Planungsziele Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die drei Objekte „Tiefbau Schacht I“, „Tiefbau-Schacht II“, und „Nickoley-Schacht-Feste“. Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der drei Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein. Aufgabenstellung Der Auftraggeber vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung. Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen: — Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste, — Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper, — Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer, — Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, — Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 2019_01
Kurze Beschreibung:
Planungsziele
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die drei Objekte „Tiefbau Schacht I“, „Tiefbau-Schacht II“, und „Nickoley-Schacht-Feste“. Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der drei Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
— Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste,
— Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer,
— Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die drei Objekte „Tiefbau Schacht I“, „Tiefbau-Schacht II“, und „Nickoley-Schacht-Feste“. Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der drei Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
— Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste,
— Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer,
— Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-08 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 028-062506
ABl. S-Ausgabe: 28
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsziele
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die drei Objekte „Tiefbau Schacht I“, „Tiefbau-Schacht II“, und „Nickoley-Schacht-Feste“. Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der drei Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die drei Objekte „Tiefbau Schacht I“, „Tiefbau-Schacht II“, und „Nickoley-Schacht-Feste“. Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der drei Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
— Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste,
— Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer,
— Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Erwartete Leistungen:
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Der Auftraggeber ordnet die zur Planung stehenden bergbaulichen Anlagen den in Anlage 12.2 HOAI genannten Objekten zu, für die der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Er wertet die Planung zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste und die Planung zur Sanierung der beiden Schächte (Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II) als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den beiden Planungen deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI:
Der Auftraggeber ordnet die zur Planung stehenden bergbaulichen Anlagen den in Anlage 12.2 HOAI genannten Objekten zu, für die der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Er wertet die Planung zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste und die Planung zur Sanierung der beiden Schächte (Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II) als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den beiden Planungen deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI:
Nickoley-Schacht-Feste: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 1 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grund-leistungen nach Leistungsphasen 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen
Nickoley-Schacht-Feste: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 1 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grund-leistungen nach Leistungsphasen 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen
Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 3.000.000,00 € zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen sind durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 3.000.000,00 € zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen sind durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
—— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
—— Vermessung
Die Feste und die Mauerung der Feste sowie die Lage der Schächte sind aufzunehmen bzw. einzumessen. Es sind Querprofile der Feste zu erstellen. Die vorgesehenen Erkundungsaufschlüsse und die Grundwassermessstellen sind einzumessen.
—— Geotechnik
— Feste
In der Feste sollen Hohlräume vorhanden sein. Die Feste ist flächig mit leichten Rammkernsondierungen, schweren Rammkernsondierungen, Schürfen und Rotationskernbohrungen zu erkunden. Neben dem Aufsuchen von Hohlräumen ist der Aufbau und die Zusammensetzung (Korngrößenverteilung, chemische und bodenmechanische Parameter – siehe Laboruntersuchungen) der Feste zu bestimmen.
In der Feste sollen Hohlräume vorhanden sein. Die Feste ist flächig mit leichten Rammkernsondierungen, schweren Rammkernsondierungen, Schürfen und Rotationskernbohrungen zu erkunden. Neben dem Aufsuchen von Hohlräumen ist der Aufbau und die Zusammensetzung (Korngrößenverteilung, chemische und bodenmechanische Parameter – siehe Laboruntersuchungen) der Feste zu bestimmen.
— Schacht
Die Schachtverfüllsäule und der Zustand der Schachtwandungen sowie des Schacht-umfeldes sind mittels Rotationskernbohrungen zu erkunden. Es sind Bohrkerne zu entnehmen, die in Kernkisten zu lagern sind. Die Bohrungen sind zu vermessen und zu verrohren. Es ist eine Bohrlochdokumentation anzufertigen. Für die Bohrungen ist eine Baustelleneinrichtung vorzurichten, vorzuhalten und wieder rückzubauen.
Die Schachtverfüllsäule und der Zustand der Schachtwandungen sowie des Schacht-umfeldes sind mittels Rotationskernbohrungen zu erkunden. Es sind Bohrkerne zu entnehmen, die in Kernkisten zu lagern sind. Die Bohrungen sind zu vermessen und zu verrohren. Es ist eine Bohrlochdokumentation anzufertigen. Für die Bohrungen ist eine Baustelleneinrichtung vorzurichten, vorzuhalten und wieder rückzubauen.
—— Laboruntersuchungen
—— Ingenieurleistungen
— die Erstellung der leichten Rammkernsondierungen, der schweren Rammkernsondierungen, der Schürfe und/oder der Rotationskernbohrungen ist durch den Auftragnehmer zu begleiten,
— es ist ein Baugrundgutachten für die Feste zu erstellen,
— die Gestaltung der Feste ist in einer Variantenuntersuchung zu prüfen. Eine Massenbilanz sowie die Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten sind zu prüfen,
— es sind Standsicherheitsnachweise für die Feste (Mauerung) an vier Geländeschnitten im IST-Zustand aufzustellen,
— die Standsicherheit für die Schächte „Tiefbau I“ und „Tiefbau II“ sowie der Festenmauer ist einzuschätzen (Standsicherheitseinschätzung),
— Grundwassermessstellen sind zu planen, zu errichten und zu bemessen,
— es ist eine Gefährdungsabschätzung für die Schutzgüter Mensch, Boden und Grund- bzw. Oberflächenwasser zu erstellen,
— Die Oberflächenentwässerung ist zu planen.
—— Abschlussdokumentation
Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der technischen Arbeiten.
Beschreibung der Verlängerungen: Auf Grund Festlegung Auftraggeber um die Leistungsziele zu erreichen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr.2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaues"), Beschluß der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Abgabe der geforderte Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB),
— Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten drei Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten drei Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz).
Mindeststandards:
Gesamtumsatz: 1,0-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (durchschnittliche Beschäftigtenzahl); Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen, Referenz 1: Planung Projekt zur Haldensanierung im Bergbau im Allgemeinen; Referenz 2: Planung Sanierung eines tiefen Schachtes des Steinkohlenbergbaus; Referenz 3: Planung Sanierung eines tiefen Schachtes im Bergbau im Allgemeinen); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Bearbeiter funktional/anonymisiert, Qualifikationen), (Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV)
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (durchschnittliche Beschäftigtenzahl); Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen, Referenz 1: Planung Projekt zur Haldensanierung im Bergbau im Allgemeinen; Referenz 2: Planung Sanierung eines tiefen Schachtes des Steinkohlenbergbaus; Referenz 3: Planung Sanierung eines tiefen Schachtes im Bergbau im Allgemeinen); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Bearbeiter funktional/anonymisiert, Qualifikationen), (Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-02 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 26,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Kostenaufschlüsselung auf die einzelnen Leistungspositionen
Preis (Gewichtung): 34,00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 028-062506 (2019-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsziele
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die 3 Objekte „Tiefbau Schacht I", „Tiefbau-Schacht II", und „Nickoley-Schacht-Feste". Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der 3 Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
– Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste,
– Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper,
– Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer,
– Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
– Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die 3 Objekte „Tiefbau Schacht I", „Tiefbau-Schacht II", und „Nickoley-Schacht-Feste". Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der 3 Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
– Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste,
– Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper,
– Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer,
– Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
– Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die 3 Objekte „Tiefbau Schacht I", „Tiefbau-Schacht II", und „Nickoley-Schacht-Feste". Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der 3 Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
Die geplanten Ingenieurleistungen zum Projekt umfassen die 3 Objekte „Tiefbau Schacht I", „Tiefbau-Schacht II", und „Nickoley-Schacht-Feste". Ergebnis der Planungen sollen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit der 3 Objekte einschließlich Umfang, Kosten und Dauer sein.
– Planungen zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste,
– Erkundung möglicher Hohlräume im Haldenkörper,
– Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in Boden/Gewässer,
– Aufstellung einer Massebilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfen von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
– Planung zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung der beiden Schächte.
Erwartete Leistungen: Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet die zur Planung stehenden bergbaulichen Anlagen den in Anlage 12.2 HOAI genannten Objekten zu, für die der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Er wertet die Planung zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste und die Planung zur Sanierung der beiden Schächte (Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II) als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den beiden Planungen deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI: Nickoley-Schacht-Feste: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 1 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grund-leistungen nach Leistungsphasen 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 3 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen sind durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Erwartete Leistungen: Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet die zur Planung stehenden bergbaulichen Anlagen den in Anlage 12.2 HOAI genannten Objekten zu, für die der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Er wertet die Planung zur Sanierung der Nickoley-Schacht-Feste und die Planung zur Sanierung der beiden Schächte (Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II) als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den beiden Planungen deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI: Nickoley-Schacht-Feste: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 1 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grund-leistungen nach Leistungsphasen 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen Tiefbau-Schacht I und Tiefbau-Schacht II: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 3 000 000,00 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen sind durch den Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
– Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Alle Bewerber: Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI,
– Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Alle Bewerber: Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI,
– Vermessung die Feste und die Mauerung der Feste sowie die Lage der Schächte sind aufzunehmen bzw. ein zumessen. Es sind Querprofile der Feste zu erstellen. Die vorgesehenen Erkundungsaufschlüsse und die Grundwassermessstellen sind ein zumessen,
– Geotechnik:
–– Feste in der Feste sollen Hohlräume vorhanden sein. Die Feste ist flächig mit leichten Rammkernsondierungen, schweren Rammkernsondierungen, Schürfen und Rotationskernbohrungen zu erkunden. Neben dem Aufsuchen von Hohlräumen ist der Aufbau und die Zusammensetzung (Korngrößenverteilung, chemische und bodenmechanische Parameter – siehe Laboruntersuchungen) der Feste zu bestimmen. -Schacht die Schachtverfüllsäule und der Zustand der Schachtwandungen sowie des Schacht-umfeldes sind mittels Rotationskernbohrungen zu erkunden. Es sind Bohrkerne zu entnehmen, die in Kernkisten zu lagern sind. Die Bohrungen sind zu vermessen und zu verrohren. Es ist eine Bohrlochdokumentation anzufertigen. Für die Bohrungen ist eine Baustelleneinrichtung vorzurichten, vorzuhalten und wieder rück zubauen,
–– Feste in der Feste sollen Hohlräume vorhanden sein. Die Feste ist flächig mit leichten Rammkernsondierungen, schweren Rammkernsondierungen, Schürfen und Rotationskernbohrungen zu erkunden. Neben dem Aufsuchen von Hohlräumen ist der Aufbau und die Zusammensetzung (Korngrößenverteilung, chemische und bodenmechanische Parameter – siehe Laboruntersuchungen) der Feste zu bestimmen. -Schacht die Schachtverfüllsäule und der Zustand der Schachtwandungen sowie des Schacht-umfeldes sind mittels Rotationskernbohrungen zu erkunden. Es sind Bohrkerne zu entnehmen, die in Kernkisten zu lagern sind. Die Bohrungen sind zu vermessen und zu verrohren. Es ist eine Bohrlochdokumentation anzufertigen. Für die Bohrungen ist eine Baustelleneinrichtung vorzurichten, vorzuhalten und wieder rück zubauen,
– Laboruntersuchungen,
– Ingenieurleistungen:
–– die Erstellung der leichten Rammkernsondierungen, der schweren Rammkernsondierungen, der Schürfe und/oder der Rotationskernbohrungen ist durch den Auftragnehmer zu begleiten.
–– es ist ein Baugrundgutachten für die Feste zu erstellen.
–– die Gestaltung der Feste ist in einer Variantenuntersuchung zu prüfen. Eine Massenbilanz sowie die Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten sind zu prüfen.
–– es sind Standsicherheitsnachweise für die Feste (Mauerung) an vier Geländeschnitten im IST-Zustand aufzustellen.
–– die Standsicherheit für die Schächte „Tiefbau I" und „Tiefbau II" sowie der Festenmauer ist einzuschätzen (Standsicherheitseinschätzung).
–– Grundwassermessstellen sind zu planen, zu errichten und zu bemessen.
–– es ist eine Gefährdungsabschätzung für die Schutzgüter Mensch, Boden und Grund- bzw. Oberflächenwasser zu erstellen.
–– die Oberflächenentwässerung ist zu planen,
– Abschlussdokumentation Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der technischen Arbeiten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-24 📅
Name: DMT-Leipzig
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str.21
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3413331400📞
E-Mail: leipzig@dmt-group.com📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis:
Bei der § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB genannten Frist handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.