Ingenieurleistungen Standort Kaisergruben in Gersdorf

Sächsisches Oberbergamt

Ziele der Sanierung
1) Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelunge;
2) Verwahrung der Schächte I und II sowie Nachweis der standsicheren Schachtverfüllsäulen unter Berücksichtigung des Grubenwasserwiederanstieges und eines möglichen Gruben-wasseraustrittes;
3) Herstellung einer langfristigen Standsicherheit der Halden;
4) Verminderung des Schadstoffaustrags aus dem Gelände in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Luft Aufgabenstellung.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erkundung und spätere Sanierung des Standortes Kaiser-gruben und vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Das Projekt umfasst 3 Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes,
— Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II,
— Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-14 Auftragsbekanntmachung
2019-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-02-04 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-04-09 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-09-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2019-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 2019_07
Kurze Beschreibung:
Ziele der Sanierung 1) Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelunge; 2) Verwahrung der Schächte I und II sowie Nachweis der standsicheren Schachtverfüllsäulen unter Berücksichtigung des Grubenwasserwiederanstieges und eines möglichen Gruben-wasseraustrittes; 3) Herstellung einer langfristigen Standsicherheit der Halden; 4) Verminderung des Schadstoffaustrags aus dem Gelände in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Luft Aufgabenstellung. Der Auftraggeber beabsichtigt die Erkundung und spätere Sanierung des Standortes Kaiser-gruben und vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung. Das Projekt umfasst 3 Sanierungsabschnitte: — Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes, — Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II, — Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 095999
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1697b22ac80-54830caf4913f1ed 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-19 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 055-127099
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziele der Sanierung
1) Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelunge;
2) Verwahrung der Schächte I und II sowie Nachweis der standsicheren Schachtverfüllsäulen unter Berücksichtigung des Grubenwasserwiederanstieges und eines möglichen Gruben-wasseraustrittes;
3) Herstellung einer langfristigen Standsicherheit der Halden;
4) Verminderung des Schadstoffaustrags aus dem Gelände in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Luft Aufgabenstellung.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erkundung und spätere Sanierung des Standortes Kaiser-gruben und vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Das Projekt umfasst 3 Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes,
— Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II,
— Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben.
Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:
— Grundlagenermittlung,
— Vorplanung,
— Erstellung der Anzeige für Rückbau/Abbruch und Flächensanierung,
— Abbruchplanung,
— Mitwirken bei der Vergabe,
— Bauüberwachung,
— Beweissicherung an baulichen Anlagen im Umfeld der Maßnahme vor, bei Bedarf während und nach den Abrissarbeiten einschließlich Dokumentation,
— Baubegleitende Planung und Projektierung,
— Vermessungsleistungen,
— Abschlussdokumentation.
Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II
Bewerber aus Mitgliedstaat Deutschland:
Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist.
Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (2 800 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
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Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu
Erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Als Besondere Leistungen erwartet der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Planung der Leistungsphasen 1 bis 5 folgende Leistungen:
— Recherchen in den einschlägigen Archiven, wie Bergarchiv, LfULG, SOBA, Gemeinde, Bergbaumuseum etc., und die detaillierte vermessungstechnische Aufnahme des Schachtbereiches,
— Leistungen zur Erkundung und Untersuchung sowie ingenieurtechnischen Bewertung des Schachtkopfes einschließlich Standsicherheitseinschätzung bzw. Gefährdungseinschätzung.
Im Zusammenhang mit Leistungsphase 8 erwartet der Auftraggeber nachfolgend aufgeführte Besondere Leistungen:
— örtliche Bauüberwachung,
Abschnitt C - Sanierung der Halde Kaisergruben
Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag. Zur Leistungsphasen 3 erbringt der Auftraggeber einen kleineren Teil der Leistungen selbst. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
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Dazu erwartet der Auftraggeber ein weiteres Honorarangebot:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung einer Grundstücksfläche von 5 ha unter Ansatz der Honorarzone II.
Frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1) und frei kalkulierte Leistungen zur Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes nach § 26 HOAI
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Beschreibung der Verlängerungen: Auf Grund Festlegung Auftraggeber, um Projektziel zu erreichen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr.2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaues"), Beschluß der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gersdorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz)
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Mindeststandards:
Durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz: das 0,6 – fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen)
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0 Vollbeschäftigteneinheiten
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
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Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen,
Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Bearbeiter funktional/anonymisiert, Qualifikationen), (Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV)
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Mindeststandards:
Referenz 1: Planung und Abriss von Gebäuden mit einer Kubatur von mindestens 4 000 m

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-09 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6,00
Preis (Gewichtung): 32,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1697b22ac80-54830caf4913f1ed 🌏
Postleitzahl: 09599
Land: Mittelsachsen 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 055-127099 (2019-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziele der Sanierung 1) Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen; 2) Verwahrung der Schächte I und II sowie Nachweis der standsicheren Schachtverfüllsäulen unter Berücksichtigung des Grubenwasserwiederanstieges und eines möglichen Grubenwasseraustrittes; 3) Herstellung einer langfristigen Standsicherheit der Halden; 4) Verminderung des Schadstoffaustrags aus dem Gelände in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Luft Aufgabenstellung Der Auftraggeber beabsichtigt die Erkundung und spätere Sanierung des Standortes Kaisergruben und vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung. Das Projekt umfasst 3 Sanierungsabschnitte: — Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes, — Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II, — Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 135-333432
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 055-127099
ABl. S-Ausgabe: 135

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen;
2) Verwahrung der Schächte I und II sowie Nachweis der standsicheren Schachtverfüllsäulen unter Berücksichtigung des Grubenwasserwiederanstieges und eines möglichen Grubenwasseraustrittes;
4) Verminderung des Schadstoffaustrags aus dem Gelände in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser und Luft
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erkundung und spätere Sanierung des Standortes Kaisergruben und vergibt die Ingenieurleistungen zum Projekt als Gesamtleistung.
Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:
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— Grundlagenermittlung
— Vorplanung
— Erstellung der Anzeige für Rückbau/Abbruch und Flächensanierung
— Abbruchplanung
— Mitwirken bei der Vergabe
— Bauüberwachung
— Beweissicherung an baulichen Anlagen im Umfeld der Maßnahme vor, bei Bedarf während und nach den Abrissarbeiten einschließlich Dokumentation
— Baubegleitende Planung und Projektierung
— Vermessungsleistungen
— Abschlussdokumentation Abschnitt B – Verwahrung der Schächte Kaisergrube-Schacht I und II Bewerber aus Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (2 800 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). alle Bewerber: Als Besondere Leistungen erwartet der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Planung der Leistungsphasen 1 bis 5 folgende Leistungen:
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— Recherchen in den einschlägigen Archiven, wie Bergarchiv, LfULG, SOBA, Gemeinde, Bergbaumuseum etc., und die detaillierte vermessungstechnische Aufnahme des Schachtbereiches
— Leistungen zur Erkundung und Untersuchung sowie ingenieurtechnischen Bewertung des Schachtkopfes einschließlich Standsicherheitseinschätzung bzw. Gefährdungseinschätzung. Im Zusammenhang mit Leistungsphase 8 erwartet der Auftraggeber nachfolgend aufgeführte Besondere Leistungen:
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— örtliche Bauüberwachung
— Abschlussdokumentation Abschnitt C – Sanierung der Halde Kaisergruben Bewerber aus Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist. Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphase 3 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag. Zur Leistungsphasen 3 erbringt der Auftraggeber einen kleineren Teil der Leistungen selbst. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der spätere Bieter Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen. Dazu erwartet der Auftraggeber ein weiteres Honorarangebot:
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— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung einer Grundstücksfläche von 5 ha unter Ansatz der Honorarzone II Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: frei kalkulierte Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1) und frei kalkulierte Leistungen zur Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes nach § 26 HOAI
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-12 📅
Name: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Schwarze Kiefern 2
Postort: Halsbrücke
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3731369354 📞
E-Mail: b.haenig@geosfreiberg.de 📧
Land: Mittelsachsen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis:
Bei der § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB genannten Frist handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Telefon: +49 37313720 📞
E-Mail: vergabestelle@oba.sachsen.de 📧
Fax: +49 37313729001 📠
Quelle: OJS 2019/S 135-333432 (2019-07-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 762732.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 09599
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 027-062780
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 135-333432
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leis-tungsumfang:
— Grundlagenermittlung.
Ortsbesichtigung, Vermessung des Standortes, Ermitteln der Randbedingungen, Recherche sowie Auswertung der Rechercheergebnisse und Dokumentation des vorliegenden Kenntnisstandes
— Vorplanung.
Analysieren der Grundlagen zum Gebäuderückbau und der Flächensanierung, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Kartierung des Schadstoffinventars im Boden der Flurstücke 535/a und 535/b, (Ventilatorenbau Gersdorf Altlastenkennziffer 7310 0291 und ehemaliger Ventilatorenbau Altlastenkennziffer 7320 0535), Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz für alle anfallenden Massen (Bauschutt/Boden/Abfall), Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich be-nachbarter Objekte/Flächen, Abstimmung und Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, Variantenbetrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen, Ermittlung des Sanierungsumfanges unter Be-rücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien
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Für die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit der Grundwassermessstelle sind die Vorgaben des Sächsischen Oberbergamtes zu beachten. Im Rahmen der Vorplanung sind die technischen Leistungen zur Schadstofferkundung, Probenahmen einschließlich der Laboruntersuchungen auszuführen. Auch ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist ein artenschutzrechtliches Erstgutachten (Habitatsbetrachtung) zu erstellen.
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— Erstellung der Anzeige für Rückbau/Abbruch und Flächensanierung:
Anzeige auf Grundlage der Vorplanung erstellen, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan
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Planung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen zum Rückbau/Abriss der baufälligen Gebäude, Gebäudereste, Fundamente, Leitungen und Flächenversiegelungen sowie der Flächensanierung erstellen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle
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Prüfen und Werten der Angebote einschl. Aufstellen des Preisspiegels, Erstellen der Vergabevorschläge
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten im Rahmen der Bauoberleitung,
Überwachung des Rückbaus/Abbruches und der Flächensanierung sowie der Entsorgungswege, Kontrollen und Prüfungen der technischen Durchführung,
Baubegleitung/Bauleitung
— Kostenkontrolle,
— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirkung bei Abnahmen,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Örtliche Bauüberwachung.
—— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
—— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen,
—— Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
—— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
—— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,
—— Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Postanschrift: Halsbrücke
Gesamtwert des Auftrags: 762732.11 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.oba.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 027-062780 (2020-02-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 762732.11 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 073-175152
ABl. S-Ausgabe: 73

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes:
Analysieren der Grundlagen zum Gebäuderückbau und der Flächensanierung, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Kartierung des Schadstoffinventars im Boden der Flurstücke 535/a und 535/b, (Ventilatorenbau Gersdorf Altlastenkennziffer 7310 0291 und ehemaliger Ventilatorenbau Altlastenkennziffer 7320 0535), Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz für alle anfallenden Massen (Bauschutt/Boden/Abfall), Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Abstimmung und Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, Variantenbetrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen, Ermittlung des Sanierungsumfanges unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien
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— Erstellung der Anzeige für Rückbau/ Abbruch und Flächensanierung:
Anzeige auf Grundlage der Vorplanung erstellen, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan.
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— Abbruchplanung:
Planung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen zum Rückbau/Abriss der baufälligen Gebäude, Gebäudereste, Fundamente, Leitungen und Flächenversiegelungen sowie der Flächensanierung erstellen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle.
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— Mitwirken bei der Vergabe:
Prüfen und Werten der Angebote einschl. Aufstellen des Preisspiegels, Erstellen der Vergabevorschläge.
— Bauüberwachung:
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten im Rahmen der Bauoberleitung, Überwachung des Rückbaus/ Abbruches und der Flächensanierung sowie der Entsorgungswege, Kontrollen und Prüfungen der technischen Durchführung,
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Baubegleitung/ Bauleitung:
— Örtliche Bauüberwachung,
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17.11.2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Quelle: OJS 2020/S 073-175152 (2020-04-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 762732.11 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 179-466952
ABl. S-Ausgabe: 179

Auftragsvergabe
Name: G.E.O.S. INgenieurgesellschaft mbH

Ergänzende Informationen
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
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Quelle: OJS 2021/S 179-466952 (2021-09-10)