Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
800 000,00 EUR (Ohne MwSt.)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur oder vergleichbar
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
a) Darstellung mindestens eines Referenzobjektes aus dem Bereich Objektplanung (Entwässerungsanlagen) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2014 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzobjekte, die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Vergleichbarkeit sollten durch das Referenzobjekt aus dem Bereich der Planung Ingenieurbauwerke (Entwässerungsanlagen) folgen Anforderungen erfüllt sein:
— Verlegung von begehbaren Profilen,
— Objektplanung von Ingenieurbauwerken im großstädtischen Bereich mit bereits vorhandenen Bestand (Stadt > 100 000 Einwohner),
— mindestens Honorarzone III nach HOAI.
b) Darstellung mindestens eines Referenzobjektes aus dem Bereich Objektplanung (Verkehrsanlage) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2014 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzobjekte, die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Vergleichbarkeit sollten durch das Referenzobjekt aus dem Bereich der Planung der Verkehrsanlage folgen Anforderungen erfüllt sein:
— Planung / Umbau von Hauptverkehrsstraßen im großstädtischen Bereich (Stadt > 100 000 Einwohner),
— Planung / Umbau von Knotenpunkten an Hauptverkehrsstraßen im großstädtischen Bereich (Stadt > 100 000 Einwohner),
— mindestens Honorarzone III nach HOAI-.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens zehnjährige Berufserfahrung in diesem Gebiet. Bei Bietergemeinschaften die Führungskräfte des Unternehmens, das die Projektleitung innehat.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
Durchschnittlicher Beschäftige: Mindestens 7 technische Fachkräfte (s. o. zu § 46 (3) Nr. 2 VgV).
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Datenserver), MS Office ab 2010 oder höher, CAD-Software.