Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung für den Umbau des Rathausvorplatzes in Berlin Spandau unter Berücksichtigung freiraumplanerischer Aspekte
Der Rathausvorplatz ist der zentrale Eingangsbereich in die Altstadt Spandau. Neben der allgemeinen Platznutzung finden regelmäßig Wochenmärkte statt, darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) im Jahr angeboten. Zurzeit weist der Rathausvorplatz städtebauliche und funktionale Schwächen auf. Vor allem die Barrierefreiheit als auch die Radwegführung zwischen den Aufstellflächen der BVG-Haltestellen ist verbesserungsbedürftig. Zudem planen die Berliner Verkehrsbetriebe den Rückbau der Gehwegrampe zum U-Bahnhof Spandau. Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es ist beabsichtigt, Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 605_2019_Rathaus_Verkehr
Kurze Beschreibung:
Der Rathausvorplatz ist der zentrale Eingangsbereich in die Altstadt Spandau. Neben der allgemeinen Platznutzung finden regelmäßig Wochenmärkte statt, darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) im Jahr angeboten. Zurzeit weist der Rathausvorplatz städtebauliche und funktionale Schwächen auf. Vor allem die Barrierefreiheit als auch die Radwegführung zwischen den Aufstellflächen der BVG-Haltestellen ist verbesserungsbedürftig. Zudem planen die Berliner Verkehrsbetriebe den Rückbau der Gehwegrampe zum U-Bahnhof Spandau.
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es ist beabsichtigt, Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes zu beauftragen.
Der Rathausvorplatz ist der zentrale Eingangsbereich in die Altstadt Spandau. Neben der allgemeinen Platznutzung finden regelmäßig Wochenmärkte statt, darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) im Jahr angeboten. Zurzeit weist der Rathausvorplatz städtebauliche und funktionale Schwächen auf. Vor allem die Barrierefreiheit als auch die Radwegführung zwischen den Aufstellflächen der BVG-Haltestellen ist verbesserungsbedürftig. Zudem planen die Berliner Verkehrsbetriebe den Rückbau der Gehwegrampe zum U-Bahnhof Spandau.
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es ist beabsichtigt, Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes zu beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-27 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 249-618462
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rathausvorplatz ist der zentrale Eingangsbereich in die Altstadt Spandau. Neben der allgemeinen Platznutzung finden regelmäßig Wochenmärkte statt, darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) im Jahr angeboten. Zurzeit weist der Rathausvorplatz städtebauliche und funktionale Schwächen auf. Vor allem die Barrierefreiheit als auch die Radwegführung zwischen den Aufstellflächen der BVG-Haltestellen ist verbesserungsbedürftig. Zudem planen die Berliner Verkehrsbetriebe den Rückbau der Gehwegrampe zum U-Bahnhof Spandau.
Der Rathausvorplatz ist der zentrale Eingangsbereich in die Altstadt Spandau. Neben der allgemeinen Platznutzung finden regelmäßig Wochenmärkte statt, darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) im Jahr angeboten. Zurzeit weist der Rathausvorplatz städtebauliche und funktionale Schwächen auf. Vor allem die Barrierefreiheit als auch die Radwegführung zwischen den Aufstellflächen der BVG-Haltestellen ist verbesserungsbedürftig. Zudem planen die Berliner Verkehrsbetriebe den Rückbau der Gehwegrampe zum U-Bahnhof Spandau.
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es ist beabsichtigt, Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes zu beauftragen.
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es ist beabsichtigt, Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes zu beauftragen.
Der Rathausvorplatz soll umgebaut und ein zeitgemäßer, vielfältig nutzbarer (unter anderem für Märkte und Veranstaltungen) und barrierefreier Stadtplatz entwickelt werden. Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen.
Der Rathausvorplatz soll umgebaut und ein zeitgemäßer, vielfältig nutzbarer (unter anderem für Märkte und Veranstaltungen) und barrierefreier Stadtplatz entwickelt werden. Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen.
Die Beauftragung erfolgt als Ingenieurleistung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI stufenweise, zunächst für die LP 2, 3 und 4 (teilweise, bis zur Erstellung der BPU).
Im Zuge der bisherigen Bearbeitung wurde bereits eine Rahmenkonzeption mit möglichen Umbauvorschlägen angefertigt. Speziell für den Rathausvorplatz wurde eine verkehrliche Machbarkeitsstudie zur Verlegung der Radwegführung aufgestellt. Weiterhin wurde für Teilräume der Altstadt eine Klimastudie erarbeitet.
Im Zuge der bisherigen Bearbeitung wurde bereits eine Rahmenkonzeption mit möglichen Umbauvorschlägen angefertigt. Speziell für den Rathausvorplatz wurde eine verkehrliche Machbarkeitsstudie zur Verlegung der Radwegführung aufgestellt. Weiterhin wurde für Teilräume der Altstadt eine Klimastudie erarbeitet.
Alle konzeptionellen Voruntersuchungen sind als Basis für die Vorplanung zu nutzen und weiterführend im Hin-blick auf ihre Realisierbarkeit mitzudenken.
Es ist auch die jetzige Grünanlage am Mühlengraben (sog. Wallreminiszens) bis zur Jüdenstraße in die Planung mit einzubeziehen. Insbesondere sind die städtebaulichen und verkehrlichen Aspekte mit besonderer Beachtung der Barrierefreiheit mitzudenken. Dazu gehört auch die Erstellung eines Baumgutachtens, insbesondere mit Blick auf die Klimaziele und die Einleitbegrenzung von Niederschlagswasser.
Es ist auch die jetzige Grünanlage am Mühlengraben (sog. Wallreminiszens) bis zur Jüdenstraße in die Planung mit einzubeziehen. Insbesondere sind die städtebaulichen und verkehrlichen Aspekte mit besonderer Beachtung der Barrierefreiheit mitzudenken. Dazu gehört auch die Erstellung eines Baumgutachtens, insbesondere mit Blick auf die Klimaziele und die Einleitbegrenzung von Niederschlagswasser.
Weiterhin gilt es, besonders die Multifunktionalität der Nutzung des Platzes und seiner Bespielbarkeit zu berücksichtigen. Insbesondere wird nach effektiven Lösungsmöglichkeiten für die Versorgung von Marktständen mit den notwenigen Medien (Strom, Wasser etc.) sowohl im Alltagsbetrieb sowie bei besonderen Veranstaltungen gesucht – unter Beachtung der Barrierefreiheit, Gestaltung und Betreiberkonzeption. Jedoch nur als konzeptionelle Lösung, die erforderliche Fachplanung wird gegebenenfalls separat beauftragt.
Weiterhin gilt es, besonders die Multifunktionalität der Nutzung des Platzes und seiner Bespielbarkeit zu berücksichtigen. Insbesondere wird nach effektiven Lösungsmöglichkeiten für die Versorgung von Marktständen mit den notwenigen Medien (Strom, Wasser etc.) sowohl im Alltagsbetrieb sowie bei besonderen Veranstaltungen gesucht – unter Beachtung der Barrierefreiheit, Gestaltung und Betreiberkonzeption. Jedoch nur als konzeptionelle Lösung, die erforderliche Fachplanung wird gegebenenfalls separat beauftragt.
Für die Vorplanung ist ein konkretes Planungskonzept einschließlich der Untersuchung von bis zu 3 Varianten zu erarbeiten.
Während der Bauzeit sind die Verkehrslenkung sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes zu berücksichtigten. Dies gilt es bei der Erstellung der BPU mit besonderem Augenmerk zu berücksichtigen.
Beteiligungen und Abstimmungen:
Im Verlauf des Planungsprozesses sind diverse Abstimmungstermine einzuplanen. Es ist eine enge Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern (Tiefbauamt, Grünflächenamt, Denkmalschutz, Stadtplanung), der BVG, aber auch dem Gebietsbeauftragten und der Wirtschaftsförderung, gerade im Hinblick auf Art und Weise sowie Umfang der Information, durchzuführen.
Im Verlauf des Planungsprozesses sind diverse Abstimmungstermine einzuplanen. Es ist eine enge Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern (Tiefbauamt, Grünflächenamt, Denkmalschutz, Stadtplanung), der BVG, aber auch dem Gebietsbeauftragten und der Wirtschaftsförderung, gerade im Hinblick auf Art und Weise sowie Umfang der Information, durchzuführen.
Hinsichtlich der neuen Einleitbeschränkungen sowie der immer mehr an Bedeutungen gewinnenden, kleinklimatischen Anforderungen ist es unabdingbar, eine frühzeitige Beteiligung und Abstimmung mit den BWB und dem Kontaktarchitekten für den städtebaulichen Denkmalschutz durchzuführen.
Hinsichtlich der neuen Einleitbeschränkungen sowie der immer mehr an Bedeutungen gewinnenden, kleinklimatischen Anforderungen ist es unabdingbar, eine frühzeitige Beteiligung und Abstimmung mit den BWB und dem Kontaktarchitekten für den städtebaulichen Denkmalschutz durchzuführen.
Es wird von regelmäßigen bezirklichen Abstimmungsterminen (Arbeitstreffen) mit den betroffenen Fachämtern ausgegangen (im Dienstgebäude und/oder vor Ort).
Durch das Altstadtmanagement wird regelmäßig die Öffentlichkeit über die aktuellen Planungsprozesse und Arbeitsstände informiert sowie beteiligt. Hierfür sind ein intensiver Austausch sowie Zuarbeit erforderlich. Zur effektiven Beteiligung der breiten Öffentlichkeit werden derzeit 2 Veranstaltungen vorgesehen. Ebenso ist für die Vorplanung mindestens eine Vorstellung im bezirklichen Ausschuss einzuplanen.
Durch das Altstadtmanagement wird regelmäßig die Öffentlichkeit über die aktuellen Planungsprozesse und Arbeitsstände informiert sowie beteiligt. Hierfür sind ein intensiver Austausch sowie Zuarbeit erforderlich. Zur effektiven Beteiligung der breiten Öffentlichkeit werden derzeit 2 Veranstaltungen vorgesehen. Ebenso ist für die Vorplanung mindestens eine Vorstellung im bezirklichen Ausschuss einzuplanen.
Sämtliche Abstimmungsrunden sind zu protokollieren. Aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Akteure ist mit einem überdurchschnittlichen Abstimmungsbedarf zu rechnen. Eine genaue Vorhersage der notwendigen Präsentationen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Sämtliche Abstimmungsrunden sind zu protokollieren. Aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Akteure ist mit einem überdurchschnittlichen Abstimmungsbedarf zu rechnen. Eine genaue Vorhersage der notwendigen Präsentationen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 221 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Projektbearbeitung bis Einschließlich Erstellung einer prüffähigen BPU.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der LP 2, 3 und 4 (teilweise, bis zur Erstellung der BPU) werden die LP 5, 6-7 und 8 optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Voraussetzung für die Beauftragung oder den Abruf weiterer Leistungsstufen oder Teilen davon, ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Baukostenobergrenze als Beschaffenheit.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der LP 2, 3 und 4 (teilweise, bis zur Erstellung der BPU) werden die LP 5, 6-7 und 8 optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Voraussetzung für die Beauftragung oder den Abruf weiterer Leistungsstufen oder Teilen davon, ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Baukostenobergrenze als Beschaffenheit.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
— Erstellung eines Baumgutachtens,
— Teilnahme an Fachrunden,
— Präsentation im bezirklichen Ausschuss,
— Vorstellung im Rahmen von Öffentlichkeitsveranstaltungen,
— örtliche Bauüberwachung,
— Mehraufwand zur Ermittlung des Bauzeiten- und Kostenplans (inkl. Grobkonzept für den Bauablauf).
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Vorplatz Rathaus Spandau
Carl-Schurz-Straße 2-6
13597 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen. Die EEE muss dem Auftraggeber elektronisch übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen. Die EEE muss dem Auftraggeber elektronisch übermittelt werden. Das nicht vollständige Ausfüllen des Teils III der EEE (Ausschlussgründe) führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE sowie einen Bewerberbogen vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE sowie einen Bewerberbogen vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate EEE vollständig ausgefüllt (Teile II bis VI) sowie ein Bewerberbogen einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE hinterlegt. Den Vergabeunterlagen wird ebenfalls ein Infoblatt zur EEE beigefügt. Wird dieses befolgt, kann die EEE fehlerfrei ausgefüllt werden.
Ein Fehlen der geforderten EEE führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung wird verzichtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen;
2) Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
Mindeststandards:
zu 1) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
zu 1) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3) Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9);
4) Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9).
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit 2 Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis g) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.);
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.);
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein;
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein;
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Stadtplatz, eine Fußgängerzone oder ein vergleichbares Vorhaben handeln;
g) Bei dem Referenzprojekt müssen freiraumplanerische Aspekte berücksichtigt worden sein.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
— Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in aus dem Bereich Verkehrsplanung/Straßenplanung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge ABau IV 402 F,
— Frauenförderung ABau IV 403 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft ABau IV 128 F,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 126 F,
— Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz ABau IV 407 F,
— Unteraufträge, Eignungsleihe ABau IV 125 F.
(Auflistung nicht abschließend.)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt. vergeben:
1) Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt.):
1.1) (5 Pkt.) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Verkehrsanlagenplanung) der letzten 3 Jahre (2016/2017/2018) in Höhe von mindestens 200 000 EUR (netto).
2) Angaben zur Mitarbeiterstruktur (6 Pkt.):
2.1) (6 Pkt.) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure für Verkehrsanlagen und 1 Freianlagenplaner nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure für Verkehrsanlagen und 50 % der Freianlagenplaner nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure für Verkehrsanlagen und 1 Freianlagenplaner sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.1) (6 Pkt.) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure für Verkehrsanlagen und 1 Freianlagenplaner nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure für Verkehrsanlagen und 50 % der Freianlagenplaner nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure für Verkehrsanlagen und 1 Freianlagenplaner sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3) Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 23 Pkt.)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig und in der Summe eine Qualifikation als Verkehrsplaner verfügen:
3.1) Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1) (5 Pkt.*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur für Verkehrsanlagen oder als Freianlagenplaner nach Diplom oder gleichwertig;
3.1.2) (3 Pkt.) – ein realisiertes vergleichbares Referenzprojekt mit Baukosten von mind. 1 Mio. EUR (netto);
3.1.3) (2 Pkt.) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren.
3.2) Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1) (5 Pkt.*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur für Verkehrsanlagen oder als Freianlagenplaner nach Diplom oder gleichwertig;
3.2.2) (3 Pkt.) – ein realisiertes vergleichbares Referenzprojekt mit Baukosten von mind. 1 Mio. EUR (netto);
3.2.3) (2 Pkt.) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren.
3.3) (3 Pkt.) – Der Hauptbearbeiter und der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung):
4) Angaben zu den Referenzprojekten (max. 66 Pkt.)**
Jedes der 2 Referenzprojekte wird mit bis zu 33 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-g erfüllt sind:
4.1) (2 Pkt.) – die Bauwerkskosten (brutto, ohne Planungskosten) betragen mindestens 1,5 Mio. EUR;
4.2) (3 Pkt.) – das Referenzprojekt hatte eine Baukostenobergrenze;
4.3) (5 Pkt.) – es handelt sich um einen öffentlich genutzter Platz/Bereich;
4.4) (4 Pkt.) – es handelt sich um einen multifunktionalen Platz/Bereich;
4.5 (5 Pkt.) – es wurden die Belange eines öffentlichen Verkehrsunternehmens berücksichtigt;
4.6) (3 Pkt.) – es beinhaltet die Planung von Radwegen;
4.7) (4 Pkt.) – es wurden Aspekte des Klimaschutzes berücksichtigt;
4.8) (3 Pkt.) – es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht;
4.9) (4 Pkt.) – der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Personalkonzept; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter; Darstellung zur geplanten Zusammenarbeit mit dem AG, anderen Planern und zur Durchführung des Bauvorhabens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise unter Berücksichtigung der bes. Anforderungen anhand vergleichbarer Referenzprojekte ähnlicher Aufgabenstellung (multifunktionale Stadtplätze, ÖPNV-Knoten, Radverkehr, Stadtbäume etc.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung erster Vorschläge für Beteiligungsformate und des Umgangs mit Hinweisen von Beteiligten, z. B. anhand von Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Angebot für die Gesamtleistung der Verkehrsanlagenplanung einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich.
Weiterhin ist der Bewerberbogen ausgefüllt einzureichen;
3) Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen;
4) Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen;
4) Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen;
5) Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
5) Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
6) Änderungen in der EEE/weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig;
7) Die EEE und der müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
8) Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 21.1.2020;
9) Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
10) Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Merfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird;
10) Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Merfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird;
11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle.
11) Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 249-618462 (2019-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rathausvorplatz ist der zentrale Eingangsbereich in die Altstadt Spandau. Neben der allgemeinen Platznutzung finden regelmäßig Wochenmärkte statt, darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) im Jahr angeboten. Zurzeit weist der Rathausvorplatz städtebauliche und funktionale Schwächen auf. Vor allem die Barrierefreiheit als auch die Radwegführung zwischen den Aufstellflächen der BVG-Haltestellen ist verbesserungsbedürftig. Zudem planen die Berliner Verkehrsbetriebe den Rückbau der Gehwegrampe zum U-Bahnhof Spandau.
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es wurden Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes beauftragt.
Der Rathausvorplatz ist der zentrale Eingangsbereich in die Altstadt Spandau. Neben der allgemeinen Platznutzung finden regelmäßig Wochenmärkte statt, darüber hinaus werden weitere Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) im Jahr angeboten. Zurzeit weist der Rathausvorplatz städtebauliche und funktionale Schwächen auf. Vor allem die Barrierefreiheit als auch die Radwegführung zwischen den Aufstellflächen der BVG-Haltestellen ist verbesserungsbedürftig. Zudem planen die Berliner Verkehrsbetriebe den Rückbau der Gehwegrampe zum U-Bahnhof Spandau.
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es wurden Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes beauftragt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es wurden Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes beauftragt.
Ziel ist es, die bisherigen Planungsstudien unter Berücksichtigung aller erforderlichen Anforderungen zur Nutzbarkeit als auch Barrierefreiheit, in eine Objektplanung zu überführen. Es wurden Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 2 bis 8 (ganz oder teilweise) für den Umbau des Rathausvorplatzes beauftragt.
Die Beauftragung erfolgte als Ingenieurleistung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI stufenweise, zunächst für die LP 2, 3 und 4 (teilweise, bis zur Erstellung der BPU).
Durch das Altstadtmanagement wird regelmäßig die Öffentlichkeit über die aktuellen Planungsprozesse und Arbeitsstände informiert sowie beteiligt. Hierfür sind ein intensiver Austausch sowie Zuarbeit erforderlich. Zur effektiven Beteiligung der breiten Öffentlichkeit werden derzeit zwei Veranstaltungen vorgesehen. Ebenso ist für die Vorplanung mindestens eine Vorstellung im bezirklichen Ausschuss einzuplanen.
Durch das Altstadtmanagement wird regelmäßig die Öffentlichkeit über die aktuellen Planungsprozesse und Arbeitsstände informiert sowie beteiligt. Hierfür sind ein intensiver Austausch sowie Zuarbeit erforderlich. Zur effektiven Beteiligung der breiten Öffentlichkeit werden derzeit zwei Veranstaltungen vorgesehen. Ebenso ist für die Vorplanung mindestens eine Vorstellung im bezirklichen Ausschuss einzuplanen.
Beschreibung der Optionen:
— Erstellung eines Baumgutachtens;
— Teilnahme an Fachrunden;
— Präsentation im bezirklichen Ausschuss;
— Vorstellung im Rahmen von Öffentlichkeitsveranstaltungen;
— örtliche Bauüberwachung;
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise unter Berücksichtigung der bes. Anforderungen anhand vergleichbarer Referenzprojekte ähnlicher Aufgabenstellung (multifunktionale Stadtplätze, ÖPNV-Knoten, Radverkehr, Stadtbäume etc)
Erläuterung erster Vorschläge für Beteiligungsformate und des Umgangs mit Hinweisen von Beteiligten, z.B. anhand von Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-03 📅
Name: GP Planwerk GmbH
Postanschrift: Uhlandstraße 97
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 150-368261 (2020-07-31)