Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Gewichtung 90 %):
1) Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI selbst und vollständig im Referenzzeitraum erbracht;
2) Leistungserbringung für die Anlagengruppen 4 und 5;
3) Anrechenbare Kosten (Netto) für die Anlagengruppe 4;
4) Anrechenbare Kosten (Netto) für die Anlagengruppe 5 besondere projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-2;
5) Planung einer Alarmierungsanlage (EMA), Video und GLT;
6) Planung und Objektüberwachung einer BMA und/oder einer Sicherheitsbeleuchtung;
7) Planung von EDV-Konzepten (WAN/LAN/WLAN);
8) Planung von Außenanlagen incl. Außenbeleuchtung;
9) Planung einer PV-Anlage;
10) Ausrüstung einer medizinischen Einrichtung;
11) Erfahrung mit hohen Anforderungen an Sicherheit, mechanische Widerstandsfähigkeit und Hygiene;
12) Fördertechnik.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. I.3) abrufbar ist.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. I.3) abrufbar ist.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, und 8 im Referenzzeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn 2 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen 1-2 wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.
3) Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren