Das Angebot kann bis zur angegebenen Frist nur elektronisch abgegeben werden. Das Angebot, der ausgefüllte Preiskatalog, eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich (elektronisch bzw. handschriftlich) zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto anzugeben (vgl. Anlage 1). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.