Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage von max. 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2011.
— Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Gewichtung 90 %):
1) Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI selbständig und vollständig im Referenzzeitraum erbracht;
2) Leistungserbringung für die Anlagengruppen 4 und 5;
3) Anrechenbare Kosten (Netto) für die Anlagengruppe 4;
4) Anrechenbare Kosten (Netto) für die Anlagengruppe 5.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-2:
5) Planung einer Alarmierungsanlage (EMA), und GLT;
6) Planung und Objektüberwachung einer BMA und/oder einer Sicherheitsbeleuchtung;
7) Planung von EDV-Konzepten (WAN/LAN/WLAN);
8) Planung einer PV-Anlage;
9) Tiefgarage;
10) Umbau im laufenden Betrieb;
11) Fördertechnik;
12) Ausrüstung Schwimm- und/ oder Sporthalle;
13) Versammlungsstätte.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen so darzustellen, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, und 8 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
3) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (Gewichtung 5 %).