Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und Abbildungsfunktionalität.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Infrarotspektrometer
19-350
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und...”
Kurze Beschreibung
Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und Abbildungsfunktionalität.
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Stuttgart, Institut für Kunststofftechnik
Pfaffenwaldring 32
70569 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und Abbildungsfunktionalität.
Soweit im Leistungsverzeichnis nicht explizit etwas anderes beschrieben wird, muss die zu erbringende Leistung im Zweifel alle Komponenten in Software und Hardware und Vorrichtungen umfassen, um die beschriebenen Funktionen und Anwendungen umfänglichst erfüllen zu können. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss das angebotene Gesamtsystem alle geforderten Funktionen und Anwendungen erfüllen.
Nachweis der Eignung für die am Institut anfallenden Messaufgaben (KO Kriterium)
Mit Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, das angebotene System (gegebenenfalls vergleichbare Ausführung) nach Ablauf der Angebotsfrist ab KW 48/ 2019 kostenlos für eine Evaluation an einer Auswahl unserer Proben zur Verfügung zu stellen. Eine Kaufverpflichtung entsteht dadurch nicht und ist ausgeschlossen.
Neben den geforderten technischen Spezifikationen wird in erster Linie die Eignung für unsere Messaufgaben getestet.
Konkret: Messungen der Glasübergang sowie der Schmelztemperatur vergleichbar mit alternativen Verfahren wie DSC; IR-Messungen vergleichbar mit Messungen, die am Institut vorliegen und in Datenbanken erfasst sind, Wellenzahlbereich muss den für Kunststoffe üblichen Bereich abdecken; Auflösung des AFM muss im Nanometerbereich liegen, Auflösung mittels IR muss mindestens im Abstand von 15 nm möglich sein; die Erstellung von IR-Karten muss möglich sein.
Sind die Vorgaben nicht umfassend messbar, führt das zum Ausschluss.
Eine gegebenenfalls notwendige Nachentwicklung muss bis KW 50/ 2019 spätestens 15.12.2019 abgeschlossen, und der Nachweis der geforderten Funktionalität an unseren Proben erbracht sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des...”
Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) ersichtlich sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, das angebotene System (gegebenenfalls vergleichbare Ausführung) nach Ablauf der Angebotsfrist ab KW...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, das angebotene System (gegebenenfalls vergleichbare Ausführung) nach Ablauf der Angebotsfrist ab KW 48/ 2019 kostenlos für eine Evaluation an einer Auswahl unserer Proben zur Verfügung zu stellen. Eine Kaufverpflichtung entsteht dadurch nicht und ist ausgeschlossen.
Neben den geforderten technischen Spezifikationen wird in erster Linie die Eignung für unsere Messaufgaben getestet.
Konkret: Messungen der Glasübergang sowie der Schmelztemperatur vergleichbar mit alternativen Verfahren wie DSC; IR-Messungen vergleichbar mit Messungen, die am Institut vorliegen und in Datenbanken erfasst sind, Wellenzahlbereich muss den für Kunststoffe üblichen Bereich abdecken; Auflösung des AFM muss im Nanometerbereich liegen, Auflösung mittels IR muss mindestens im Abstand von 15 nm möglich sein; die Erstellung von IR-Karten muss möglich sein.
Sind die Vorgaben nicht umfassend messbar, führt das zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
“Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw....”
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDHRP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungssstelle
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24C
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de📧
URL: https://www.uni-stuttgart.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 204-495888 (2019-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und Abbildungsfunktionalität.
Soweit im Leistungsverzeichnis nicht explizit etwas anderes beschrieben wird, muss die zu erbringende Leistung im Zweifel alle Komponenten in Software und Hardware und Vorrichtungen umfassen, um die beschriebenen Funktionen und Anwendungen umfänglichst erfüllen zu können. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss das angebotene Gesamtsystem alle geforderten Funktionen und Anwendungen erfüllen.
Nachweis der Eignung für die am Institut anfallenden Messaufgaben (KO Kriterium)
Mit Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, das angebotene System (gegebenenfalls vergleichbare Ausführung) nach Ablauf der Angebotsfrist ab KW 48/2019 kostenlos für eine Evaluation an einer Auswahl unserer Proben zur Verfügung zu stellen. Eine Kaufverpflichtung entsteht dadurch nicht und ist ausgeschlossen.
Neben den geforderten technischen Spezifikationen wird in erster Linie die Eignung für unsere Messaufgaben getestet.
Konkret: Messungen der Glasübergang sowie der Schmelztemperatur vergleichbar mit alternativen Verfahren wie DSC; IR-Messungen vergleichbar mit Messungen, die am Institut vorliegen und in Datenbanken erfasst sind, Wellenzahlbereich muss den für Kunststoffe üblichen Bereich abdecken; Auflösung des AFM muss im Nanometerbereich liegen, Auflösung mittels IR muss mindestens im Abstand von 15 nm möglich sein; die Erstellung von IR-Karten muss möglich sein.
Sind die Vorgaben nicht umfassend messbar, führt das zum Ausschluss.
Eine gegebenenfalls notwendige Nachentwicklung muss bis KW 50/ 2019 spätestens 15.12.2019 abgeschlossen, und der Nachweis der geforderten Funktionalität an unseren Proben erbracht sein.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 204-495888
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 19-350
Titel: Infrarotspektrometer
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bruker France SAS
Postanschrift: 34, rue de l'industrie - BP 10002
Postort: Wissembourg Cedex
Postleitzahl: 67166
Land: Frankreich 🇫🇷
Region: Ile-de-France 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der...”
Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELD4NU
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2019/S 248-612867 (2019-12-20)