Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Durch die Informationsveranstaltungen sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Durchführungshinweise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 414-12.1-2020/1 IFV
Kurze Beschreibung:
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Durch die Informationsveranstaltungen sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Durchführungshinweise.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Durch die Informationsveranstaltungen sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Durchführungshinweise.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Das Angebot, der ausgefüllte Preiskatalog, eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich (elektronisch bzw. handschriftlich) zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto anzugeben (vgl. Anlage 1). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote, welche Änderungen am Preisblatt/Preiskatalog, den Anlagen oder am Projektleitfaden beinhalten, finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFV_NrLos_NameFirma
Beachten Sie auch das pdf-Dokument „Erläuterung“.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Das Angebot, der ausgefüllte Preiskatalog, eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich (elektronisch bzw. handschriftlich) zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto anzugeben (vgl. Anlage 1). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote, welche Änderungen am Preisblatt/Preiskatalog, den Anlagen oder am Projektleitfaden beinhalten, finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFV_NrLos_NameFirma
Beachten Sie auch das pdf-Dokument „Erläuterung“.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Durch die Informationsveranstaltungen sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Durch die Informationsveranstaltungen sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Durchführungshinweise.
Bezeichnung des Loses: Aserbaidschan
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zum Thema nachhaltige bzw. vernetzte Mobilität, Logistik.
Zielland: Aserbaidschan
Branchenschwerpunkt/Ziel: Nachhaltige Mobilität, Verkehrs- und ÖPNV-Lösungen, Logistik
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Indien
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Gesundheitswirtschaft, Medizintechnik und Pharmaindustrie mit Fokus auf medizintechnische Investitionsgüter und Start-ups im Bereich Healthtec.
Bezeichnung des Loses: Indonesien
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
Zielland: Indonesien
Branchenschwerpunkt/Ziel: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
Bezeichnung des Loses: Korea (Rep.)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen.
Zielland: Korea (Rep.)
Branchenschwerpunkt/Ziel: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen
Bezeichnung des Loses: Mongolei
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Abfallwirtschaft, Recycling und Bauwirtschaft mit Fokus auf Verkehrsinfrastruktur.
Zielland: Mongolei
Branchenschwerpunkt/Ziel: Infrastruktur
Bezeichnung des Loses: Pakistan
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich IKT-Dienstleistungen mit Fokus auf Softwareherstellung, E-Commerce und verwandte Produkte und Dienstleistungen
Zielland: Pakistan
Branchenschwerpunkt/Ziel: IKT-Dienstleistungen
Bezeichnung des Loses: Bolivien
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen hinsichtlich des Ausbaus der Binnenschifffahrtshäfen in Bolivien (Puerto Busch) und der Entwicklung der Paraguay-Paraná Wasserstraße.
Bezeichnung des Loses: Kenia, Tansania, Uganda, Ruanda
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen für deutsche Unternehmen im Bereich Drohnentechnologie.
Zielland: Kenia, Tansania, Uganda, Ruanda
Branchenschwerpunkt/Ziel: Luftfahrtindustrie
Möglicher Veranstaltungsort: Düsseldorf
Bezeichnung des Loses: Malawi
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen für deutsche Unternehmen im Bereich Bergbau, Rohstoffe.
Zielland: Malawi
Branchenschwerpunkt/Ziel: Bergbau, Rohstoffe
Zeitraum: 1. Quartal 2020 mit Anbindung an die Sitzung des Lenkungskreises Afrika, VDMA Mining
Bezeichnung des Loses: Marokko
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen in der Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen).
Zielland: Marokko
Bezeichnung des Loses: Senegal
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Nahrungsmittelverarbeitung und Verpackung, inklusive Kühl- und Lagertechnik.
Zielland: Senegal
Branchenschwerpunkt/Ziel: Maschinen- und Anlagenbau Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen
Bezeichnung des Loses: Tunesien
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Informationsveranstaltung zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Tourismuswirtschaft und -infrastruktur mit Fokus auf Sicherheit und Nachhaltigkeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre;
Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geeignete Referenzen über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste mit Angabe des Werts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf Nachunternehmer berufen. Hierzu ist ein rechtsverbindlicher Nachweis zur Einbindung von markt-, themen- bzw. projektadäquaten Kooperationspartnern erforderlich;
Geeignete Referenzen über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste mit Angabe des Werts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf Nachunternehmer berufen. Hierzu ist ein rechtsverbindlicher Nachweis zur Einbindung von markt-, themen- bzw. projektadäquaten Kooperationspartnern erforderlich;
Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz für derartige Informationsveranstaltungen;
Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse für die Programmdurchführung in Deutschland und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse für die Umsetzung der Projektphasen im Zielland;
Für den Veranstaltungsschwerpunkt relevante und geeignete Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren sowie mögliche Referenten im Zielland;
Kenntnisse der jeweiligen Branche in Deutschland und in den relevanten Zielländern;
Langjährige Erfahrungen im Bereich Akquisition und Projektmanagement; Projekterfahrung mit kleinen und mittleren Unternehmen;
Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Personen, Eigenerklärungen zur Verwendung:
Aus den jeweiligen Nachweisen muss hervorgehen, dass der Projektleiter zumindest über einen akademischen Abschluss sowie über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung verfügt. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass dieser Mitarbeiter in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird.
Aus den jeweiligen Nachweisen muss hervorgehen, dass der Projektleiter zumindest über einen akademischen Abschluss sowie über eine mindestens 3-jährige Erfahrung im Bereich der Export- und Marktberatung verfügt. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann. Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass dieser Mitarbeiter in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt werden wird.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
— § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
— § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Das Angebot, der ausgefüllte Preiskatalog, eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich (elektronisch bzw. handschriftlich) zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto anzugeben (vgl. Anlage 1). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot, der ausgefüllte Preiskatalog, eine aussagekräftige Konzeptbeschreibung sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich (elektronisch bzw. handschriftlich) zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto anzugeben (vgl. Anlage 1). Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Nicht form- und fristgerecht sowie unvollständig eingehende Angebote und Angebote, welche Änderungen am Preisblatt/Preiskatalog, den Anlagen oder am Projektleitfaden beinhalten, finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFV_NrLos_NameFirma
Beachten Sie auch das pdf-Dokument „Erläuterung“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2019/S 135-332436 (2019-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Durchführungs- und Personalkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-01 📅
Name: bondacon international business consultancy
Postort: Paderborn
Land: Deutschland 🇩🇪 Paderborn🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: SBS GmbH
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: econAN GmbH
Postort: Hamburg
Land: Hamburg🏙️
Name: OAV Ostasiatischer Verein e.V.
enviacon GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin🏙️
Name: Afrika-Verein Veranstaltungs-GmbH
Afrika-Veranstaltungs-GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
5
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2020/S 004-005018 (2020-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-25 📅
Name: econAN international GmbH
Ostasiatischer Verein e.V.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.