Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschnitte III.1.2) entsprechen oder von gemäß §§ 123, 124 GWB auszuschließenden Bewerbern eingereicht werden.
Das Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, trifft der Auftraggeber nach den folgenden Kriterien eine Entscheidung darüber, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen:
A-Kriterium mit der höchsten Gewichtung:
— Referenzen:
Maximalpunktzahl bei: mindestens 5 Referenzen zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder bereits seit mehr als 2 Jahren laufenden Projekten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (davon mindestens 1 Projekt mit Bezug zu Fragen der Grundwasserflurabstandssicherung) und die jeweils jährliche Projektvolumen von mind. 100 000 EUR und eine Laufzeit > 2 Jahre aufweisen.
Als vergleichbar gewertet werden Projekte, welche Leistungen im Rahmen des Projektmanagements für Projekte mit einem Bezug zu Fragen der Grundwasserflurabstandssicherung und/oder zur Altlastenproblematik (organische Schadstoffe im Grundwasser) beinhalten und jeweils mindestens 3 der folgenden Leistungsmerkmale umfassen: Konzeptentwicklung für das Gesamtprojekt; Maßnahme-/Kostenplanung für das Gesamtprojekt; Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren für Teilmaßnahmen; fachtechnische Begleitung von Teilmaßnahmen; Überwachung der Maßnahmenumsetzung (einschließlich Budgetüberwachung und Überwachung behördlicher Auflagen sowie Berichtswesen zur Überwachung).
B-Kriterium mit einer mittleren Gewichtungt:
— Qualitätssicherung:
Maximalpunktzahl bei: QM EN ISO 9001
C-Kriterium mit einer niedrigen Gewichtung:
— Technische Ausstattung:
Maximalpunktzahl bei: Abdeckung der allgemeinen und fachspezifischen Software (GeODin, GIS, CAD, Office, AVA) und Datenaustausch-Formate (dwg, .dxf, .shp, .mpp, .ppt, GAEB).
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Maximalpunktzahl bei: Jahresumsatz über 1 Mio. EUR in den letzten 3 Jahren, Teilumsatz für vergleichbare Leistungen 3 mal > 0,125 Mio. EUR und Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in den letzten 3 Jahren durchschnittlich > 15 (davon mindestens 2 Führungskräfte und mindestens 6 Fachkräfte mit Hochschulabschluss/Ingenieure).
Das Gesamtergebnis errechnet sich durch Addition der gewichteten Punktzahlen der Einzelkriterien.
Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 70.
Die Bewertungsmatrix ist unter dem in Abschnitt I.3) aufgeführten Link als Bestandteil des Kriterienkatalogs zur Auswertung der Teilnahmeanträge enthalten.
Eine Eignung des Bewerbers ist ab einem Ergebnis von 40 Punkten gegeben, wobei bei keinem der 4 Kriterien die Gesamtpunktzahl „0“ betragen darf.
Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl belegt den 1. Platz. Bei Punktegleichstand entscheidet die höhere Punktzahl aus den A-Kriterien. Besteht auch danach Punktegleichstand, sind zwingend beide Bewerber in die Angebotsaufforderung mit einzubeziehen, auch wenn dann die vorher festgelegte Höchstzahl an Bietern überschritten werden sollte.