Gegenstand des vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Ingenieurleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Erweiterung der Kläranlage der Gemeinde Leck. Diese wurde für rund 12 500 Einwohner/Einwohnergleichwerte errichtet und bemessen und soll nun auf insgesamt 23 000 Einwohnergleichwerte erweitert werden. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistungen Erweiterung der Kläranlage Leck
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Ingenieurleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Ingenieurleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Erweiterung der Kläranlage der Gemeinde Leck. Diese wurde für rund 12 500 Einwohner/Einwohnergleichwerte errichtet und bemessen und soll nun auf insgesamt 23 000 Einwohnergleichwerte erweitert werden. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 525 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25917 Leck
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 12.1 zur HOAI sowie die Leistungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 12.1 zur HOAI sowie die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI, und zwar jeweils für die Objekte „Abwasserbehandlungsanlage“ und „Schlammbehandlungsanlage“. Beauftragt werden jeweils die Grundleistungen sowie nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen auch Besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung der Vertragsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Beuauftragung erfolgt stufenweise. Die obige Angabe der Laufzeit ist nur eine Schätzung, für die Laufzeit des Vertrages ist die Erbringung der jeweils...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Beuauftragung erfolgt stufenweise. Die obige Angabe der Laufzeit ist nur eine Schätzung, für die Laufzeit des Vertrages ist die Erbringung der jeweils beauftragten Leistungsstufen maßgeblich.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VII auf Basis Angaben TL1 (60 %).
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze im Tätigkeitsbereich (EK-VI) auf Basis Angaben zu...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VII auf Basis Angaben TL1 (60 %).
AK 2: Größe der jährlichen Umsätze im Tätigkeitsbereich (EK-VI) auf Basis Angaben zu WL3 (20 %).
AK 3: Größe der Beschäftigtenzahl (EK-VIII) auf Basis Angaben zu TL2 (20 %).
Die Bewertungsmethodik ist in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5) geregelt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Stufenweise Beauftragung. Auftragsstufe 1 bis Genehmigungsplanung, Auftragsstufe 2 bis Mitwirkung Vergabe, Auftragsstufe 3 Bauoberleitung/Objektüberwachung...”
Beschreibung der Optionen
Stufenweise Beauftragung. Auftragsstufe 1 bis Genehmigungsplanung, Auftragsstufe 2 bis Mitwirkung Vergabe, Auftragsstufe 3 Bauoberleitung/Objektüberwachung und Objektbetreuung. Örtliche Bauüberwachung ist gesonderte Option.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 2 Keine Straftaten iSv § 123 GWB,
— PL 3 Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— PL 2 Keine Straftaten iSv § 123 GWB,
— PL 3 Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB),
— PL 4.1 Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL 4.2 Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
— PL 5 Keine Insolvenz o. Ä,
— PL 6 Keine schweren Verfehlungen,
— PL 7 Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,
— PL 1 Unternehmensprofil/-organisation.
Eignungskriterien:
— EK-I: Wirksame Gründung,
— EK-II: Erlaubnis zur Berufsausübung,
— EK-III: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. – Die Kriterien und die geforderten Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen näher erläutert und konkretisiert. AG stellt Formblätter bereit, die zu benutzen sind (außer bei Präqualifikation oder EEE).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL 2 Gesamtumsatz (jährlich, letzte 3 Jahre),
— WL 1 Haftpflichtersicherung (5 Mio. EUR Pers./Sach-, 500 000 EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL 2 Gesamtumsatz (jährlich, letzte 3 Jahre),
— WL 1 Haftpflichtersicherung (5 Mio. EUR Pers./Sach-, 500 000 EUR Vermögensschäd.),
— WL 3 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Plang. Ing, -Bauwerke bzw. ihre technische Ausrüstung, jährl., letzte 3 Jahre).
Eignungskriterien:
— EK-V: Haftpflichtversicherung,
— EK-V: Größenordnung Gesamtumsätze,
— EK-VI: Größenordnung Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags. – Die Kriterien und die geforderten Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen näher erläutert und konkretisiert. AG stellt Formblätter bereit, die zu benutzen sind (außer bei Präqualifikation oder EEE).
“Falls zu WL1 die gen. Summen nicht erreicht werden, ist Bestätigung des Versicherers über Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall nötig.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 1 Referenzliste Planung Ing.-Bauwerke Kläranlagen (Objektplanung bzw. Fachplanung von deren technische Ausrüstung),
— TL...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— TL 1 Referenzliste Planung Ing.-Bauwerke Kläranlagen (Objektplanung bzw. Fachplanung von deren technische Ausrüstung),
— TL 2 Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (jahresdurchschnittlich, letzte 3 Jahre),
— TL 3 Berufsqualifikation als Beratender Ingenieur.
Eignungskriterien:
EK-VII: Berufliche Erfahrung/Referenzen,
EK-VIII: Personalstärke,
EK-IX: Berufsqualifikation als beratender Ingenieur. – Die Kriterien und die geforderten Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen näher erläutert und konkretisiert. AG stellt Formblätter bereit, die zu benutzen sind (außer bei Präqualifikation oder EEE).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu TL 3: Berufsqualifikation als Beratender Ingenieur, Bauingenieurwesen. Bei Gesellschaften Leitung durch eine oder mehrere Personen, die zur Führung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu TL 3: Berufsqualifikation als Beratender Ingenieur, Bauingenieurwesen. Bei Gesellschaften Leitung durch eine oder mehrere Personen, die zur Führung dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Für auswärtige Dienstleister gelten die Regelungen von § 5a AIK-Gesetz SH.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Beratende Ingenieure, Fachrichtung Bauingenieurwesen. AIK-Gesetz Schleswig-Holstein” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (nicht schon mit Teilnahmeantrag) abzugeben ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-15 📅
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst...”
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D436134648 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. Mit den Angeboten sind die Verpflichtungserklärungen nach dem VGSH (vergabespezifischer Mindestlohn) abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 103-249871 (2019-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Ingenieurleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Ingenieurleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Aus-rüstung für die Erweiterung der Kläranlage der Gemeinde Leck. Diese wurde für rund 12.500 Einwohner/Einwohnergleichwerte errichtet und bemessen und soll nun auf insgesamt 23 000 Einwohnergleichwerte erweitert werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 556 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 12.1 zur HOAI sowie die Leistungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 12.1 zur HOAI sowie die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI, und zwar jeweils für die Objekte „Abwasserbehandlungsanlage“ und „Schlammbehandlungsanlage“. Beauftragt werden jeweils die Grundleistungen sowie nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen auch Besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei Erweiterungen von Kläranlagen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit für das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Methodik/Bearbeitungskonzept
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Organisation
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 103-249871
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Ingenieurleistungen für die Erweiterung der Kläranlage Leck
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft Nord, bestehend aus Ingenieurbüro Ivers GmbH, Husum, Consulaqua Hamburg Beratungsgesellschaft mbH, Hamburg, Hansen + Klümpen...”
Name
Bietergemeinschaft Nord, bestehend aus Ingenieurbüro Ivers GmbH, Husum, Consulaqua Hamburg Beratungsgesellschaft mbH, Hamburg, Hansen + Klümpen Ingenieurbüro für Elektrotechnik, Neumünster
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Postanschrift: Süderstraße 132
Postort: Husum, Nordsee
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordfriesland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 556 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 028-064973 (2020-02-05)