Die Erneuerung der vorgenannten Abschnitte soll in einem regel konformen Querschnitt, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Fahrbahn-Befestigungen erfolgen. Dazu sind entsprechende Ausbauvarianten hinsichtlich der Trassenführung und der Fahrbahnkonstruktion zu entwickeln. Der bisher vorhandene Verkehr ist durch PKWs und LKWs geprägt. Aufgrund der ländlichen Prägung der Region ist überwiegend mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (Schwerverkehr) zu rechnen. Die Kreisstraße wird derzeitig im Zweirichtungsverkehr genutzt. Dies soll auch nach erfolgter Erneuerung so beibehalten werden. Der Ausbau soll überwiegend auf der bisher genutzten Trasse erfolgen. Gegenstand der Leistung sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen der Objektplanung, der Geotechnik und der Ingenieurvermessung. Baulast- und Vorhaben träger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der Varia.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: K6520.01.731.01.VV036.19
Kurze Beschreibung:
Die Erneuerung der vorgenannten Abschnitte soll in einem regel konformen Querschnitt, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Fahrbahn-Befestigungen erfolgen.
Dazu sind entsprechende Ausbauvarianten hinsichtlich der Trassenführung und der Fahrbahnkonstruktion zu entwickeln.
Der bisher vorhandene Verkehr ist durch PKWs und LKWs geprägt. Aufgrund der ländlichen Prägung der Region ist überwiegend mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (Schwerverkehr) zu rechnen.
Die Kreisstraße wird derzeitig im Zweirichtungsverkehr genutzt. Dies soll auch nach erfolgter Erneuerung so beibehalten werden. Der Ausbau soll überwiegend auf der bisher genutzten Trasse erfolgen.
Gegenstand der Leistung sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen der Objektplanung, der Geotechnik und der Ingenieurvermessung.
Baulast- und Vorhaben träger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der Varia.
Die Erneuerung der vorgenannten Abschnitte soll in einem regel konformen Querschnitt, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Fahrbahn-Befestigungen erfolgen.
Dazu sind entsprechende Ausbauvarianten hinsichtlich der Trassenführung und der Fahrbahnkonstruktion zu entwickeln.
Der bisher vorhandene Verkehr ist durch PKWs und LKWs geprägt. Aufgrund der ländlichen Prägung der Region ist überwiegend mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (Schwerverkehr) zu rechnen.
Die Kreisstraße wird derzeitig im Zweirichtungsverkehr genutzt. Dies soll auch nach erfolgter Erneuerung so beibehalten werden. Der Ausbau soll überwiegend auf der bisher genutzten Trasse erfolgen.
Gegenstand der Leistung sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen der Objektplanung, der Geotechnik und der Ingenieurvermessung.
Baulast- und Vorhaben träger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der Varia.
Die Erneuerung der vorgenannten Abschnitte soll in einem regel konformen Querschnitt, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Fahrbahn-Befestigungen erfolgen.
Dazu sind entsprechende Ausbauvarianten hinsichtlich der Trassenführung und der Fahrbahnkonstruktion zu entwickeln.
Der bisher vorhandene Verkehr ist durch PKWs und LKWs geprägt. Aufgrund der ländlichen Prägung der Region ist überwiegend mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (Schwerverkehr) zu rechnen.
Die Kreisstraße wird derzeitig im Zweirichtungsverkehr genutzt. Dies soll auch nach erfolgter Erneuerung so beibehalten werden. Der Ausbau soll überwiegend auf der bisher genutzten Trasse erfolgen.
Gegenstand der Leistung sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen der Objektplanung, der Geotechnik und der Ingenieurvermessung.
Baulast- und Vorhaben träger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der Varia.
Geschätzter Gesamtwert: 1156513.45 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ingenierleistungen der Objektplanung für die Erneuerung der Kreisstraße K6520
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Baulast- und Vorhaben träger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der Variantenuntersuchung durch den Bauherrn.
Die Erneuerung der vorgenannten Abschnitte soll in einem regelkonformen Querschnitt, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Fahrbahn-Befestigungen erfolgen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 296017.65 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: — stufenweise Beauftragung
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 518460.50 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisstraße K6520 Los 1: Ortsdurchfahrt Tornow und Freie Strecke vom Ortsausgang Tornow bis Ortseingang Blumenow
Los 2: Freie Strecke vom Ortsausgang Blumenow bis Ortseingang Bredereiche und Ort...
Kreisstraße K6520 Freie Strecke vom Ortsausgang…
… Blumenow bis Ortseingang Bredereiche und Ortsdurchfahrt Bredereiche
… Bredereiche bis Ortseingang Zootzen und Ortsdurchfahrt Zootzen und Freie Strecke von Ortsausgang Zootzen bis Ortseingang Fürstenberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Formular Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner (Vor- und Nachname der erklärenden Person, die die Erklärung abgibt) mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
2) Vorlage eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung, u. a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
2) Vorlage eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung, u. a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
3) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist auf besondere Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist auf besondere Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;
5) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
7) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
— Mindestanforderung: – Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Ziffer 1 des Teilnahmeantragsformulars) und es wurden keine Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen.
8) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
9) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG).
Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen Ansässig ist, ab.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Formular Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 500 000 EUR (netto) je Geschäftsjahr, im gesamten Tätigkeitsbereich (Leistung der Gebäude und Innenräume).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
2) Eigenerklärung und Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Ein Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) eingereichen.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen Ansässig ist, ab.
Mindeststandards:
— Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 500 000 EUR (netto) je Geschäftsjahr, im gesamten Tätigkeitsbereich (Leistung der Objektplanung Verkehrsanlagen),
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden Zweifach maximiert im Versicherungsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Formular Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1) Angaben zur technischen Ausstattung mit AUTO-CAD 2010 oder gleichwertig
Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen;
2) Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl; mind. 2 Ingenieure Tief- und Straßenbau als Beschäftigte im Unternehmen
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.);
3) Darstellung Projektteam mit Benennung der/des Projektverantwortlichen, der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall mit jeweils Angabe des Namens, der Qualifikation, Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
4) Angabe von mindestens 1 abgeschlossenen Referenz, maximal 5 abgeschlossenen Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind u. a. Straßenbau-Projekte, wie z. B. grundhafte Erneuerung von Straßen. Die Referenzen müssen mindestens ab Honorarzone II oder höher sein inkl. durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI 2013.
4) Angabe von mindestens 1 abgeschlossenen Referenz, maximal 5 abgeschlossenen Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind u. a. Straßenbau-Projekte, wie z. B. grundhafte Erneuerung von Straßen. Die Referenzen müssen mindestens ab Honorarzone II oder höher sein inkl. durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI 2013.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu Nr. 4 von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.).
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen Ansässig ist, ab.
Mindeststandards:
— mind. 2 Ingenieure Tief- und Straßenbau als Beschäftigte im Unternehmen,
— die Mitglieder des Projektteams müssen in der jeweils vorgesehenen Funktion über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen,
— mindestens 1 vergleichbare abgeschlossene Referenz im Bereich Straßenbau wie z. B. grundhafte Erneuerung von Straßen in den letzten 5 Jahren (siebe oben).
Die Referenz muss mindestens ab Honorarzone II oder höher sein inkl. durchgängiger Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI 2013,
— technischen Ausstattung mit AUTO-CAD 2010 (oder höher) oder gleichwertig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) bzw. für juristische Personen nach § 75 Abs. 3 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geschaftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 10,68 EUR brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 10,68 EUR gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 10,68 EUR brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 10,68 EUR gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) mind. 1 abgeschlossene Referenz; max. 5 abgeschlossene Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen wie z. B. die grundhafte Erneuerung von Straßen in den letzten 5 Jahren – 50 % Gewichtung;
2) Ergebnis der Nachfrage der benannten Referenzen gem. Nr. 1 – 30 % Gewichtung;
3) Berufserfahrung für Projektleiter – 10 % Gewichtung;
4) Berufserfahrung für stellvertretenden Projektleiter (Ingenieur) – 10 % Gewichtung.
4) Berufserfahrung für Projektleiter – 10 % Gewichtung;
5) Berufserfahrung für stellvertretenden Projektleiter (Ingenieur) – 10 % Gewichtung.
1) mind. 1 abgeschlossene Referenz; max. 5 abgeschlossene Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen wie z. B. der grundhafte Ausbau von Straßen in den letzten 5 Jahren – 50 % Gewichtung;
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-06 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Planungsaufgabe und Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Kompetenz des Projektleiters für Straßenbauprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der eingereichten Unterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Angebots
Kostenkriterium (Name): Wertungshonorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Werungshonorar
Der Auftraggeber erteilt Auskünfte zu Bewerberfragen. Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Die Bewerber werden gebeten, Bewerberfragen und -hinweise spätestens bis zum 6.1.2020 Ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Der Auftraggeber erteilt Auskünfte zu Bewerberfragen. Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Die Bewerber werden gebeten, Bewerberfragen und -hinweise spätestens bis zum 6.1.2020 Ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Die Stellung von Bewerberfragen ist nur registrierten Nutzern möglich:
— keine Kostenerstattung für Teilnahme am Verfahren,
— bei Wertesummengleichstand zweier oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer in den jeweiligen Wertungsstufen entscheidet das Los.
Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe der gem. IV.1.2 ausgewählten Bewerber gestaltet sich das weitere Verfahren wie folgt:
— Öffnung der Angebote,
— Durchführung einer Verhandlung (voraussichtlicher Termin: 6.4.2020 bis 8.4.2020) mit allen Bietern, die ein wertbares Angebot abgegeben haben,
— Wertung der Verhandlungsergebnisse und der Angebotsinhalte aufgrund der festgelegten Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung,
— Zuschlagserteilung auf das nach diesen Kriterien wirtschaftlichste Angebot.
Auf die Durchführung einer zweiten Verhandlung haben die Bieter keinen Anspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DGR3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
Der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
Seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Telefon: +49 3301601-3500📞
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de📧
Fax: +49 3301601-3519 📠
Internetadresse: www.oberhavel.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 243-597503 (2019-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Erneuerung der vorgenannten Abschnitte soll in einem regelkonformen Querschnitt, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Fahrbahn-Befestigungen erfolgen.
Dazu sind entsprechende Ausbauvarianten hinsichtlich der Trassenführung und der Fahrbahnkonstruktion zu entwickeln.
Der bisher vorhandene Verkehr ist durch PKWs und LKWs geprägt. Aufgrund der ländlichen Prägung der Region ist überwiegend mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (Schwerverkehr) zu rechnen.
Die Kreisstraße wird derzeitig im Zweirichtungsverkehr genutzt. Dies soll auch nach erfolgter Erneuerung so beibehalten werden. Der Ausbau soll überwiegend auf der bisher genutzten Trasse erfolgen.
Gegenstand der Leistung sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen der Objektplanung, der Geotechnik und der Ingenieurvermessung.
Baulast- und Vorhabenträger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der Varia
Die Erneuerung der vorgenannten Abschnitte soll in einem regelkonformen Querschnitt, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Fahrbahn-Befestigungen erfolgen.
Dazu sind entsprechende Ausbauvarianten hinsichtlich der Trassenführung und der Fahrbahnkonstruktion zu entwickeln.
Der bisher vorhandene Verkehr ist durch PKWs und LKWs geprägt. Aufgrund der ländlichen Prägung der Region ist überwiegend mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (Schwerverkehr) zu rechnen.
Die Kreisstraße wird derzeitig im Zweirichtungsverkehr genutzt. Dies soll auch nach erfolgter Erneuerung so beibehalten werden. Der Ausbau soll überwiegend auf der bisher genutzten Trasse erfolgen.
Gegenstand der Leistung sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen der Objektplanung, der Geotechnik und der Ingenieurvermessung.
Baulast- und Vorhabenträger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der Varia
Gesamtwert des Auftrags: 1154009.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— stufenweise Beauftragung
Hinweis zu den Zuschlagskriterien:
— bei Wertesummengleichstand zweier oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer in den jeweiligen Wertungsstufen entscheidet das Los.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baulast- und Vorhabenträger der Maßnahme ist der Landkreis Oberhavel. Die Entscheidung über Änderungen in der Trassenführung und der Bauweisen erfolgt im Zuge der…
… Varia
… Variantenuntersuchung durch den Bauherrn.
Zusätzliche Informationen:
Hinweis zu den Zuschlagskriterien:
— bei Wertesummengleichstand zweier oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer in den jeweiligen Wertungsstufen entscheidet das Los.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 2: Freie Strecke vom Ortsausgang Blumenow bis Ortseingang Bredereiche und Ortsdurchfahrt Bredereiche
Los 3: Freie Strecke vom Ortsausgang Bredereiche bis Ortseingang Zootzen und Ortsdurchfahrt Zootzen und Freie Strecke von Ortsausgang Zootzen bis Ortseingang Fürstenberg
Kreisstraße K6520 Freie Strecke vom Ortsausgang Blumenow bis Ortseingang Bredereiche
und
Ortsdurchfahrt Bredereiche
Kreisstraße K6520 Freie Strecke vom Ortsausgang Bredereiche bis Ortseingang Zootzen
und Ortsdurchfahrt Zootzen und Freie Strecke von Ortsausgang Zootzen bis Ortseingang Fürstenberg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-14 📅
Name: L + S Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Eduard-Maurer-Str. 13
Postort: Hennigsdorf
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberhavel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 405868.20 EUR 💰
Name: Dr. Löber IGV mbH
Postanschrift: Neuendorfstr. 18a
Gesamtwert des Auftrags: 314019.97 EUR 💰
Name: Merkel Ingenieur Consult
Postanschrift: Schwedenstr. 10
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Mecklenburgische Seenplatte
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 434121.02 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.