Im Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2024 soll der Engelbergbasistunnel auf der BAB A81 betriebstechnisch ertüchtigt werden. Die entsprechenden Bauleistungen sind ausgeschrieben. Beauftragt werden soll die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in der Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, Nummer 15.1 HOAI mit Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Die anrechenbaren Kosten des Leistungsumfangs betragen ca. 20 Mio. EUR (netto). Die Objektüberwachung ist mit einer umfassenden Vor-Ort-Präsenz vorgesehen, da die Bauarbeiten in großen Teil auch Nachts durchgeführt werden müssen um den Betrieb des Tunnels für den Straßenverkehr zu gewährleisten. Hierzu sind in den Ausschreibungsunterlagen konkrete Vorgaben gemacht. Durch die Vor-Ort-Präsenz sollen ein hohes Maß an Betriebssicherheit während der Bauzeit, eine ständige Kontrolle der Baufirmen am Arbeitsort und tägliche Begehungen sichergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieurleistungen Engelbasistunnel BAB-A81 Betriebstechnische Ertüchtigung – Objektüberwachung”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2024 soll der Engelbergbasistunnel auf der BAB A81 betriebstechnisch ertüchtigt werden. Die entsprechenden Bauleistungen sind...”
Kurze Beschreibung
Im Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2024 soll der Engelbergbasistunnel auf der BAB A81 betriebstechnisch ertüchtigt werden. Die entsprechenden Bauleistungen sind ausgeschrieben. Beauftragt werden soll die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in der Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, Nummer 15.1 HOAI mit Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Die anrechenbaren Kosten des Leistungsumfangs betragen ca. 20 Mio. EUR (netto). Die Objektüberwachung ist mit einer umfassenden Vor-Ort-Präsenz vorgesehen, da die Bauarbeiten in großen Teil auch Nachts durchgeführt werden müssen um den Betrieb des Tunnels für den Straßenverkehr zu gewährleisten. Hierzu sind in den Ausschreibungsunterlagen konkrete Vorgaben gemacht. Durch die Vor-Ort-Präsenz sollen ein hohes Maß an Betriebssicherheit während der Bauzeit, eine ständige Kontrolle der Baufirmen am Arbeitsort und tägliche Begehungen sichergestellt werden.
Der Tunnel wurde gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln in der Ausgabe 1994 (RABT 1994) geplant und gebaut. In den Jahren 2001 und 2005 wurden 2 betriebstechnische Entwürfe zur Anpassung der betriebstechnischen Ausstattung erarbeitet. Mit dem betriebstechnischen Entwurf aus dem Jahr 2005 wurde die Erweiterung der bestehenden Anlagen auf Basis der RABT 2003 geplant, um den erhöhten sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Vielzahl der geplanten Anlagenkomponenten konnte bis heute nicht vollständig umgesetzt werden oder sind schon wieder technisch veraltet. Mit der Einführung der RABT 2006 wurden die Anforderungen an die Tunnelsicherheit weiter erhöht. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die bisher nicht durchgeführten Maßnahmen mit dem heutigen Stand der Technik umzusetzen und gleichzeitig den Anforderungen der RABT 2006 mit dem Stand der Technik des Entwurfs der RABT vom 30.3.2016 gerecht zu werden.
Parallel hierzu wird im Tunnel eine bauliche Ertüchtigung durchgeführt. Die Bauleistungen sind gemeinsam ausgeschrieben. Die Ingenieurleistungen bauliche und betriebliche Ertüchtigung werden getrennt vergeben.
Die Baumaßnahmen finden unter Betrieb statt. Der Tunnel muss für die Verkehrsteilnehmer immer nutzbar sein. Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer sind in der Regel nur nachts vorgesehen. Entsprechend werden die Baumaßnahmen zu einem großen Teil auch nachts durchgeführt werden. Die Aufrechterhaltung des Betriebs des Tunnels ist daher von wesentlicher Bedeutung.
Für die Realisierung besteht über alle Bauphasen ein konkreter Zeitplan. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Präsenz vor Ort um die Betreuung der Baumaßnahme und die Gewährleistung der Betriebssicherheit sicherzustellen.
Eine ausführlichere Beschreibung findet sich im Entwurf des Ingenieurvertrags sowie in den Ausschreibungsunterlagen der Baumaßnahme, die auf der Internetseite der Ausschreibung zur Verfügung stehen.
Leistungsumfang sind die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation der betriebstechnischen Ertüchtigung der Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in der Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, Nummer 15.1 HOAI mit Grundleistungen einschließlich Ergänzungen und Besonderen Leistungen. Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Bauoberleitung der Bautechnik sowie der Verkehrssicherung und des Straßenbaus sowie die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation der Lüftung sowie Wartung werden vom Auftraggeber durchgeführt bzw. an Dritte vergeben. Außerdem werden die Werksüberwachung des Stahl- und Fertigteilbaus sowie der SiGeKo vom Auftraggeber an Dritte vergeben.
Leistungsumfang der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation sind alle Leistungen der Ausschreibungsunterlagen des Teil A3 – Technische Baubeschreibung: Betriebstechnik ausgenommen der Abschnitte 11 und 14 (einschließlich der dazugehörigen Teile des Teil A1 – Allgemeine Baubeschreibung) und des Teil B3 – Leistungsverzeichnis: Betriebstechnik ausgenommen der Abschnitte 26 und 44 (einschließlich der dazugehörigen Teile des Teil B1 – Leistungsverzeichnis: Allgemeines). Die Leistungen sind mit den vom Auftraggeber durchgeführten bzw. an Dritte vergebenen Leistungen abzustimmen.
Die anrechenbaren Baukosten des Leistungsumfanges betragen ca. 20,0 Mio. EUR (netto) entsprechend dem Kostenanschlag vom Mai 2018 (mit Ausnahmen).
Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation ist in den Grundleistungen mit einer umfassenden Vor-Ort-Präsenz vorgesehen.
Durch die Vor-Ort-Präsenz sollen ein hohes Maß an Betriebssicherheit, Kontrolle der Baufirmen am Arbeitsort und tägliche Begehungen sichergestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Terminsicherheit und Kapazitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-27 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für den Fall, dass sich der Abschluss von Abrechnung/Dokumentation verzögert wird eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zur Fertigstellung der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Für den Fall, dass sich der Abschluss von Abrechnung/Dokumentation verzögert wird eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zur Fertigstellung der Leistungen vorgesehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die fachliche Eignung wird durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen aus den letzten 5 Jahren abgefragt.
Grundbedingungen für...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die fachliche Eignung wird durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen aus den letzten 5 Jahren abgefragt.
Grundbedingungen für alle Angaben:
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden,
— als erbracht wird ein Projekt anerkannt bei dem mindestens 80 % der Bauleistung erbracht sind.
A) Objektüberwachung Tunnel
Anzahl von erbrachten federführenden Objektüberwachungen der Betriebstechnik (als erbrachte Leistung wird ein Projekt anerkannt bei dem 80 % der Bauleistung ausgeführt sind), Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8 in der Leistungsphase 8, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 30 % an der Gesamtwertung;
B) Objektüberwachung Tunnel mit mindestens 5 Mio. EUR
Anzahl von erbrachten federführenden Objektüberwachungen der Betriebstechnik (als erbrachte Leistung wird ein Projekt anerkannt bei dem 80 % der Bauleistung ausgeführt sind), in der Leistungsphase 8, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für ein Projekt mit mindestens einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge nach RABT 2006 mit einer Abrechnungssumme (Betriebstechnik) von mindestens 5 Mio. Euro in den letzten 5 Jahren mit 20 % an der Gesamtwertung;
C) Objektüberwachung Ertüchtigung unter Verkehr
Anzahl von erbrachten federführenden Objektüberwachungen der Betriebstechnik (als erbrachte Leistung wird ein Projekt anerkannt bei dem 80 % der Bauleistung ausgeführt sind), Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8 in der Leistungsphase 8, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI einer umfassenden Ertüchtigung unter Verkehr für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 20 % an der Gesamtwertung.
D) Objektüberwachung mit Bautechnik
Anzahl von erbrachten federführenden Objektüberwachungen der Betriebstechnik (als erbrachte Leistung wird ein Projekt anerkannt bei dem 80 % der Bauleistung ausgeführt sind), Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8 in der Leistungsphase 8, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI einer umfassenden Ertüchtigung parallel mit einer baulichen Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 20 % an der Gesamtwertung;
E) Objektüberwachung IT und Prozessleittechnik mit 20 % an der Gesamtwertung.
Anzahl von erbrachten federführenden Objektüberwachungen der Betriebstechnik von IT-Anlagen und der Prozessleitechnik mit einer Anzahl von mehr als 10 000 Datenpunkten (als erbrachte Leistung wird ein Projekt anerkannt bei dem 80 % der Bauleistung ausgeführt sind) in der Leistungsphase 8, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff einer umfassenden Ertüchtigung unter Verkehr für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 10 % an der Gesamtwertung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen;
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
B) Nachweis Mindestjahresumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
B) Nachweis Mindestjahresumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags;
C) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen;
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen aufseiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften;
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
“Zu A) Ein aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 3,0 Mio. EUR...”
Zu A) Ein aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 3,0 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
Zu B) Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 1 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Der Antragsteller muss über ein Qualitätsmanagementsystem, entsprechend der DIN EN ISO 9001 (aktueller Stand vom November 2015), verfügen;
B) Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Der Antragsteller muss über ein Qualitätsmanagementsystem, entsprechend der DIN EN ISO 9001 (aktueller Stand vom November 2015), verfügen;
B) Der Antragsteller muss eine Mindestanzahl von Beschäftigten, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, nachweisen;
C) Der Antragsteller muss die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen durch den Nennung von Elektroingenieuren nachweisen;
D) Der Antragsteller muss die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen durch den Nennung von Elektronikern nachweisen;
E) Der Antragsteller muss die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben, durch den Nennung von Ingenieuren nachweisen;
F) Der Antragsteller muss erbrachte Leistungen aus den letzten 5 Jahren nachweisen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.
Zu B) Mindestanzahl: 8 Beschäftigte
Zu C) Der Antragsteller muss die folgende Mindestanzahl von Fachkräften...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.
Zu B) Mindestanzahl: 8 Beschäftigte
Zu C) Der Antragsteller muss die folgende Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung benennen:
1 Elektroingenieur mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung in der Objektüberwachung von Straßentunneln im Bereich der Betriebstechnik (Tätigkeitsschwerpunkt mit mindestens 80 % der Gesamtzeit) mit mehr als 400 m Länge (davon sind maximal 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung, Objektüberwachung oder Bauoberleitung (Baufirma) von Straßen- oder Eisenbahntunneln mit mehr als 400 m Länge anrechenbar) und mindestens einem Projekt in der Objektüberwachung von Straßen- oder Eisenbahntunnel mit mehr als 400 m Länge mit einer Abrechnungssumme (Baukosten) der Betriebstechnik von mindestens 5 Mio. EUR in den letzten 10 Jahren. (Ausbildungs-, Studien-, Praktikazeiten, etc. sind nicht anrechenbar.)
Zu D) Der Antragsteller muss die folgende Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung benennen:
3 Elektroniker (oder höher) mit jeweils mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der Objektüberwachung von Straßentunneln im Bereich der Betriebstechnik (Tätigkeitsschwerpunkt mit mindestens 80 % der Gesamtzeit) mit mehr als 400 m Länge (davon sind maximal 1,5 Jahre Berufserfahrung in der Planung, Objektüberwachung oder Bauleitung/Polier (Baufirma) von Straßen- oder Eisenbahntunnel mit mehr als 400 m Länge anrechenbar). Die Elektroniker müssen mindestens eine Berufsausbildung in einem fachbezogenen Beruf entsprechend der geforderten Leistungen aufweisen. (Ausbildungs-, Studien-, Praktikazeiten, etc. sind nicht anrechenbar.)
Zu E) Der Antragsteller muss die folgende Mindestanzahl von Führungskräften für die technische Leitung im Leistungsbereich der Ausschreibung benennen:
1 Ingenieur mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Betriebstechnik und davon mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die technische Leitung.
Zu F) Der Antragsteller muss mindestens eine erbrachte federführende Objektüberwachung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 4, 5, 7 und 8 in der Leistungsphase 8, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren nachweisen. Als erbrachte Leistung wird ein Projekt anerkannt bei dem 80 % der Bauleistung ausgeführt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“A) Es gelten:
A1) Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB F-StB)
A2) Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung (TVB-Technische...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
A) Es gelten:
A1) Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB F-StB)
A2) Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung (TVB-Technische Ausrüstung)
A3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
B) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-05
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen...”
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Antrag beiliegen und der Antrag rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form der vorbereiteten Dokumente samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
D) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1)
E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber/Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o. g. Vergabeplattform einzureichen.
H) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich über die Vergabeplattform, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten“ und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
J) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros:
Bung AG, Heidelberg; Prof. Kirschke, Ettlingen; Aegerter & Bosshardt AG, Basel; GBI Gackstatter GmbH, Stuttgart; HBI Haerter GmbH, Heidenheim; Modus Consult, Karlsruhe; WBI – Prof. Wittke, Weinheim; IX-Traffic, Aachen/Karlsruhe; Amberg Engineering AG, CH Regensdorf-Watt; SSF Ingenieure AG, München; Rücker und Schindele GmbH, München.
Das Ergebnis aus deren Bearbeitung sind die „Ausschreibungsunterlagen Bauleistungen“, die auf der Internetseite http://vof.istw.de zur Verfügung gestellt werden. Damit werden alle Bieter gleichgestellt. Die genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„… 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
4) einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
5) die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6) die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2019/S 025-055857 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4244936.54 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leonberg, Gerlingen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 025-055857
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ingenieurleistungen Engelbasistunnel BAB-A81 Betriebstechnische Ertüchtigung – Objektüberwachung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ILF Consulting Engineers Austria GmbH
Postanschrift: Feldkreuzstraße 3
Postort: Rum/Innsbruck
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 5122412-0📞
E-Mail: info.ibk@ilf.com📧
Fax: +43 5122412-5900 📠
Region: Innsbruck 🏙️
URL: https://www.ilf.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Hopferwieser Consult Ziviltechniker Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hölzstraße 5
Postort: Wals bei Salzburg
Postleitzahl: 5071
Telefon: +43 662251400-0📞
E-Mail: mail@hoferwieser.net📧
Fax: +43 66265965-10 📠
Region: Salzburg und Umgebung 🏙️
URL: http://www.hopferwieser.net/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4244936.54 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„... 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
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Quelle: OJS 2019/S 137-338118 (2019-07-15)