Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung. Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubezieheKartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von — Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern, — Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche, — Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes, — Aufstellung einer Massenbilanz, — Planung von Umlagerungen und Bauwerken, — Berücksichtigung von Überschneidungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 2019_02
Kurze Beschreibung:
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubezieheKartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern,
— Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche,
— Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes,
— Aufstellung einer Massenbilanz,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken,
— Berücksichtigung von Überschneidungen.
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubezieheKartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern,
— Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche,
— Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes,
— Aufstellung einer Massenbilanz,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken,
— Berücksichtigung von Überschneidungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-08 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 028-062528
ABl. S-Ausgabe: 28
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubezieheKartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern,
— Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche,
— Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes,
— Aufstellung einer Massenbilanz,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken,
— Berücksichtigung von Überschneidungen.
Erwartete Leistungen:
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurver-trag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsan-forderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurver-trag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsan-forderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Ho-norarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnach-lässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Ho-norarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnach-lässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlage-rungen (40,97 ha) unter Ansatz der Honorarzone II
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
— Leistungen im Umfang eines Landschaftspflegerischen Begleitplans nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätig-keit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha)
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Der Auftraggeber erwartet folgende Leistungen:
— Vermessung,
— Anzeigen, notwendige Genehmigungen,
— Baustelleneinrichtung Geländearbeiten,
— Rotationskernborhrungen,
— Rammkernsondierungen,
— Schwere Rammkernsondierungen,
— Baggerschürfe,
— Vorbereitung, Planung und Begleitung Laborarbeiten,
— bodenmechanische Laborversuche,
— chemische Laborversuche,
— Auswertung der Gelände- und Laboruntersuchungen,
— Vorberechnungen zur Standsicherheit,
— Bemessung und Planung der Oberflächenentwässerung,
— Gefährdungsabschätzung,
— Ausgleichsmaßnahmen,
— Qualitätsmanagement,
— ggf. sonstige Ingenieurleistungen.
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält. Er erwartet von Bietern ggf. Hinweise zu dem aus ihrer Sicht abweichenden (eingeschlossen zusätzlichen) Bedarf an Leistungen.
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält. Er erwartet von Bietern ggf. Hinweise zu dem aus ihrer Sicht abweichenden (eingeschlossen zusätzlichen) Bedarf an Leistungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr.2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaues"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Abgabe der geforderte Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB),
— Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten drei Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten drei Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz).
Mindeststandards:
Gesamtumsatz: 1,0-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (durchschnittliche Beschäftigtenzahl); Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen,
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (durchschnittliche Beschäftigtenzahl); Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen,
Referenz 1: Planung Projekt zu Steinkohlehalde/n
Referenz 2: Planung zu Haldensanierung im Bergbau im Allgemeinen
Referenz 3: Planung Projekt Böschungssanierung im Einzugsbereich eines stehenden oder fließenden Gewässers); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Bearbeiter funktional/anonymisiert, Qualifikationen), (Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklä-rung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV).
Referenz 3: Planung Projekt Böschungssanierung im Einzugsbereich eines stehenden oder fließenden Gewässers); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Bearbeiter funktional/anonymisiert, Qualifikationen), (Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklä-rung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-02 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität der Kostenaufschlüsselung auf die einzelnen Leistungspositionen
Preis (Gewichtung): 36,00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: OJS 2019/S 028-062528 (2019-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubezieheKartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von:
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern,
— Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche,
— Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes,
— Aufstellung einer Massenbilanz,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken,
— Berücksichtigung von Überschneidungen.
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubezieheKartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von:
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern,
— Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche,
— Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes,
— Aufstellung einer Massenbilanz,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken,
— Berücksichtigung von Überschneidungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubezieheKartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von:
— Erwartete Leistungen:
—— Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
——— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurver-trag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsan-forderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Ho-norarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnach-lässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben,
——— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurver-trag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsan-forderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Ho-norarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnach-lässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben,
——— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlage-rungen (40,97 ha) unter Ansatz der Honorarzone II,
—— Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
——— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1),
——— Leistungen im Umfang eines Landschaftspflegerischen Begleitplans nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätig-keit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha) alle Bewerber: Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI,
——— Leistungen im Umfang eines Landschaftspflegerischen Begleitplans nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätig-keit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha) alle Bewerber: Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI,
— Der Auftraggeber erwartet folgende Leistungen:
—— Vermessung,
—— Anzeigen, notwendige Genehmigungen,
—— Baustelleneinrichtung Geländearbeiten,
—— Rotationskernborhrungen,
—— Rammkernsondierungen,
—— Schwere Rammkernsondierungen,
—— Baggerschürfe,
—— Vorbereitung, Planung und Begleitung Laborarbeiten,
—— bodenmechanische Laborversuche,
—— chemische Laborversuche,
—— Auswertung der Gelände- und Laboruntersuchungen,
—— Vorberechnungen zur Standsicherheit,
—— Bemessung und Planung der Oberflächenentwässerung,
—— Gefährdungsabschätzung,
—— Ausgleichsmaßnahmen,
—— Qualitätsmanagement,
—— ggf. sonstige Ingenieurleistungen.
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf an-zugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält. Er erwartet von Bietern ggf. Hinweise zu dem aus ihrer Sicht abweichenden (eingeschlossen zusätzlichen) Bedarf an Leistungen.
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf an-zugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält. Er erwartet von Bietern ggf. Hinweise zu dem aus ihrer Sicht abweichenden (eingeschlossen zusätzlichen) Bedarf an Leistungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-24 📅
Name: G.U.B. Ingenieur AG
Postanschrift: Katharinenstraße 11
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 375271751012📞
E-Mail: vergabe@gub-ing.de📧
Land: Zwickau🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis: Bei der § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB genannten Frist handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2019/S 102-247947 (2019-05-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 340306.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postleitzahl: 09599
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI. Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI. Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
EUR Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha) unter Ansatz der Honorarzone II.
— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI. Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1),
— Leistungen im Umfang eines Landschaftspflegerischen Begleitplans nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus", Beschluss der Kommission C/2014) 8739 vom 14. November 2014
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-18 📅
Gesamtwert des Auftrags: 340306.28 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Internetadresse: www.oba.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 028-065379 (2020-02-06)