecken-Nachweise (Anlage-KM) abzurechnen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Auftragnehmer abzuschließen (weiteres s. Vergabeunterlage).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 162 872 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1.Verlängerung bis 31.7.2022 und 2.Verlängerung bis 31.7.2023).
Bezeichnung des Loses: Carlo-Collodi-Schule, Zum Hullen 44, 26655 Westerstede, Außenstellen: Altjührdener Str.34, 26316 Varel/Neuenburger Str.34, 26655 Westerstede
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Schülerinnen+ Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mitbefördert.
Beförderung von Schülerinnen+ Schülern (nachfolgend SuS genannt), die gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) haben. Darüber hinaus werden bei Bedarf Begleitpersonen der Kinder mitbefördert.
Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten+ Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten (siehe Vergabeunterlagen).
Beförderung: Die Bestimmungen des Auftraggebers zur Durchführung der Schülerbeförderung wie z.B. Fahrverhalten im Straßenverkehr, Rauch-/Alkoholverbot, Fahrzeiten, Mitteilungspflichten+ Umgang mit den Fahrgästen etc. sind zwingend einzuhalten (siehe Vergabeunterlagen).
Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle+ Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.
Angebot und Abrechnung: Alle in den Losen angegebenen Werte zu Jahreskilometern, Anzahlen der zu befördernden Schüler, Sonderfälle+ Begleitpersonen wurden aus Durchschnittswerten der Vorjahre ermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen direkten Anspruch auf die vollständige Abrufung der eingesetzten Mengen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 177 196 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zu Gunsten der Stadt Wilhelmshaven besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages für jeweils ein weiteres Schuljahr (1.Verlängerung bis 31.07.2022 und 2.Verlängerung bis 31.07.2023).
Bezeichnung des Loses: Eibenhorstschule, Torsholter Hauptstr.44, 26655 Westerstede
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 125 396 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Friedrich-Schlosser-Schule, Schulstr.5, 26441 Jever
Losnummer: 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 392 044 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Heinz-Neukäter-Schule, Oldenburger Str.7, 26316 Varel
Losnummer: 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 47 564 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Förderzentrum Wilhelmshaven, Warthestr. 10, 26388 Wilhelmshaven
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 165 752 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Lerigauweg 31, 26131 Oldenburg
Losnummer: 7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 224 848 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Leinerschule im Leinerstift e.V, Dreeskenweg 6, 26629 Großefehn, Außenstelle: Schule am Fehntjer Berg, Rinderhagenstr.23, 26802 Morrmerland
Losnummer: 8
Geschätzter Wert ohne MwSt: 221 964 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Paddstockschule, Kirchenstr.29A, 26939 Ovelgönne, Außenstelle: Weserstr.1A, 26919 Brake
Losnummer: 9
Geschätzter Wert ohne MwSt: 159 988 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Von-Aldenburg-Schule, Waisenhausstr.19, 26319 Varel (ab Jahrgang 5), Außenstelle: Ziegelstr.1 26361 Varel Borgstede, Jahrgang 1 bis 4
Losnummer: 10
Geschätzter Wert ohne MwSt: 237 820 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Waldorfschule Oldenburg, Blumenstr.9, 26135 Oldenburg
Losnummer: 11
Geschätzter Wert ohne MwSt: 118 100 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Grundschule Hafenschule, Werftstr. 20, 26382 Wilhelmshaven
Losnummer: 12
Geschätzter Wert ohne MwSt: 152 780 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Grundschule Sengwarden, Kinder aus dem Umland, Hauptstr.26, 26388 Wilhelmshaven
Losnummer: 13
Geschätzter Wert ohne MwSt: 44 680 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Grundschule Sengwarden, Kinder aus dem Stadtgebiet, Hauptstr.26, 26388 Wilhelmshaven
Losnummer: 14
Geschätzter Wert ohne MwSt: 36 032 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kath. Grundschule Sankt Martin, Oldeoogestr.4, 26382 Wilhelmshaven
Losnummer: 15
Geschätzter Wert ohne MwSt: 108 100 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kath. Grundschule Sankt Martin, Zubringer zur Haltestelle "Klein Ramina", Oldeoogestr.4, 26382 Wilhelmshaven, Haltest. Posener Str.111
Losnummer: 16
Geschätzter Wert ohne MwSt: 24 504 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Oberschule Franziskusschule, Mitscherlichstr.23, 26382 Wilhelmshaven
Losnummer: 17
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 972 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Oberschule Marion-Dönhoff-Schule, Nogatstr.1, 26388 Wilhelmshaven
Losnummer: 18
Geschätzter Wert ohne MwSt: 212 648 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Freie Waldorfschule Ostfriesland, Schulstr.35, 26603 Aurich
Losnummer: 19
Geschätzter Wert ohne MwSt: 76 392 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Grundschule Mühlenwegschule, Schulkindergarten, Schellingstr.17, 26384 Wilhelmshaven
Losnummer: 20
Geschätzter Wert ohne MwSt: 73 508 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Oberschule Stadtmitte, tom-Brok-Str.15, 26386 Wilhelmshaven (Jahrgang 5 bis 8), Außenstelle: Paul-Hug-Str.43, 26382 Wilhelmshaven (Jahrgang 9 bis 10)
Losnummer: 21
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 088 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Integrierte Gesamtschule Wilhelmshaven, Friedenstr.107, 26386 Wilhelmshaven
Losnummer: 22
Geschätzter Wert ohne MwSt: 15 136 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ganztagsschule Rüstersiel, Achtern Diek 7, 26386 Wilhelmshaven
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Förderschule Wittmund, Lessingstr.13, 26409 Wittmund
Losnummer: 24
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt VOL 4.12 o. glw.) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (VOL-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt VOL 4.12 o. glw.) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (VOL-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweise über: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle/Industrie- u. Handelskammer;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
Nachweis der gesetzlichen Sozialversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über den Umsatz der drei letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräften
Referenzliste oder/und Referenznachweise (mind. ein Referenznachweis) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Angaben über die Durchführung einer vergleichbaren Leistung aus dem Bereich der individuellen Schülerbeförderung, möglichst mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Auftrags; Art der ausgeführten Leistung; Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nr. u. Mail-Adresse; Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Ausführungsort; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Auftragssumme;
Referenzliste oder/und Referenznachweise (mind. ein Referenznachweis) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Angaben über die Durchführung einer vergleichbaren Leistung aus dem Bereich der individuellen Schülerbeförderung, möglichst mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Auftrags; Art der ausgeführten Leistung; Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nr. u. Mail-Adresse; Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Ausführungsort; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Auftragssumme;
Kalkulationsnachweise (nur auf Verlangen der Vergabestelle).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle
Submissionsstelle
Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven
Zusätzliche Informationen:
Bei der Angebotseröffnung zugelassene Personen: Submissions- Leiter/in, -Helfer/-in, -Protokollant/-in, Vertreter/-in des Rechnungsprüfungsamtes
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334/35/36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 41331152943 📠
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und im Laufe des Vergabeverfahrens sind von den Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und im Laufe des Vergabeverfahrens sind von den Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 048-110432 (2019-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB40) hat die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 24 Losen als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Brake, Bremen, Großefehn, Ovelgönne, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund. Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mitbefördert werden, sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden. Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.
Die Stadt Wilhelmshaven, der Fachbereich Bildung und Sport (FB40) hat die Individuelle Schülerbeförderung in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV in 24 Losen als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet die Organisation und Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr. Die anzufahrenden Schulen befinden sich im Stadtgebiet Wilhelmshaven und zum Beispiel in Aurich, Brake, Bremen, Großefehn, Ovelgönne, Jever, Oldenburg, Varel, Westerstede, Wilhelmshaven und Wittmund. Teilweise müssen bei Schülerbeförderung Elektro-Rollstühle oder nicht faltbare Rollstühle mitbefördert werden, sodass der Einsatz von Sonderfahrzeugen erforderlich wird. Die endgültige Schülerzahl, die Fahrstrecken und die erforderlichen Sonderfahrzeuge können erst kurz vor Beginn des Schuljahrs endgültig festgelegt werden. Die einzelnen Lose sind nach den anzufahrenden Schulen benannt.
Gesamtwert des Auftrags: 1091298.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 4421/161103📞
Fax: +49 4421/16411103 📠
Zu diesem Los 13 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 13 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Zu diesem Los 13 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 13 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 15 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 15 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 16 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 16 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 18 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 18 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 20 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 20 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 22 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.
Zu diesem Los 22 wurden keine wertbaren Angebote abgegeben. Die Ausschreibung zu diesem Los musste daher nach § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs.4 Nr.1 VgV in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben werden.