Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleistungsrechners HLRE-4, der den alten HLRE-3 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin im laufenden Betrieb ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 ist in mehreren Phasen im Zeitraum 2020-2021 geplant. Zum Zwecke des Aufbaus des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 plant die Auftraggeberin eine energieeffiziente Anpassung der Rechnerräume und der Infrastruktur des Rechenzentrums in mehreren Phasen bis voraussichtlich 2021. Der Auftraggeber verfügt über umfassende Bestandspläne seines Gebäudes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: DKRZ-2019-7
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen.
Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleistungsrechners HLRE-4, der den alten HLRE-3 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin im laufenden Betrieb ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 ist in mehreren Phasen im Zeitraum 2020-2021 geplant.
Zum Zwecke des Aufbaus des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 plant die Auftraggeberin eine energieeffiziente Anpassung der Rechnerräume und der Infrastruktur des Rechenzentrums in mehreren Phasen bis voraussichtlich 2021. Der Auftraggeber verfügt über umfassende Bestandspläne seines Gebäudes.
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen.
Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleistungsrechners HLRE-4, der den alten HLRE-3 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin im laufenden Betrieb ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 ist in mehreren Phasen im Zeitraum 2020-2021 geplant.
Zum Zwecke des Aufbaus des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 plant die Auftraggeberin eine energieeffiziente Anpassung der Rechnerräume und der Infrastruktur des Rechenzentrums in mehreren Phasen bis voraussichtlich 2021. Der Auftraggeber verfügt über umfassende Bestandspläne seines Gebäudes.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-03 📅
Datum des Beginns: 2019-09-16 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 105-256326
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerberfragen können der Bewerbungsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1-4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung" zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten/Unterauftragnehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFYWYX
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerberfragen können der Bewerbungsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1-4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung" zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten/Unterauftragnehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFYWYX
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: DKRZ) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen.
Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleistungsrechners HLRE-4, der den alten HLRE-3 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin im laufenden Betrieb ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 ist in mehreren Phasen im Zeitraum 2020-2021 geplant.
Die Auftraggeberin plant aktuell die Beschaffung eines neuen energieeffizienten Hochleistungsrechners HLRE-4, der den alten HLRE-3 an seinem Standort am Sitz der Auftraggeberin im laufenden Betrieb ablösen soll. Die Installation des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 ist in mehreren Phasen im Zeitraum 2020-2021 geplant.
Zum Zwecke des Aufbaus des neuen Hochleistungsrechners HLRE-4 plant die Auftraggeberin eine energieeffiziente…
… Anpassung der Rechnerräume und der Infrastruktur des Rechenzentrums in mehreren Phasen bis voraussichtlich 2021. Der Auftraggeber verfügt über umfassende Bestandspläne seines Gebäudes.
… Anpassung/Erweiterung der Rechnerräume und der Infrastruktur des Rechenzentrums in mehreren Phasen bis voraussichtlich 2021. Ziel ist der Umbau und die Erweiterung der Medienversorgung, die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Redundanz sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies soll insbesondere die Gewerke Kältetechnik, Starkstrom, USV, Brandschutz, MSR, Innenausbau und ggf. Mittelspannung betreffen.
In dieser Ausschreibung werden im Wesentlichen Generalplanungsleistungen mit Schwerpunkt TGA vergeben, bei der die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen gem. HOAI bis zur Entwurfsplanung sowie eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gemäß § 7c VOB/A EU für die Bauleistungen erstellt werden. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus insbesondere verantwortlich für die Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung, die Einhaltung der Terminpläne und des Finanzrahmens bis zur vollständigen Abnahme der Baumaßnahmen.
In dieser Ausschreibung werden im Wesentlichen Generalplanungsleistungen mit Schwerpunkt TGA vergeben, bei der die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen gem. HOAI bis zur Entwurfsplanung sowie eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gemäß § 7c VOB/A EU für die Bauleistungen erstellt werden. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus insbesondere verantwortlich für die Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung, die Einhaltung der Terminpläne und des Finanzrahmens bis zur vollständigen Abnahme der Baumaßnahmen.
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant:
Elektrotechnik:
— Stromversorgung für HPC-System mit bis zu 4 MW Anschlussleistung inkl. USV,
— Erneuerung oder Reparatur der USV-Anlagen für die Infrastrukturkomponenten,
— Erstellung eines Blitzschutzgutachtens und Ertüchtigung auf die erforderliche Blitzschutzklasse,
— Implementierung eines rechtskonformen Messkonzepts, Maßnahmen zur Erhöhung der Redundanz der RZ-Infrastruktur,
— Tausch eines Stromschienensystems gegen einen zentralen Unterverteiler mit Abgängen zu den IT-Racks,
— Vermeidung der DGUV V3 Prüfung durch technische Maßnahmen,
— Neukonzeption der Beleuchtung in den Rechnerräumen,
— elektronische Türdisplays.
Kältetechnik:
— Anpassung und Ergänzung der Kältetechnik für die Kühlung der Hochleistungsrechner mit Warm- und Kaltwasser,
— Maßnahmen zur Energieeinsparung,
— Erhöhung der Kälteleistung bei sehr hoher Außentemperatur größer als 35
— Reparatur oder Erneuerung von trockenen Rückkühlern,
— Tausch des Kältemittels entsprechend geänderter gesetzlicher Bestimmungen.
MSR-Technik:
— Modernisierung und Anpassung der GLT-Anlage.
Metallbau:
— Absturzsicherung für Arbeiten auf dem Dach.
Brandschutz:
— Erstellung eines Brandschutzgutachtens.
Statik:
— Tragwerksplanung, insbesondere Überprüfung der Gebäudestatik für den gleichzeitigen Aufbau von 2 Rechnersystemen im 3. und 4. OG.
Innenausbau:
— Erneuerung der Bodenbeschichtung,
— Ausbildung eines Lagerraums,
— Ausgestaltung des Besucherbereichs,
— Anpassung/Erneuerung des Doppelbodens in den Rechnerräumen,
— Malerarbeiten.
EMA:
— Modernisierung der Einbruchmeldeanlage unter Beibehaltung der VdS Klasse C SG 4 Attestierung.
Sauerstoffreduktion:
— Zeitsteuerung des Sauerstoffgehalts,
— Notbelüftung.
Dabei werden BIM-Aspekte eine sehr wesentliche Rolle spielen. Es ist vorgesehen, dass das anlagenbauausführende Unternehmen seine planerischen Leistungen im BIM-Modell erbringt und dieses vom Auftragnehmer der Projektmanagementleistungen in einem permanenten Controlling-Prozess überwacht wird.
Dabei werden BIM-Aspekte eine sehr wesentliche Rolle spielen. Es ist vorgesehen, dass das anlagenbauausführende Unternehmen seine planerischen Leistungen im BIM-Modell erbringt und dieses vom Auftragnehmer der Projektmanagementleistungen in einem permanenten Controlling-Prozess überwacht wird.
Beschreibung der Optionen:
— Weiterführende Planungsleistungen über die Entwurfsplanung und Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gemäß § 7c VOB/A EU hinaus,
— Sonderleistungen gem. HOAI,
— Konzeption, Beschaffung und Implementierung eines BIM-Systems inkl. Import der Bestandsdaten zur Unterstützung des Facility Managements,
— Kostenanalyse und Konzeption eines Rechenzentrum-Neubaus (Achtung, dies betrifft nicht die Umplanung des bestehenden Rechenzentrums für die Modifizierungen des HRLE-4 Rechners sondern erst die übernächste Erweiterung (HRLE-5) einschließlich Variantenuntersuchungen (grundsätzlich Leistungsphasen 1 und 2 hinsichtlich Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Errichtung eines Neubaus und Unterbringung in einem Colocation-Rechenzentrum)).
— Kostenanalyse und Konzeption eines Rechenzentrum-Neubaus (Achtung, dies betrifft nicht die Umplanung des bestehenden Rechenzentrums für die Modifizierungen des HRLE-4 Rechners sondern erst die übernächste Erweiterung (HRLE-5) einschließlich Variantenuntersuchungen (grundsätzlich Leistungsphasen 1 und 2 hinsichtlich Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Errichtung eines Neubaus und Unterbringung in einem Colocation-Rechenzentrum)).
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen und Sonderleistungen ganz oder in Teilen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, die optionalen Leistungen und Sonderleistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen und Sonderleistungen ganz oder in Teilen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, die optionalen Leistungen und Sonderleistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
2) Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
3) Erklärung Bewerbergemeinschaft:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerbergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der Bewerbergemeinschaft);
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerbergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der Bewerbergemeinschaft);
4) Sonstiges:
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Umsatz:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben;
b) Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Dazulegen ist der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d. h. TGA-Planungsleistungen im Bereich Rechenzentren).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Dazulegen ist der Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (d. h. TGA-Planungsleistungen im Bereich Rechenzentren).
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: gefordert ist der Nachweis einer Berufs-/Betriebs-/Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall:
— Euro für Personen- und Sachschäden,
— Euro für Vermögensschäden.
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Mindeststandards:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III, 1.2) 1.b aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestens durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (TGA-Planungsleistungen im Bereich Rechenzentren) in Höhe von 200 000 EUR (netto).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber hat eine Präsentation seines Unternehmens/der Bewerbergemeinschaft und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern auf möglichst 2 Seiten einzureichen;
2) Angaben zu ausgeführten Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2016 erbracht worden sind.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziff III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziff III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
2.1) Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
2.1) Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
— Leistungsart: TGA- Planungsleistungen für Umbau oder Neubau eines Rechenzentrums, deren Abnahme vom Referenzauftraggeber erfolgt ist (dabei ist anzugeben, ob der Umbau im laufenden Betrieb erfolgt ist und wie bei dem Umbau mit Fragen der Energieeffizienz mit Angabe des PUE-Wertes umgegangen wurde),
— Leistungsart: TGA- Planungsleistungen für Umbau oder Neubau eines Rechenzentrums, deren Abnahme vom Referenzauftraggeber erfolgt ist (dabei ist anzugeben, ob der Umbau im laufenden Betrieb erfolgt ist und wie bei dem Umbau mit Fragen der Energieeffizienz mit Angabe des PUE-Wertes umgegangen wurde),
— Leistungsumfang mit folgenden Angaben:
Rechenzentrum mit einer Anschlussleistung von mindestens 0,5 MW.
2.2) Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (wünschenswert sind fünf Referenzen):
2.2) Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (wünschenswert sind fünf Referenzen):
— Leistungsart: Erbringung von Planungsleistungen unter der Nutzung eines BIM-Systems (Dabei ist anzugeben, welche BIM-Software verwendet und auf welche Art das BIM-System genutzt wurde).
2.3) Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (wünschenswert sind fünf Referenzen):
2.3) Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Auftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen (wünschenswert sind fünf Referenzen):
— Leistungsart: Erbringung von TGA-Planungsleistungen für Rechenzentren mit Verwendung einer Warmwasserkühlung.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
Name des Unternehmens/Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat; Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer; Benennung des Referenzobjektes; Zeitraum der Leistungserbringung; Erbringung der Leistungsart und -umfang
Name des Unternehmens/Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat; Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer; Benennung des Referenzobjektes; Zeitraum der Leistungserbringung; Erbringung der Leistungsart und -umfang
3) Nennung des für die jeweilige Leistung Verantwortlichen (m/w/d):
— Projektleiter.
4) Nennung des für die jeweilige Leistung Verantwortlichen (m/w/d):
— TGA-Planer (Kälte).
5) Nennung des für die jeweilige Leistung Verantwortlichen (m/w/d):
— TGA-Planer (Elektro).
6) Nennung des für die jeweilige Leistung Verantwortlichen (m/w/d):
— Projektverantwortlicher BIM.
Die Projektverantwortlichen (Ziff. III.1.3.) Nr. 3-6 müssen jeweils mit ihrer beruflichen Qualifikation und Angabe ihrer Berufserfahrung (in Jahren) sowie ihrer Berufserfahrung (in Jahren) im Bereich TGA-Planungsleistungen für Rechenzentren dargestellt werden.
Die Projektverantwortlichen (Ziff. III.1.3.) Nr. 3-6 müssen jeweils mit ihrer beruflichen Qualifikation und Angabe ihrer Berufserfahrung (in Jahren) sowie ihrer Berufserfahrung (in Jahren) im Bereich TGA-Planungsleistungen für Rechenzentren dargestellt werden.
Personalunion ist möglich, beispielsweise können also verschiedene Gewerke in einer Person vereinigt werden. Der Projektleiter, der TGA-Planer (Kälte) und der TGA-Planer (Elektro) haben zusätzlich ihre besonderen Fähigkeiten beim Umgang mit dem Thema Energieeffizienz sowie ihre Erfahrungen im Bereich der VOB/A und VOB/B darzulegen.
Personalunion ist möglich, beispielsweise können also verschiedene Gewerke in einer Person vereinigt werden. Der Projektleiter, der TGA-Planer (Kälte) und der TGA-Planer (Elektro) haben zusätzlich ihre besonderen Fähigkeiten beim Umgang mit dem Thema Energieeffizienz sowie ihre Erfahrungen im Bereich der VOB/A und VOB/B darzulegen.
Mindeststandards:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III, 1.3) 2.1 aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
–– mindestens ein Referenzprojekt (Unternehmensreferenz):
— Leistungsart: TGA- Planungsleistungen für Umbau eines Rechenzentrums im laufenden Betrieb,
— Leistungsumfang mit folgenden Angaben:
Rechenzentrum mit einer Anschlussleistung von mindestens 0,5 MW Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III, 1.3) 3 aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
–– Projektleiter: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich TGA-Planungsleistungen für Rechenzentren.
Die Eignungsangaben sind im Eignungsformblatt, das der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt, einzutragen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bezüglich der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird aus Platz- und Übersichtsgründen auf Ziff. 5 der Bewerbungsaufforderung verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 118713406
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH ist eine gemeinnützige und nicht kommerzielle juristische Person des privaten Rechts sowie ein fachspezifisches Hochleistungsrechenzentrum
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung (z. Hd. Frau Cornelia Schoska)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEFYWYX/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerberfragen können der Bewerbungsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1-4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung" zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten/Unterauftragnehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung" zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten/Unterauftragnehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFYWYX
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: OJS 2019/S 105-256326 (2019-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 501 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerberfragen können der Bewerbungsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 – 4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser / diese bereit ist / sind, Leistungen für den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten / Unterauftragnehmern / konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten / Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFD5P9.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerberfragen können der Bewerbungsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 – 4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser / diese bereit ist / sind, Leistungen für den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten / Unterauftragnehmern / konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten / Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Für die Benennung von Unterauftragnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFD5P9.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel ist der Umbau und die Erweiterung der Medienversorgung, die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Redundanz sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies soll insbesondere die Gewerke Kältetechnik, Starkstrom, USV, Brandschutz, MSR, Innenausbau und ggf. Mittelspannung betreffen. In dieser Ausschreibung werden im Wesentlichen Generalplanungsleistungen mit Schwerpunkt TGA vergeben, bei der die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsbilder bis zur Entwurfsplanung sowie eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gemäß § 7c VOB/A EU für die Bauleistungen erstellt werden. Weiterhin wirkt der Auftragnehmer bei der Vergabe der Bauleistungen mit. Dazu gehören insbesondere:
Ziel ist der Umbau und die Erweiterung der Medienversorgung, die Erhöhung der Ausfallsicherheit durch Redundanz sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies soll insbesondere die Gewerke Kältetechnik, Starkstrom, USV, Brandschutz, MSR, Innenausbau und ggf. Mittelspannung betreffen. In dieser Ausschreibung werden im Wesentlichen Generalplanungsleistungen mit Schwerpunkt TGA vergeben, bei der die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsbilder bis zur Entwurfsplanung sowie eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gemäß § 7c VOB/A EU für die Bauleistungen erstellt werden. Weiterhin wirkt der Auftragnehmer bei der Vergabe der Bauleistungen mit. Dazu gehören insbesondere:
— Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise,
— Führen von Bietergesprächen sowie,
— Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung.
Der Auftragnehmer ist darüber hinaus insbesondere verantwortlich für die Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung, die Einhaltung der Terminpläne und des Finanzrahmens bis zur vollständigen Abnahme der Baumaßnahmen. Der Auftragnehmer unterstützt den Bauherrn in allen technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit diesen Baumaßnahmen.
Der Auftragnehmer ist darüber hinaus insbesondere verantwortlich für die Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung, die Einhaltung der Terminpläne und des Finanzrahmens bis zur vollständigen Abnahme der Baumaßnahmen. Der Auftragnehmer unterstützt den Bauherrn in allen technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit diesen Baumaßnahmen.
Elektrotechnik
— Datenverkabelung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich hinsichtlich der Umbaumaßnahmen für den neuen Hochleistungsrechner HRLE-4 im Wesentlichen um eine Baumaßnahme handelt, die die dritte Etage des Bestandsgebäudes des Auftraggebers betrifft. Diese – für die Aufstellung des neuen Großrechners vorgesehene Fläche einschließlich weiterer betroffener Gebäudeteile – muss entsprechend baulich in dem gemäß Ziff. II.2.4) des Bekanntmachungstextes dargestellten Umfang im Wesentlichen mit Schwerpunkt TGA angepasst werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich hinsichtlich der Umbaumaßnahmen für den neuen Hochleistungsrechner HRLE-4 im Wesentlichen um eine Baumaßnahme handelt, die die dritte Etage des Bestandsgebäudes des Auftraggebers betrifft. Diese – für die Aufstellung des neuen Großrechners vorgesehene Fläche einschließlich weiterer betroffener Gebäudeteile – muss entsprechend baulich in dem gemäß Ziff. II.2.4) des Bekanntmachungstextes dargestellten Umfang im Wesentlichen mit Schwerpunkt TGA angepasst werden.
Beschreibung der Optionen:
— Weiterführende Planungsleistungen über die Entwurfsplanung und Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gemäß § 7c VOB/A EU (Pauschalangebot des Auftragnehmers) hinaus,
— Sonderleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsbilder,
— Realisierungskonzept (Kosten, Dauer und Grobkonzept) eines Rechenzentrum-Neubaus (Achtung, dies betrifft nicht die Umplanung des bestehenden Rechenzentrums für die Modifizierungen des HRLE-4 Rechners sondern erst die übernächste Erweiterung (HRLE-5) einschließlich Variantenuntersuchungen (grundsätzlich in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 hinsichtlich Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Errichtung eines Neubaus in fester und modularer Bauweise sowie Unterbringung in einem Colocation-Rechenzentrum)).
— Realisierungskonzept (Kosten, Dauer und Grobkonzept) eines Rechenzentrum-Neubaus (Achtung, dies betrifft nicht die Umplanung des bestehenden Rechenzentrums für die Modifizierungen des HRLE-4 Rechners sondern erst die übernächste Erweiterung (HRLE-5) einschließlich Variantenuntersuchungen (grundsätzlich in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 hinsichtlich Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Errichtung eines Neubaus in fester und modularer Bauweise sowie Unterbringung in einem Colocation-Rechenzentrum)).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-19 📅
Name: akquinet AG
Postanschrift: Paul-Stritter-Weg 5
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 501 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung (z.Hd. Frau Cornelia Schoska)
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 – 4 VgV durchgeführt.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser / diese bereit ist / sind, Leistungen für den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten / Unterauftragnehmern / konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten / Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.1.) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Unterauftragnehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser / diese bereit ist / sind, Leistungen für den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung). Hierfür stellt die Kontaktstelle ein entsprechendes Formular „Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll. Insbesondere Referenzen von Dritten / Unterauftragnehmern / konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten / Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFD5P9.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des g.