Beschreibung der Beschaffung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI. Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
EUR Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha) unter Ansatz der Honorarzone II.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI. Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1),
— Leistungen im Umfang eines Landschaftspflegerischen Begleitplans nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Der Auftraggeber erwartet folgende Leistungen:
— Vermessung,
— Anzeigen, notwendige Genehmigungen,
— Baustelleneinrichtung Geländearbeiten,
— Rotationskernborhrungen,
— Rammkernsondierungen,
— Schwere Rammkernsondierungen,
— Baggerschürfe,
— Vorbereitung, Planung und Begleitung Laborarbeiten,
— bodenmechanische Laborversuche,
— chemische Laborversuche,
— Auswertung der Gelände- und Laboruntersuchungen,
— Vorberechnungen zur Standsicherheit,
— Bemessung und Planung der Oberflächenentwässerung,
— Gefährdungsabschätzung,
— Ausgleichsmaßnahmen,
— Qualitätsmanagement,
— ggf. sonstige Ingenieurleistungen.
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält. Er erwartet von Bietern ggf. Hinweise zu dem aus ihrer Sicht abweichenden (eingeschlossen zusätzlichen) Bedarf an Leistungen.